Hallo ich bin vor drei Tagen nach acht Wochen aus der Klinik entlassen worden weil ich starke Depression habe jetzt hatte ich einen Termin auf dem Job Center und mir wurde gesagt dass der Entlassungsbrief dort abgegeben werden müsste weil die wissen müssen was mit mir ist
Allerdings stehen in den Entlassungsbrief wichtige und sehr vertrauliche Sachen wo ich finde das geht den Job Center nichts an muss ich das abgeben oder wie läuft das ganze ich mein ich habe auch schon eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben aber schon vor einem Jahr dass das Jobcenter sich mit meinem Hausarzt unterhalten darf
Muss ich den Entlassungsbrief dem Jobcenter geben oder zählt da der Datenschutz?
Beziehungsweise was erfährt das Job Center wenn es eine Schweigepflichtsentbindung hat?
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28gesagt
Nur Schriftliches zählt.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28das geht den Job Center nichts an
Richtig. Und sie könnten mit der Information auch nichts anfangen.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28muss ich das abgeben
Nein.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28Muss ich den Entlassungsbrief dem Jobcenter geben
Nein.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28zählt da der Datenschutz?
Der hat mit eigenen Daten nichts zu tun, beim Datenschutz geht es um fremde Daten, nicht um die eigenen. Du selbst darfst frei entscheiden, wem Du Daten über Dich gibst - oder eben nicht.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28Beziehungsweise was erfährt das Job Center wenn es eine Schweigepflichtsentbindung hat?
Automatisch gar nichts. Aber ggf. sind sie berechtigt, Antworten zu bekommen, wenn sie fragen. Bei wem und worüber steht in der Schweigepflichtentbindung, die Du unterzeichnet hast (und von der Du hoffentlich eine Kopie hast). Du kannst sie jederzeit widerrufen übrigens. (Ich würde das tun.)
Du wirst doch Sicherlich eine Liegebescheinigung bekommen haben, schicke die hin. Alles andere geht JC nichts an.
Guten Morgen erst mal danke für eure Antworten
Ja eine Kopie der Schweigepflicht in Bindung habe ich aber die war auf das allgemeine
Jetzt ist die Frage bekommen die das dann von meinen Arzt schriftlich oder wie läuft sowas ab wenn Sie sich bei meinem Arzt erkundigen mit der Schweigepflichtentbindung?
Und vor allen Ding was können Sie da erfahren nur Diagnosen oder auch Sachen die mit meiner Lebenssituation zu tun haben wie Über Familie oder zb das ich schwul bin?
Ich möchte auf keinen Fall haben das meine sb soviel von meinen Leben erfährt
Deswegen die Frage is die Schweigepflicht Entbindung sowas wie akteneinsicht?
Zitat von: DrGranatapfel am 17. September 2024, 08:25:34Ja eine Kopie der Schweigepflicht in Bindung habe ich aber die war auf das allgemeine
Keine Ahnung, was bei dir allgemein ist.
ZitatWas ist eine Schweigepflichtentbindung?
Grundsätzlich bedeutet eine Schweigepflichtentbindung, dass ein Patient seinem Arzt oder Therapeuten die Genehmigung erteilt, Auskünfte über seine Erkrankung oder Behandlung an eine andere Person weiterzugeben. Mit der Schweigepflichtentbindung gibt der Betroffene dem Arzt zum Beispiel die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen oder Therapeuten mitzuteilen, worauf zu achten ist. Manchmal ist die Einwilligung in die Weitergabe der Informationen auch eine Bedingung, damit ein Versicherer Leistungen erbringt oder sie ist wichtig für ein Gerichtsverfahren. Grundsätzlich aber hat jeder Betroffene selbst die Freiheit zu entscheiden, ob er einer Schweigepflichtentbindung zustimmt oder nicht.
Was muss eine Schweigepflichtentbindung beinhalten?
Eine Schweigepflichtentbindung hat keine festgeschriebene Form, die unbedingt eingehalten werden muss. Ärzte haben in ihrer Praxis oft einen Vordruck, mit dem alle notwendigen Angaben abgefragt werden, Du kannst aber ebenso gut auch selbst eine Erklärung verfassen, mit der du deinen Arzt von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreist. Wichtig ist dabei, dass du auf diese Punkte achtest:
Angabe, wer genau von der Schweigepflicht entbunden werden soll
Genaue Information, gegenüber welcher Person oder welchem Mitarbeiter einer Behörde Auskunft erteilt werden darf
Präzise Formulierung, welche Art von Informationen weitergegeben werden darf
Die Erklärung muss datiert und unterschrieben sein
Quelle (https://www.anwaltvergleich.ch/ratgeber/die-schweigepflichtentbindung-ihre-bedeutung-und-ihre-bedingungen/10655)
Also würd denn Jobcenter quasi alles mitgeteilt sobald sie nachfragen ? Dann kann ich ja den Entlassungsbrief gleich abgeben
Oder ich muss die Schweigepflichtentbindung widerrufen
Müsste ich die dann beim Jobcenter oder beim Arzt widerrufen ?
Zitat von: DrGranatapfel am 17. September 2024, 08:52:06Also würd denn Jobcenter quasi alles mitgeteilt sobald sie nachfragen ?
Das kommt auf deine Schweigepflichtsentbindung an bzw. was genau du da unterschrieben hast.
