Hallo,
mir wurde gestern bei meinem Vermittlungsgespräch versichert, dass die Kosten für Bewerbungsfotos und das Austellen eines Führungszeugnis übernommen werden würden.
Kurz danach bekomme ich eine Email, mein Vermittler hätte noch einmal Rücksprache gehalten, Bewerbungsfotos würden nicht mehr bezahlt werden.
Ging es jemand anderem genauso? Gibt es dafür ein neues Gesetz?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ist wahrscheinlich so, seitdem es keine Pflicht mehr ist, einer Bewerbung ein Foto beizufügen.
Zitat von: Sheherazade am 27. September 2024, 12:46:37Ist wahrscheinlich so, seitdem es keine Pflicht mehr ist, einer Bewerbung ein Foto beizufügen.
Gab es denn jemals eine Pflicht, Bewerbungsfotos der Bewerbung anzufügen?
Zumindest konnten sie mal gefordert werden von den Arbeitgebern.
ZitatBewerbungsfotos sind keine Pflicht. Dies ist im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG - auch ,,Antidiskriminierungsgesetz" genannt), welches 2006 in Kraft trat, geregelt. Potenzielle Arbeitgeber dürfen also kein Foto zu deiner Bewerbung fordern.
Quelle (https://www.stepstone.de/magazin/artikel/bewerbungsfoto)
Zitat von: I bims am 27. September 2024, 13:05:40Gab es denn jemals eine Pflicht, Bewerbungsfotos der Bewerbung anzufügen?
Nein ein Gesetz welches einen dazu verpflichtet Bewerbungsfotos zu versenden gab es nie.
Es gibt bis heute nicht mal ein Gesetz wie eine Bewerbung überhaupt aussehen muss.
Das einzige was vorhanden ist, ist eine DIN-Norm (DIN 5008) aber auch diese ist keine gesetzliche Pflicht,
sondern nur eine Art Vorschlag wie man es machen kann.
Plumi
Zitat von: Plumi am 27. September 2024, 12:26:33mir wurde gestern bei meinem Vermittlungsgespräch versichert, dass die Kosten für Bewerbungsfotos und das Austellen eines Führungszeugnis übernommen werden würden.
Mündlich, nicht wahr.
Hast du einen Kooperationsplan ((Koop) in der das mit Bewerbungskostenübernahme geregelt ist?
Wenn nicht dann bleibt nur der Versuch die TATSÄCHLICHEN Kosten beim JC als Erstattung beantragen. Dafür brauchst du natürlich die Quittungen/Belege über die Einkäufe/Kosten.
Dann abwarten wie das JC damit umgeht. Tatsache ist das diese Kosten nicht im Regelsatz eingerechnet wurden und daher die Chancen groß sind. Ansonsten bei Ablehnung gilt der Rechtsweg > Widerspruch und bei Ablehnung Klage.
MfG FN