Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen Bezieher von Bürgergeld keine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt haben. Die Jobcenter müssen sie daher über einen Wechsel in den Basistarif beraten, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 9. April 2024 entschieden hat (Az.: L 7 AS 76/23).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-sollen-raus-aus-pkv-tarif-mit-selbstbehalt