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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Goran1 am 19. September 2024, 17:37:28

Titel: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 17:37:28
Hallo:
Mein Arzt hat mir für die Begutachtung für den medizischen Dienst vom Jobcenter eine Bescheinigung ausgestellt, wo ich selber nicht glaube, dass das für eine unbegrenzte Begutachtung durch den med. Dienst reichen würde.
Es steht in der Bescheinigung: seit 23.04.2009 in der Behandlung
Krankheiten stehen drin: chronifizierte Depressive Störung mit Wesensveränderung
PBTS
Polyglanduläre Endokrinopathie
So ich schreibe so teilweise ab:
Der Patient berichtete von amtsärztlicher Untersuchung im Auftrag vom Jobcenter
Der Versicherte ist mir seit langer bekannt
Dann steht NUR dass die depressive Erkrankung sich verschlechtert hat. Es besteht dauerhafte Behandlungsbedürftigkeit
Jetzt die Beurteilung wegen Beruf, es steht in der Bescheinigung:
Das berufliche Leistungsvermögen ist als aufgehoben anzusehen. Eine Erwerbsfähigkeit von wirtschaftlich relevantem Wert ist gegenwärtig weder möglich noch zumutbar.
Eine solche wird auch für die Zukunft als unwahrscheinlich angesehen., da in prognostischer Hinsicht von einem ungünstigen Verlauf auszugehen ist.
Zitat Ende.
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Ich denke als unerfahren in dieser Sache, dass der ärztliche Dienst keine unbegrenzte Begutachtung machen wird, weil in der Bescheinigung nur ,,unwahrscheinlich" für die Zukunft steht.
Nicht nur, dass ich seit Jahren nicht gearbeitet habe und seit vielen Jahren muss ich vom Jobcenter Leistungen beziehen, ist es so, dass mein Aufenthalt für Deutschland nicht gelöst ist und die Ausländerbehörde eine unbegrenzte Erwerbsunfähigkeit vom ärztlichen Dienst vom Jobcenter (Agentur für Arbeit) verlangt.
Was denkt das Forum über diese Bescheinigung, was denken die erfahrenen Experten darüber?
Ich würde morgen noch mal zum Arzt gehen und die Bescheinigung mit dem Arzt besprechen, wenn die Experten hier im Forum auch diese Bedenken teilen, die ich habe.

Ich habe wegen der Bescheinigung, wo ich nicht viel Erfahrung damit habe, sehr große Bauchschmerzen.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Sheherazade am 19. September 2024, 17:54:34
Was soll denn eine unbegrenzte Begutachtung sein? Die Bescheinigung von deinem Arzt ist doch ok, der medizinische Dienst muss dessen Einschätzung in einer Beurteilung berücksichtigen - was am Ende dabei rauskommt, wird man sehen.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 18:00:38
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2024, 17:54:34Was soll denn eine unbegrenzte Begutachtung sein?

Wie  nennt man nie mehr arbeiten können?
Danke Sheherazade
ich kann nicht mehr arbeiten, bin 53, seit mehr als 10 Jahren beziehe ich Leistungen vom Arbeitsamt und ich habe Übergriffe wegen Aufenthalt und Bleiben in Deutschland erlitten, das ist der Grund für die Krankheit.
Jetzt hatte die Ausländerbehörde geschrieben, dass sie für die Lösung des Aufenthalts eine unbegrenzte Festellung von Erwerbsunfähigkeit verlangen.
Mit dieser Bescheinigung steht dort drin, dass es "wahrscheinlich" nichts mit der Arbeitsaufnahme wird.
Dann wird der med. Dienst wieder entweder 6 Monate oder mehr als 6 Monate festellen.
Ich weiß nicht und glaube nicht, dass es für den Aufenthalt reichen würde, wenn in der Begutachtung steht, mehr als 6 Monate.
Daher verlangt die Ausländerbehörde eine UNBEGRENZTE

Ich muss allein leben eine Familie kann ich nicht gründen.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 18:39:58
Was die Ausländerbehörde verlangt, interessiert weder deinen Arzt noch den ÄD des Jobcenters noch die Deutsche Rentenversicherung. Die werden dich begutachten wie jeden anderen auch. Und wenn man feststellt, dass du eben nicht dauerhaft erwerbsgemindert bist, dann ist das so. Es geht nicht nach "wünschdirwas".

