Hallo zusammen,
ist es richtig, dass der Bürgergeldantrag rückwirkend auf den laufenden Monat wirkt? Ich kann also am 30.11.2024 einen Antrag für den Monat November stellen und bekomme es rückwirkend?
Ab wie vielen Monaten "Bürgergeldpause" (durch Erwerbskeinkommen) erlischt der alte Bürgergeldvorgang und beginnt alles wieder von vorne, wo man alles wieder erneut einreichen muss, wo aber auch Einkommen zu Vermögen wird?
Danke.
(Ich werde leider in der Probezeit gekündigt, weil ich vom "Typ" her nicht ins Team passe, so der Chef. Ich könnte aber von meinem letzten Gehalt im Oktober auch noch den November mit finanzieren - Und nein, Anspruch auf ALG I besteht nicht).
Das tut mir leid. Suchst Du schon nach was Neuem? Noch bist Du ja nicht arbeitslos, noch fühlt es sich sicherlich besser an, auf der Suche zu sein.
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44Ab wie vielen Monaten "Bürgergeldpause" (durch Erwerbskeinkommen) erlischt der alte Bürgergeldvorgang
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44Probezeit
Also warst Du weniger als sechs Monate nicht im Bürgergeldbezug? Dann ist es ja unerheblich, ob die "Neuantrags-Grenze" ein halbes Jahr beträgt oder ein ganzes.
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44wo aber auch Einkommen zu Vermögen wird
Wie meinst Du das? Auch während des laufenden Bezugs ist Einkommen des Vormonats dem Vermögen zuzurechnen, gilt nur im Zufluss-Monat als Zufluss.
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44und bekomme es rückwirkend
Wenn der Antrag nachweislich dem JC am 30.11. zugeht bzw. sie den rechtzeitigen Eingang nicht leugnen, ja.
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44Anspruch auf ALG I besteht nicht
Das brauchst Du schriftlich von der AfA.
Zitat von: PaulNRW am 28. September 2024, 15:17:44Ab wie vielen Monaten "Bürgergeldpause" (durch Erwerbskeinkommen) erlischt der alte Bürgergeldvorgang und beginnt alles wieder von vorne, wo man alles wieder erneut einreichen muss, wo aber auch Einkommen zu Vermögen wird?
Dein letzter Bewilligungszeitraum endete nach diesem Beitrag (https://hartz.info/index.php/topic,134533.msg1611174.html#msg1611174) am 31.08.2024 - demnach dürfte ein erneuter Antrag als Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Ja, ich suche nach etwas Neuem und möchte mit aller Kraft vermeiden, beim Jobcenter wieder antanzen zu müssen.
Mein Arbeitsvertrag endet jetzt Ende Oktober.
Deshalb möchte ich den Neuantrag so weit wie möglich umgehen, in der Hoffnung, dass es doch noch klappt.
Also noch einmal: Mein Arbeitsvertrag endet zum 31.10.2024.
Muss ich auch hier innerhalb von 3 Tagen zum Jobcenter um mich (wieder) anzumelden, oder habe ich dafür den gesamten Monat November Zeit, möchte ich Leistungen für November erhalten? Oder sollte ich schon zum JC, wenn ich die Kündigung erhalten habe?
Soweit ich weiß, gibt es bei ALG I diese Fristen, doch dieses bekomme ich eh nicht.
Zitat von: turbulent am 28. September 2024, 15:47:41Wenn der Antrag nachweislich dem JC am 30.11. zugeht bzw. sie den rechtzeitigen Eingang nicht leugnen, ja.
Zitat von: PaulNRW am 05. Oktober 2024, 19:06:31Muss ich auch hier innerhalb von 3 Tagen zum Jobcenter um mich (wieder) anzumelden.
Nein.
Zitatoder habe ich dafür den gesamten Monat November Zeit, möchte ich Leistungen für November erhalten?
Ja, siehe Beitrag #5.
ZitatOder sollte ich schon zum JC, wenn ich die Kündigung erhalten habe?
Kannst du, musst du aber nicht.
DANKE EUCH!