Muss man den Beratungsnachweis für die Pflege nach 37 (3 ) SGB XI dem Sozialamt nachweisen wenn der Pflegedienst der mit dem Grundsicherungsamt den Beratungseinsatz abrechnet und das Geld dafür erhält den Nachweis Bzw Rechnung einreicht beim Grubdsicherungsamt doppelt einreichen ?
Wie bitte?
Zitat von: Sheherazade am 26. September 2024, 13:58:11Wie bitte?
Steht doch da .
Das Sozialamt fordert den Berstungseinsatz den mal zweimal im jahr durchführen muss damit die Pflege gesichert ist ,obwohl der pflegedienst der den Einsatz macht und die Rechnung beim Sozialamt dafür einreicht das Geld erhält .
Damit bereits der Nachweis dem Sozialamt vorliegt weil Sie ja den Beratungseinsatz Rechnung beim Sozialamt für die Pflegeperson einreichen und das Geld dafür erhalten ,sonst würden die ja das Geld nicht bekommen .
Also ist es verpflichtet das die pflegeperson zusätzlich jedesmal den Beratungseinsatz nachweis nach 37 (3 ) sgb xl dem Sozialamt auch einreichen muss ?
Zitat von: Bimimaus5421 am 26. September 2024, 14:08:56Das Sozialamt fordert den Berstungseinsatz den mal zweimal im jahr durchführen muss damit die Pflege gesichert ist ,obwohl der pflegedienst der den Einsatz macht und die Rechnung beim Sozialamt dafür einreicht das Geld erhält .
Ich rate jetzt nur (genauso wie bei deinen Satzbildungen): Vermutlich kontrolliert das Sozialamt auf diese Weise einfach nur die Abrechnung des Pflegedienstes, also ob beim Pflegebedürftigen auch ankommt, was dem Sozialamt in Rechnung gestellt wird.
Zitat von: Sheherazade am 26. September 2024, 14:39:42Zitat von: Bimimaus5421 am 26. September 2024, 14:08:56Das Sozialamt fordert den Berstungseinsatz den mal zweimal im jahr durchführen muss damit die Pflege gesichert ist ,obwohl der pflegedienst der den Einsatz macht und die Rechnung beim Sozialamt dafür einreicht das Geld erhält .
Ich rate jetzt nur (genauso wie bei deinen Satzbildungen): Vermutlich kontrolliert das Sozialamt auf diese Weise einfach nur die Abrechnung des Pflegedienstes.
Was soll denn damit kontrolliert werden wenn auf der letzten seite nichts steht nur das die pflege gesichert ist und stempel und unterschrift des Pflegedienstes
Kommunziert wird das nicht im Schreiben des Sozialamtes
Zumal es nur um 38 euro für den Beratungseinsatz geht und bei der pflegekasse nicht die pflegeperson es noch zusätzlich einreichen muss sondern da der pflegedienst auch den Nachweis der pflegekasse einreicht und nicht die pflegeperson
Etwas Sortieren, halbjährlich spricht für PG 2/3.
Der Beratungseinsatz wird von der Kasse bezahlt.
Ich musste es aber auch schon Mal zur Kasse Schicken weil dies verloren ging.
An doppelte Abrechnung oder ähnliches hätte ich nun gar nicht gedacht dabei. :bye:
Zitat von: Sophiagirl am 26. September 2024, 16:18:18Etwas Sortieren, halbjährlich spricht für PG 2/3.
:Richtig
Der Beratungseinsatz wird von der Kasse bezahlt.: Ja ,hier vom Sozialamt bei der Hilfe zur Pflege
Ich musste es aber auch schon Mal zur Kasse Schicken weil dies verloren ging.
An doppelte Abrechnung oder ähnliches hätte ich nun gar nicht gedacht dabei. :bye:
: Keine Ahnung wozu Sie es dann auch noch brauchen wenn der Pflegedienst die Rechnung dort hingeschickt und sie es bezahlen
Es wird sich aber bald aufklären
:bye: