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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Volty am 28. September 2024, 13:30:34

Titel: Strom von jemand anders übwerweisen/zahlen lassen?
Beitrag von: Volty am 28. September 2024, 13:30:34
Hallo, ich möchte den Stromanbieter wechseln und habe gelesen, das der Sofortrabatt als Einkommen zählen soll... Was ich echt unfair finde, da der Anteil am Bürgergeld eh nie und nimmer für Stromkosten reicht! :wand:

Ich würde meinen Stromtarif von meiner Mutter zahlen lassen (ihr Konto beim Vertragswechel angeben) und ihr regelmäßig den Absschlag überweisen, so kann sie wenigstens den Sofortbonus behalten...

Ist das so Ok?
Titel: Aw: Strom von jemand anders übwerweisen/zahlen lassen?
Beitrag von: Ottokar am 29. September 2024, 12:32:45
Strom ist im Regelbedarf enthalten, eine abweichende Bedarfsfeststellung ist unzulässig und du bekommst hierbei kein Geld in die Finger.
Rechtlich sehe ich keine Hindernisse.