Jeder kennt ja die besagten Anti ZAF/Personaldienstleister Schreiben/Bewerbungen.
Das ging früher super.
Ich möchte die Gleichstellung zur Schwerbehinderung im Anschreiben mit einbauen und auch die Pflege von Angehörigen. Das muss zulässig sein.
Würd mich über etwas Formulierungshilfen/Vorschläge freuen.
Natürlich wie gewohnt per Brief, ohne Telefonnummer/Email und Lebenslauf
Das Kleingedruckte DSGVO zu erwähnen und Nichtaufnahme im Bewerberpool ist ja eher strittig.
Zitat von: NRWMaster am 21. September 2024, 20:12:14möchte die Gleichstellung zur Schwerbehinderung im Anschreiben mit einbauen und auch die Pflege von Angehörigen
Klar kann man das mit dazu schreiben, einfach so wie es ist.
Zitat von: NRWMaster am 21. September 2024, 20:12:14und Nichtaufnahme im Bewerberpool ist ja eher strittig
Man bewirbt sich um einen bestimmten Job, meist wie so oft gibt es den aktuell leider aber nicht.
Man muss sich nicht in diesen ominösen "Bewerberpool" eintragen lassen.
Dafür besteht keine Pflicht, weder bei der ZAF noch gegenüber dem JC.
Dieser Datenspeicherung kann man widersprechen.
Einfach den Personalfragebogen gar nicht erst ausfüllen, wenn es den Job gar nicht gibt.
Das ist mir klar das war bezogen auf das ganze im Bewerbungsschreiben unten kleingedruckt schon so zu deklarieren
Ansonsten habe ich so verfahren wie von dir geschrieben und man wurde wegen nicht Ausfüllen des Pools auch bei diversen ZAFs prompt rausgeschmissen.
Betreff: Bewerbung um einen Arbeitsplatz als XYZ (Referenznummer)
ZitatSehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau xxxx,
vom Jobcenter habe ich von Ihrer Stellenanzeige erfahren.
Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei Ihnen.
Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.
Eine Zusicherung zur Gleichstellung als Schwerbehinderte Person liegt vor.
Weiterhin bin ich für die Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds zuständig.
In der Anlage übersende ich Ihnen meinen Lebenslauf.
Zeugniskopien werde ich beim Vorstellungsgespräch vorlegen.
Freundliche Grüße
Zitat von: NRWMaster am 22. September 2024, 17:09:12unten kleingedruckt schon so zu deklarieren
So war das ja auch gemeint :grins:
Die meisten Leihbuden werden schon abwinken, wenn sie das mit der Gleichstellung lesen.
Die wollen nur absolut fitte AN welche man in jeden Job drücken kann.
Zitat von: NRWMaster am 22. September 2024, 17:09:12auch bei diversen ZAFs prompt rausgeschmissen
Kannte ich auch, als noch Pflichtwerbungen bei ZAF sein mussten.
War die eleganteste Lösung, die gleich wieder los zu sein.
Spätestens beim (rechtswidrigen) Zeitarbeitskonto war der Ofen dann aus.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. September 2024, 17:10:12Die meisten Leihbuden werden schon abwinken, wenn sie das mit der Gleichstellung lesen.
Die wollen nur absolut fitte AN welche man in jeden Job drücken kann.
Darum geht es gar nicht, die ZA können ihren Kunden keine schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Leiharbeiter "verkaufen", da winken die Kunden ab. Verschweigen dürfen die ZA die Schwerbehinderung aber auch nicht.
Zitat von: Sheherazade am 23. September 2024, 17:35:24Darum geht es gar nicht
Natürlich geht es genau darum.
Die können keine Rücksicht auf so etwas nehmen, bei ständig wechselnden Einsatzorten.
Zitat von: Sheherazade am 23. September 2024, 17:35:24Verschweigen dürfen die ZA die Schwerbehinderung aber auch nicht
Darum gleich in die Bewerbung mit rein, schon ist es erledigt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. September 2024, 17:10:12Zitat von: NRWMaster am 22. September 2024, 17:09:12unten kleingedruckt schon so zu deklarieren
So war das ja auch gemeint :grins:
Die meisten Leihbuden werden schon abwinken, wenn sie das mit der Gleichstellung lesen.
Die wollen nur absolut fitte AN welche man in jeden Job drücken kann.
Zitat von: NRWMaster am 22. September 2024, 17:09:12auch bei diversen ZAFs prompt rausgeschmissen
Kannte ich auch, als noch Pflichtwerbungen bei ZAF sein mussten.
War die eleganteste Lösung, die gleich wieder los zu sein.
Spätestens beim (rechtswidrigen) Zeitarbeitskonto war der Ofen dann aus.
Genau war bei mir auch immer so : ANNAHMEVERZUG wenn keine Arbeit gibt. § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug.
Spätestens da im Gespräch wars dann das wenn man auf das Recht besteht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. September 2024, 17:47:24Die können keine Rücksicht auf so etwas nehmen, bei ständig wechselnden Einsatzorten.
Tatsächlich geht es nicht um Rücksicht (= wohlwollendes Verhalten), sondern um gesetzliche Regelungen zur Wahrung der Rechte Schwerbehinderter und die aus dem SGBIX (hier §§151-175) erwachsenden Pflichten des AG (hier ZA), die ebenso den Entleihern entstehen. Darüber hinaus kenne ich genügend Zeitarbeiter, die nur alle 18 Monate den Betrieb wechseln (müssen).
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2024, 09:06:05Tatsächlich geht es nicht um Rücksicht
Ist doch völlig egal, wie man das formuliert.