Zitat von: DrGranatapfel am 17. September 2024, 08:52:06Müsste ich die dann beim Jobcenter oder beim Arzt widerrufen ?
Auf der SPE selbst steht, dass und bei wem Du die widerrufen kannst. Wenn Du Dir nicht sicher bist, kannst Du sie hier anonymisiert einstellen.
Ärzte geben meist nur das nötigste weiter, also generell keine Informationen
die über das aller-notwendigste hinausgehen.
Wenn du da Zweifel hast kannst du das entsprechend einschränken.
Das Jobcenter braucht also nur zu wissen das du krank bist und stationär in Behandlung warst.
Logischerweise erfahren sie natürlich durch die Hintertür welcher Art die Erkrankung ist
wenn du in der Psychiatrie warst wird ja nicht die Chirurgie das Attest ausstellen.
Eine genaue Diagnose wie sie dein Hausarzt braucht ist für das Jobcenter nicht nötig.
Der Hausarzt könnte dir aber bescheinigen das du von bis im Klinikum so und so stationär warst
damit könnte die genaue Angabe der Station umgangen werden.
Das sollte für das Jobcenter erst mal reichen.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28jetzt hatte ich einen Termin auf dem Job Center und mir wurde gesagt dass der Entlassungsbrief dort abgegeben werden müsste weil die wissen müssen was mit mir ist
Diese med. Daten gehen das JC nichts an, die Forderung ist rechtswidrig.
Zitat von: DrGranatapfel am 16. September 2024, 23:18:28Beziehungsweise was erfährt das Job Center wenn es eine Schweigepflichtsentbindung hat?
Was genau ist das? Wen hast du bezüglich welcher Daten von der Schweigepflicht entbunden?
Es ist abschließend gesetzlich geregelt, welche Daten das JC erheben darf und wo. Das JC hat somit keinen Anspruch auf eine Schweigepflichtentbindung.
Guten Abend ich habe jetzt mal gekuckt und ich habe die Schweigepflichtsentbindung nicht mehr die habe ich wohl weggeworfen ich bin mir aber auch nicht mehr sicher weil das schon etwas länger her ist wo ich die unterschrieben habe
Aber ich glaube das war so eine Standard Schweigepflichtentbindun
Aber das nötigste was heißt das also was soll ich mir darunter vorstellen
Was ist etwas länger her und welcher Arzt war eingetragen
Solche Sachen immer aufheben.
Ich würde sagen es ist jetzt gut ein Jahr her wo ich die unterschrieben habe und es war nur der Hausarzt wo ich jetzt entbinden musste also vom Jobcenter zum Hausarzt was genau da drinne steht weiß ich aber nicht mehr es war auf jeden Fall irgendein Vordruck
Der dann auch beim Hausarzt ist da nachfragen ob die Entbindung noch gültig ist.
Also muss ich dann mein Hausarzt fragen Wegen der Schweigepflicht entbindung?
Ja erst mal ob die alte noch gültig ist.
Und dann kannst du ihn fragen ob er das mit dem JC regelt und was er ihnen sagen/schreiben würde.
Okay da werde ich später direkt mal hingehen und nachfragen ich hätte dann noch mal ne andere Frage und zwar dieser Entlassungsbrief ist der in der Arztakte mit drin oder werden die nur die wichtigsten Dinge in die Akte übernommen
Zitat von: DrGranatapfel am 18. September 2024, 08:11:20ich hätte dann noch mal ne andere Frage und zwar dieser Entlassungsbrief ist der in der Arztakte mit drin oder werden die nur die wichtigsten Dinge in die Akte übernommen
Bei uns werden solche KH-Entlassungsschreiben vom Arzt bzw. dessen Mitarbeiter eingescannt, sind also vollständig in der Akte drin.
Wenn der HA gegenüber dem JC von der Schweigepflicht entbunden wurde, erklärt man gegenüber dem HA schriftlich den sofortigen Widerruf dieser Schweigepflichtenbindung.
Bsp.
Absender
Hausarzt
Widerruf Schweigepflichtenbindung Jobcenter xyz
hiermit widerrufe ich sämtliche Schweigepflichtenbindungen, mit welchen ich Sie gegenüber dem Jobcenter xyz von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden habe.
Sie sind nicht ab sofort nicht mehr berechtigt, dem Jobcenter xyz irgendwelche Auskünfte zu meiner Person zu erteilen.
Ort, Datum
Unterschrift
Zitat von: DrGranatapfel am 17. September 2024, 22:05:33Ich würde sagen es ist jetzt gut ein Jahr her wo ich die unterschrieben habe und es war nur der Hausarzt wo ich jetzt entbinden musste also vom Jobcenter zum Hausarzt was genau da drinne steht weiß ich aber nicht mehr es war auf jeden Fall irgendein Vordruck
Also einer vom JC in dem du dem HA erlaubst dass das JC alles von Dir erfahren kann.
Ich empfehle dringend Ottokars Rat
Zitat von: Ottokar am 18. September 2024, 10:38:49erklärt man gegenüber dem HA schriftlich den sofortigen Widerruf dieser Schweigepflichtenbindung.
zu folgen!
und auch dem von
Zitat von: Ronald BW am 17. September 2024, 21:51:40Solche Sachen immer aufheben.
Allerdings alles was nur irgendwie mit einem JC oder anderem Amt zu tun hat!
So sollte die Mindestanforderung einer SPE ausschauen:
Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt (http://hartz.info/index.php?topic=32.0)
MfG FN