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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sascha1974 am 18. September 2024, 23:08:18

Titel: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: Sascha1974 am 18. September 2024, 23:08:18
Liebes Forum,
da ich derzeit die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes Pflege und mich diesbezüglich in der Pflegezeit befinde, musste ich Bürgergeld beantragen, was ganz sich nicht meine Lieblingsbeschäftigung ist.
Jasmin hat schon sehr weit fortgeschrittenen metastasieren Brustkrebs, der schon bis ins Knochenmark vorgedrungen ist, aktuell hat sie noch Pflegestufe 2.
Aber bevor ich zu weit vom Thema abkomme, dadurch musste ich erst mal meine Arbeitsstunden auf 0 herunter fahren, wir haben zwei getrennte Haushalte, muss mich jetzt aktuell also um zwei Haushalte und drei Kinder kümmern, ist schon mal eine Herausforderung.
In der Pflegezeit und Familien Pflegezeit hat man Anspruch auf ein Darlehn beim Bundesministerium für Familien, aber ein Darlehn sind nun mal Schulden, die man auch zurück zahlen muss.
Jetzt habe ich vom Jobcenter eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, das es meine Pflicht ist dieses Darlehn als erstes in Anspruch zu nehmen bevor ich Bürgergeld beantragen kann, wenn ich den Antrag auf das Darlehn nicht stelle würde das Jobcenter dies an meiner Stelle tun, denn das Darlehn würde als Vorrangige Leistung gesehen.
Hier meine Frage, muss ich tatsächlich Schulden anhäufen, nur damit das Jobcenter mir weniger Leistung ausbezahlen muss?
Wer kennt sich damit aus, habe diese Frage auch an Rightmark geschickt aber keine Antwort erhalten
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: peter_m am 19. September 2024, 05:48:19
Ja, leider. Findet man wirklich leicht bei Google heraus.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba029240.pdf
Seite 19.
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: Sascha1974 am 19. September 2024, 06:26:01
 Danke für die Info,
habe ich gelesen, werde es trotzdem anfechten, Pflegende sollen entlastet, und nicht belastet werden, dazu kommt noch es ist eine fachliche Weisung, kein Gesetz. Pflegende Angehörige entlasten das System in vielerlei Hinsicht, diese mit einem Darlehn zusätzlich zum Verdienstausfall noch mit einem Darlehn zu belasten ist die Falsche Richtung.
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: peter_m am 19. September 2024, 11:25:18
Zitat von: Sascha1974 am 19. September 2024, 06:26:01dazu kommt noch es ist eine fachliche Weisung, kein Gesetz.

Doch, es ist Gesetz.
§3, Absatz 6 Familienpflegezeitgesetz:
(6) Das Darlehen ist in der in Absatz 2 genannten Höhe, in den Fällen der Pflegezeit in der in Absatz 4 genannten Höhe, vorrangig vor dem Bezug von bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und von den Beschäftigten zu beantragen; Absatz 5 ist insoweit nicht anzuwenden. Bei der Berechnung von Sozialleistungen nach Satz 1 sind die Zuflüsse aus dem Darlehen als Einkommen zu berücksichtigen.

Ich würde mich an Deiner Stelle um weitere Hilfe bemühen; im palliativen Umfeld der Erkrankten dürfte es ja Sozialarbeiter oder ähnliches geben, die Dir helfen können.
Wenn Du die drei Kinder langfristig weiterversorgen möchtest, kannst Du besser Deinen Job kündigen und ohne Pflegezeit Bürgergeld beantragen.
Oder Du findest andere Menschen, die sich um Kinder und Frau kümmern.
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 14:16:31
Sascha1974

Zitat von: Sascha1974 am 18. September 2024, 23:08:18Hier meine Frage, muss ich tatsächlich Schulden anhäufen, nur damit das Jobcenter mir weniger Leistung ausbezahlen muss?
Ich mich nicht aber andere User oder wenn es von Ottokar gelesen wird dann sicherlich auch er. Warte also was noch an Antworten kommt und wenn nichts kommt dann Bitte doch Ottokar um seine Mithilfe.

Ich glaube nicht das das mit dem Darlehen als Vorrang so stimmt.
Es heißt ja andere Vorrangige Sozialleistungen und nicht Darlehen.
Sie sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist (§ 12a Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).

MfG FN
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 15:45:28
Da zitiert jemand das Gesetz, wo wortwörtlich drin steht, dass es eine vorrangige Leistung ist und dann kommt trotzdem noch "glaube ich nicht". Unfassbar.
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 16:20:32
Zitat von: TripleH am 19. September 2024, 15:45:28Da zitiert jemand das Gesetz, wo wortwörtlich drin steht, dass es eine vorrangige Leistung ist und dann kommt trotzdem noch "glaube ich nicht". Unfassbar.
Was denkst du wohl wo diese Skepsis herkommt. genau von den Falschaussagen und den Folgen daraus durch JC/SB.
Also deswegen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 14:16:31Ich glaube nicht das das mit dem Darlehen als Vorrang so stimmt. Es heißt ja andere Vorrangige Sozialleistungen und nicht Darlehen.

Und dann etwas Leichtsinn meinerseits denn im Link zu den HEGAS hat es bei Pkt. 2.2 aufgehört, beschrieben wurde aber §3 Punkt6 .... okay habe gerade nachgeschaut und dann den entsprechenden https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__3.html auch gefunden.

Wenn ich das so lese dann weiß ich nicht so recht. Wie hoch soll denn dann so ein Darlehen sein??
wenn es einen Familienvater dazu zwingt seine AZ auf 0 zu stellen um noch Zeit zu haben sich  nicht nur um die Pflege sondern auch noch um die Kinder zu kümmern. Und wie lange soll das gehen? solange bis die zu pflegende Person stirbt?

Irgendwo stand ja auch das der Anspruch geprüft werden muss und da kann man ja für jeden Betroffenen nur hoffen das diese nur für einen kurzen und monitär gesehen einen geringen Beitrag dazu verpflichtet werden können.

MfG FN
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: Sheherazade am 19. September 2024, 17:49:10
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 16:20:32Wie hoch soll denn dann so ein Darlehen sein??
wenn es einen Familienvater dazu zwingt seine AZ auf 0 zu stellen um noch Zeit zu haben sich  nicht nur um die Pflege sondern auch noch um die Kinder zu kümmern. Und wie lange soll das gehen? solange bis die zu pflegende Person stirbt?

Das steht alles in dem Gesetz drin, inklusive möglicher Stundungen oder Verzicht auf Rückzahlung, einfach mal alles lesen. https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/BJNR256410011.html
Titel: Aw: Darlehn vorrangig vor Bürgergeld Leistungen in der Pflegezeit
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 18:55:34
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. September 2024, 16:20:32Was denkst du wohl wo diese Skepsis herkommt.

Keine Ahnung, wenn bereits Stunden vorher jemand das entsprechende Gesetz zitiert hat. Ehrlich. Skepsis ist ja schön und gut, aber wenn im Gesetz steht, dass Mord strafbar ist, dann ist Mord nunmal strafbar.