Welchen Aufenthaltsstatis hast du denn derzeit und warum kommt eine Rückreise in dein Herkunftsland nicht in Betracht?
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 18:45:33
Zitat von: TripleH am 19. September 2024, 18:39:58Welchen Aufenthaltsstatis hast du denn derzeit und warum kommt eine Rückreise in dein Herkunftsland nicht in Betracht?

Der  Aufenthalt ist befristet, seit sehr vielen Jahren, daher sind meine Eltern an mir vorbei ins Grab, weil sie nicht hierher konnten.
Es herrscht Krieg und Armut, Armut ist für -Aufenthalt nicht wichtig, aber Krieg und keine Behandlung dort mölich.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 18:56:59
Der Aufenthalt ist befristet ist doch kein Titel. Und wenn die Abschiebung droht, dann ist das Herkunftsland offenbar inzwischen relativ sicher, also auch kein Grund.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 19:01:00
Zitat von: TripleH am 19. September 2024, 18:56:59Der Aufenthalt ist befristet ist doch kein Titel. Und wenn die Abschiebung droht, dann ist das Herkunftsland offenbar inzwischen relativ sicher, also auch kein Grund.
Möchten Sie einen Titel? dann kann ich nachsehen.
Die Ausländerbehörde MÖCHTE den Aufenthalt lösen, verlangt dafür aber eine unbegrenzte Begutachtung durch den medizinischen Dienst.

Zitat aus E-Mail von Ausländerbehörde:
Für Niederlassungserlaubnis werden folgende Unterlagen verlangt:
...
...
- Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
...
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 21:08:09
In einer der Antworten heißt es hier Wünschmusik oder ähnliches.
Davon ist nicht die Rede. Die frage, die ich gestellt habe, ist, ist diese Bescheinigung ausreichend für eine unbegrenzte Erwerbsunfähigkeit durch den ärztlichen Dienst der Agentur.
Das war und ist die frage, keine Ahnung, ob man das benatworten kann.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 21:36:17
Kann reichen, kann auch nicht reichen. Die Feststellung des ÄD des Jobcenters ist für die Ausländerbehörde sowieso unrelevant. Eibe Erwerbsunfähigkeit kann nur die Rentenversicherung feststellen.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 19. September 2024, 21:40:04
Doch kann es, der ärztliche Dienst kann es, ich habe einen Auschnitt aus der Begutachtung hochgeladen. Dort steht ja vorausetzl. auf Dauer

Genau das braucht die Ausländerbehörde.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Ronald BW am 20. September 2024, 01:07:19
Die Ausländerbehörde bekommt weniger als 3 Std Täglich und befristet auf 6 Monate

Du bist erwerbsfähig wenn auch stark eingeschränkt.
Nach 6 Monaten wird es also zu einer erneuten Begutachtung kommen müssen
Du bist erwerbsfähig bedeutet aber auch das es nicht zwingend hier sein muss
Und ich denke das es für die Ausländerbehörde eher unwichtig ist wie die medizinische Versorgung
bei einer psychischen Diagnose in deinem Herkunftsland ist.
Menschlich gesehen für dich eine Katastrophe, nur bist du eben nicht der einzige mit einem harten Schicksal.
Ich beneide niemand der darüber entscheiden muss.