Mann muss nicht ständig alles Haarklein auseinanderdröseln, warum weshalb und welches Gesetz.
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2024, 09:06:05Darüber hinaus kenne ich genügend Zeitarbeiter
Dafür kannte ich nicht wenige, die auch sehr oft wöchentlich andere Einsatzorte hatten.
(das auch genügend)
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. September 2024, 17:21:30Zitat von: Sheherazade am 24. September 2024, 09:06:05Tatsächlich geht es nicht um Rücksicht
Ist doch völlig egal, wie man das formuliert.
Nein, es ist nicht egal. Deine Formulierung impliziert, dass man vom Wohlwollen der ZA abhängig ist als Schwerbehinderter. Tatsächlich ist die Leiharbeit nur ein Geschäft, die Ware ist der Arbeitnehmer. Und weil keine ZA B-Ware anbietet im Facharbeitersektor, gibt es auch keine Schwerbehinderten in der Leiharbeit. Man hat sich diesbezüglich noch nicht mal mit dem Thema auseinandergesetzt.
Insofern man also eine Antibewerbung verfassen möchte ohne das einem vom Jobcenter ein Strick draus gedreht wird, braucht man nur die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung in der Bewerbung erwähnen.
Zitat von: Sheherazade am 24. September 2024, 17:47:39braucht man nur die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung in der Bewerbung erwähnen.
Habe nichts anders geschrieben, warum dann eine Ablehnung kommt, ist eigentlich völlig egal.
Sollte ja allgemein bekannt sein, dass Leihbuden diese Leute, so gut wie nicht, nicht einstellen dürfen.
(max. für ihr eigenes Büro)
Also ich muss sagen das das JC mich komplett in Ruhe lässt
die ganzen lagerhelferstellen
Da wird nix mehr kommen
Unter ALG1 wo die Behinderung noch nicht so klar war waren es reichlich ZAF Erfahrungen bis hin zum Rauswurf. Bim ohnne Ohne Sperre/Sanktion davon gekommen.
Die Löhne sind ja auch gestiegen ganz so derbe ist es ja sowieso nicht mehr mit ZAFs
Kenne die 8,.50 EUR Zeiten EG1
Zitat von: NRWMaster am 24. September 2024, 18:18:12Kenne die 8,.50 EUR Zeiten EG1
Kannte Leute die mit nicht mal 6 € abgespeist wurden und man sollte IMMER als Helfer (EG1) angestellt werden.
Selbst wenn man entsprechende Qualifikationen hatte.
Das ist korrekt trotz Ausbildung nur EG1 hatte da viele Gespräche. Direkt kam das Auf Wiededersehen
Ist alles ein wenig regulierter geworden aber gut wer das einfordert wird eh entlassen bzw nicht genommen.
Die ZA, die schon vor 20 Jahren am Markt waren, haben dieses Gehabe immer noch an sich. Wobei die EG1 jetzt bei 13,50€/Std. bzw. ab Oktober bei 14€/Std liegt. Hier in der Region wird gerade viel über ZA gemacht, seit Januar ist in der Industrie echt der Wurm drin, die Konzerne lassen nicht zu, dass Leute eingestellt werden trotz gutem Auftragsvolumen. Aber: Junge Leute zwischen 21 und 30 Jahren mit Facharbeiterausbildung werden von seriösen ZA (ja, die gibt es durchaus, wenn man sucht) in EG 4 eingestellt (15,92€/Std., ab Oktober 16,51€/Std. plus VMA) und auch in ihrem Beruf eingesetzt.
Heute nach langer Zeit mal bei der BA Stellenprofile angelegt. Einfach Just4Fun. Das Jobcenter hier nutzt das Verbis System nicht.
Einfach mal unter "Stellenanzeige" anonym gesetzt
1 Stunde später das hier im elektronischen Vermittlugnspostfach
ZitatHallo,
du hast unsere volle Aufmerksamkeit mit deinem Profil geweckt!
Deshalb möchten wir Dich gerne zu einem persönlichen Kennenlernen am
Mittwoch, 09.10.2024 um 14:00 Uhr
in unser Büro, XXXXXXX, XXXXXXX einladen. Bitte melde Dich unter XXXXXX, falls Du den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen kannst.
Alternativ können wir Dir ein Telefoninterview anbieten, wenn Du eine SMS an XXXXXXXX schreibst. Wir vereinbaren dann zusammen mit Dir einen Termin.
Zusätzliche Informationen zu unserem Unternehmen findest Du im Internet unter www.propersonal.de.Externer Link
Wir freuen uns auf ein interessantes Gespräch und danken Dir im Voraus für Dein Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ Personal Ort
Ohne angehängtes Stellenprofil von denen. Also technisch nicht ersichtlich woruf man sich bewerben soll. Das schreiben Sie doch so zu jeden.
Ich war so freundlich und hab sogar gentwortet/abgesagt.
Typisch Bewerberpool Rekrutierung.
Zitat von: NRWMaster am 25. September 2024, 17:08:36Ich war so freundlich und hab sogar gentwortet/abgesagt.
Hast Du zurückgeduzt?
Sie schreiben ja nicht einmal, dass sie eine (irgendeine!) offene Stelle haben. Oder?
Ja mehr als Hallo könne die nicht schreiben da BA Profil anonymsiert.
Die haben schon 15 Stellen da drin wenn man genau nach diesen Personaldienstleister und den Ort sucht. Aber sie haben diese konkrete Anzeige nicht mit angehängt. Das ist stumpfes alle anschreiben/einladen von der ZAF.