Guten Tag Forum,
Mein WBA wurde abgelehnt da ich mit meinem Vermögen die 15000€ Grenze übersteige.
Ich suche seid Tagen nach klaren Antworten zu meinen Fragen:
1 Wann kann ich erneut einen WBA stellen?
Sofort wenn mein Vermögen zum Lebensunterhalt verbraucht ist?
2 Wie darf ich das Vermögen verwenden? (Ohne es zu verschleudern)
Autoreparatur, Möbel, Kleidung, Arztrechnungen.
3 Schulden darf ich nicht mit dem Vermögen begleichen?
Schulden bei Verwandte, Freunde z.B. von Versicherungen, Gruppengeschenke, Fahrgemeinschaften...
Vielen Dank
LG
Um das Vermögen zu senken erst alle Schulden die damit möglich sind begleichen
Weil das kann dir keiner als Vergeudung auslegen.
Wenn dann noch was abgebaut werden muss normale Haushaltsführung also nicht auf Bürgergeld Niveau.
Normal sind so um die 2000.- netto für 1 Person allerdings alles inklusive auch Miete
Zitat von: Ronald BW am 20. September 2024, 00:28:45Normal sind so um die 2000.- netto für 1 Person allerdings alles inklusive auch Miete
.... und Kranken- und Pflegeversicherung.
Schuldenabbau idealerweise für "nachweisbare" Schulden, die bloße Behauptung, man würde Person XY Geld schulden, reicht in dieser Situation nicht aus.
Tist
Zitat von: Tist am 19. September 2024, 21:33:30Mein WBA wurde abgelehnt da ich mit meinem Vermögen die 15000€ Grenze übersteige.
um wieviel?
Was für einen Wert hat dein Kfz.?
MfG FN
Wenn ich meine Schulden begleiche und mit einer normalen Haushaltsführung in den nächsten Tagen unter die Vermögensfreibeiträge komme,
kann ich dann sofort erneut einen WBA stellen?
Und wann wird dieser bewilligt?
Mein Bürgergeldbezug ist seid dem 31.08.2024 beendet.
Ablehnung vor 10 Tagen erhalten.
Vermögen wird um 5000 überstiegen.
Mein Auto wird ca. 10.000 wert sein.
Zitat von: Tist am 20. September 2024, 17:53:50Vermögen wird um 5000 überstiegen. Mein Auto wird ca. 10.000 wert sein.
so ein 1/4 Jahr musst du schon warten, lieber einmal zu viel beantragen als zu spät. Zum KFZ musst du dann einen Schätzwert abliefern beim JC.
Wie kommt man darauf, dass ich 1/4 Jahr warten muss?
Wie lässt sich das berechnen und wo kann ich was dazu lesen?
Danke für die Infos.
Du wirst von deinem übersteigendem Vermögen eine Weile leben müssen. Als Faustformel setzt man da ca. 2000€ je Monat an, das beinhaltet Miete, Strom und Gas, Lebenshaltungskosten und Kranken- und Pflegeversicherung. Bei dir sind das nunmal 2,5-3 Monate.
Auch wenn ich meine Schulden in den nächsten Tagen begleiche und unter die Vermögensfreibeiträge komme?
Zum Beispiel ist mein Auto noch nicht bezahlt.
Zitat von: Tist am 21. September 2024, 13:29:26Zum Beispiel ist mein Auto noch nicht bezahlt.
Das hat sich hier anders gelesen.
Zitat von: Tist am 20. September 2024, 17:53:50Mein Auto wird ca. 10.000 wert sein.
Bezüglich des Kfz-Wertes gilt für das Jobcenter: Aktueller Wert des Kfz minus Belastung (=Restdarlehenssumme) ergibt den Vermögenswert für das Kfz.
Okay, dann gebe ich den Wert des Autos so an.
Der Wert des Kfz wird doch nicht als Vermögen berücksichtigt.
Tist
Zitat von: Tist am 21. September 2024, 14:52:35Der Wert des Kfz wird doch nicht als Vermögen berücksichtigt.
Nein bzw nur wenn es 15 000.- Euro übersteigt. Die Summe wird dann dem Schonvermögen zugerechnet.
und dass:
Zitat von: Tist am 21. September 2024, 13:29:26Auch wenn ich meine Schulden in den nächsten Tagen begleiche und unter die Vermögensfreibeiträge komme?
ist auch nicht (mehr) erlaubt.
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatWird der Antrag wegen zuviel Vermögen abgelehnt, darf dieses zwar immernoch umverteilt werden. Die Tilgung von Schulden ist dann jedoch insofern unzulässig, als dass das Vermögen vorrangig zur Lebensführung verwendet werden muss.
Generell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern oder zu verschenken, dies löst immer einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten aus (§ 34 SGB II).
MfG FN
Wenn ich nicht mit Schulden, sondern mit einer normalen Haushaltsführung + weitere Kosten (z.B. Autoreparatur 900€, Möbel, Arztrechnungen) in den nächsten Wochen unter die Vermögensfreibeiträge komme,
kann ich dann sofort erneut einen WBA stellen?
