Das Gesetz räumt Leistungsbeziehern keinen klagbaren Anspruch auf eine ,,fachgerechte" Vermittlung ein. So entschieden aktuell vom LSG BW, Urt. v. 20.02.2024 – L 13 AS 1462/23 –
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-kein-anspruch-auf-eine-fachgerechte-vermittlung-vom-jobcenter
Na is ja klar. Rein rechtlich ist so ein "Jobcenter" ja auch nichts wesentlich anderes als z. B. so ein "Partnervermittlungsinstitut", oder eine Partnerbörse etc..
Auch da gibt es keine (und kann es auch nicht geben !!) einklagbare Vermittlungsgarantie !! :yes:
Naja bei Schwerbehinderung und Teilhabe am Arbeitsleben was das SGB 9 regelt gibt es Integrationsfachdienste (IFD) und Integrationsämter. Da muss definitiv fachgerechnet vermittelt werden
WO noch "fachgerecht" vermittelt wird (WENN vermittelt wird), ist die Arbeitsagentur (im ALG 1).
Diese Jobcenter fungieren doch ganz offenkundig als so eine Art Flohmarkt-Ramschlanden von Arbeitskräften (
es ist fast alles zumutbar) !
Und
Zitat von: NRWMaster am 20. September 2024, 11:46:48Integrationsfachdienste (IFD) und Integrationsämter
?
Ist das auch in den Jobcentern integriert ?
Ich glaube ja eher nich so !?
Nee weil sie damit überfordert sind
Aber gesetzlich ist das geregelt wie gesagt für Menschen mit Handicap
Zitat von: Vollloser am 20. September 2024, 12:03:29WO noch "fachgerecht" vermittelt wird (WENN vermittelt wird), ist die Arbeitsagentur (im ALG 1). Diese Jobcenter fungieren doch ganz offenkundig als so eine Art Flohmarkt-Ramschlanden von Arbeitskräften (es ist fast alles zumutbar) !
das war auch nie anders früher und heute nicht, weil alle Vermittler auf eigeninitiative des Kunden setzten, wenn du keine Behinderung hast.
Was braucht es auch da eine fachgerechte Vermittlung wer arbeiten will wird sich die Stelle suchen, die er am liebsten machen will oder seinen erlernten Beruf ausüben, das steht doch auch im SGB I §1