Was evtl. noch wichtig sein könnte, sind die Diagnosen für die Begutachtung ausführlicher beschrieben
worden oder auch nur so allgemein wie oben von dir mitgeteilt.
Wenn sie nur so allgemein mitgeteilt wurden, hättest du bei einer genauen Beschreibung evtl. noch die Chance das zu deinen Gunsten zum Abschluss zu bringen, dafür brauchst du aber eine oder einen guten engagierten Psychiater der sich für dich einsetzt.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 20. September 2024, 01:45:39
Ja, die Frage ist, er hat in der Bescheinigung für die Zukunft geschrieben: unwahrscheinlich.
Die frage ist, reicht diese Bescheinigung für eine unbegrenzte Beurteilung?
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Ronald BW am 20. September 2024, 02:29:45
Ich kenne die gesamte Bescheinigung nicht.

Wenn sie aber die Qualität von dem was du geschrieben hast durchgehend hat reicht das nicht.
Dafür sind die Diagnosen zu allgemein gehalten.
Was du brauchst ist ein fundiertes Gutachten von deinem behandelten Arzt.
Eine Bescheinigung über allgemein gehaltene Diagnosen reicht da nicht aus.
Aus meiner Sicht auch dann nicht wenn er schreibt das es schlechter wird.
Weil er es als Prognose sieht eine Prognose ist noch keine Tatsache.
Das ist wie morgen regnet es mit einer Wahrscheinlichkeit von 50%, das ist Zufall mehr nicht.
Auch wenn das was schriftlich gemacht wird die meiste Relevanz hat, ist es doch so das in heiklen Fällen
es nicht schadet wenn die Mediziner einen direkten nicht dokumentierten Kontakt haben.
Das ist eine Erfahrung die ich gemacht habe, ob das bei dir sinnvoll ist kann ich auch nicht beurteilen.
Und wenn sich einer richtig rein-hängt musst du den auch ohne Einschränkung von der Schweigepflicht entbinden, sonst kann der da wenig ausrichten wenn er sich überlegen muss was er jetzt darf und was nicht.
Meine Erfahrung ist das so ein Arzt nur das preisgibt was unbedingt nötig ist.
Wenn er aber keinen Spielraum hat wird das schwierig, wenn er jemand überzeugen muss.
Vertrauen zum behandelnden Arzt ist bei so etwas der wichtigste Aspekt.
Und noch wichtiger ist natürlich das du ihm wichtig bist.
Ist jetzt meine Erfahrung und Meinung.

Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Sheherazade am 20. September 2024, 09:09:14
Zitat von: Goran1 am 20. September 2024, 01:45:39Die frage ist, reicht diese Bescheinigung für eine unbegrenzte Beurteilung?

Nein, nur aufgrund dieser Bescheinigung deines Hausarztes wird es keine unbefristete Leistungsunfähigkeit vom medizinischen Dienst geben. Diese Bescheinigung kann nur den medizinischen Dienst veranlassen, genauer hinzugucken und dein Anliegen nicht gleich abzubügeln.

Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 20. September 2024, 21:01:58
Wann werden unbefristete Leistungsunfähigkeit festgestellt?
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: turbulent am 20. September 2024, 21:05:23
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2024, 17:54:34Was soll denn eine unbegrenzte Begutachtung sein?
anderes Forum (https://www.elo-forum.org/threads/mein-arzt-hat-mir-eine-neue-bescheinigung-fuer-die-beurteilung-der-erwerbsfaehigkeit-durch-medizinischen-dienst-ausgestellt-nun-habe-ich-fragen-zu-beurteilung-der-neuen-bescheinigung-wer-kann-mir-helfen.239733/)
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 20. September 2024, 21:20:37
Ja, wir sind verzweifelt.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: malsumis am 20. September 2024, 21:45:16
Also das Übliche mal wieder, man redet so lange um den heißen Brei herum, bis irgendein "Experte" das sagt, was man hören will und es in den Kram passt. Ob das nun richtig ist, spielt wohl keine Rolle, man will nur sein Wunschdenken bestätigt haben.
Titel: Aw: Unwahrscheinlich und ausgeschlossen – Unterschied für Begutachtung
Beitrag von: Goran1 am 20. September 2024, 22:22:25
Zitat von: malsumis am 20. September 2024, 21:45:16man will nur sein Wunschdenken bestätigt haben

richtig erkannt. hier gibt es auch Leute mit scharfem Verstand.