Und wann wird dieser bewilligt?
Entschuldigung, wenn ich nochmal die Frage stelle. Ich habe seit vorgestern noch keine Antwort darauf gefunden.
Sobald du denkst, dass du jetzt hilfebedürftig bist, kannst du einen neuen Antrag stellen.
Tist
Zitat von: Tist am 21. September 2024, 16:52:29Ich habe seit vorgestern noch keine Antwort darauf gefunden.
Um einigermaßen realistisch antworten zu können müsste man den Ablehnungsbescheid lesen können. Manch JC schreiben einem darin sogar vor wie lange man mit dem VM auskommen muss, was dann gerne auch an den Haaren herbeigezogen ist.
Und dann das wesentliche
Wann hast du deinen Erstantrag gestellt?
und war es ein Bewilligung für ein Jahr oder nur für ein Halbes Jahr. Und wenn letzteres warum?
Grund ist hierbei die Kulanz von 40 000.- im ersten Jahr beim VM.
Was es auch nicht leichter macht sind deine anfangs geäußerten
Statements.
Zitat von: Tist am 19. September 2024, 21:33:30Schulden bei Verwandte, Freunde z.B. von Versicherungen, Gruppengeschenke, Fahrgemeinschaften...
Bis auf ersteres kann ich Schulden nicht verstehen. Und warum man Schulden bei anderen macht wenn man mindestens 20 000.- VM hat, welche man nicht machen müsste, sondern das Schonvermögen durch ausgeben des eigenen Geldes eher unterschreitet> das ist aber eher irrelevant für mich da geht es mehr ums verstehen.MfG FN
In meinem Bescheid steht zusammengefasst.
Antrag auf Leistung abgelehnt + Heiz- und Nebenkosten.
Verwertbares Vermögen von 5000, welches die 15000 € Grenze übersteigt.
Daher nicht hilfebedürftig, kein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Leistungen nur für Personen die hilfebedürftig sind.
Erklärung wer hilfebedürftig ist.
Mehr ist nicht zu lesen.
Wie lange ich mit dem VM auskommen muss, wird nicht vorgeschrieben.
Bewilligung war für ein Jahr, meine Karrenzeit (12 Monate) endete am 31.08.2024.
Mein Vermögen ergibt sich nicht nur aus dem Kontostand.
Schulden bei Verwandten und Freunden begleichen wir alle paar Monate einfachheitshalber.
Tist
Zitat von: Tist am 22. September 2024, 17:21:32Mein Vermögen ergibt sich nicht nur aus dem Kontostand. Schulden bei Verwandten und Freunden begleichen wir alle paar Monate einfachheitshalber.
Nun dann hast du mit deiner "Einfachhalber Art" ein Eigentor geschossen und darfst jetzt mit den Folgen leben.
Das solltest du dann als Erfahrungswert für die Zukunft sehen und dir merken.
MfG FN
Fettnäpfchen
Ist dir mit meiner Antwort, auf deine Fragen noch Weiteres eingefallen, was mir bei der Klärung meiner Fragen hilft?
ZitatNun dann hast du mit deiner "Einfachhalber Art" ein Eigentor geschossen und darfst jetzt mit den Folgen leben.
Das solltest du dann als Erfahrungswert für die Zukunft sehen und dir merken.
Das hätte ich nicht geschrieben, schreibe mir bitte sowas privat.
MfG Tist
Also, ich kann mein verwendbares Vermögen (5000), wie mir hier im Forum empfohlen wurde, verwenden. Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Zum Beispiel, wenn ich in einem Monat einen neuen Antrag stelle und mich unter der 15000 Grenze befinde, werde ich eine Ablehnung bekommen?
Stimmt das so?
Würde mich freuen, wenn ich was dazu lesen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Tist
Tist
Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Das hätte ich nicht geschrieben, schreibe mir bitte sowas privat.
Das ist nach den Bedingungen hier nicht erlaubt, sorry.
Auch das was du mir per PM geschickt hast ändert an deiner Sachlage nichts sonst wäre ich darauf eingegangen.
Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Also, ich kann mein verwendbares Vermögen (5000), wie mir hier im Forum empfohlen wurde, verwenden. Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Solange du keine Schulden tilgst kannst du dich an die anderen Tipps halten.
Zitat von: Tist am 24. September 2024, 17:13:48Es wird aber nicht die Bewilligung beschleunigen, da der Zeitpunkt schon auf die 2,5-3 Monate gesetzt ist?
Zum Beispiel, wenn ich in einem Monat einen neuen Antrag stelle und mich unter der 15000 Grenze befinde, werde ich eine Ablehnung bekommen? Stimmt das so?
Damit ist zu rechnen.
Bei mir war es nach Zufluß Erbe auch so obwohl ich auch schon vorher unter dem Schonvermögen lag.
MfG FN