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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Goran1 am 29. September 2024, 11:50:19

Titel: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Goran1 am 29. September 2024, 11:50:19
Hallo:
Ich bin wohnungslos und es gäbe evtl. ein Vermieter, evtl.
Der Vermieter vermietet die Wohnung als Zweitwohnsitz, weil eine Anmeldung nicht möglich ist.
Frage jetzt: wäre denn eine Anmeldung für einen neuen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter dringend nötig oder wäre ein Mietvertrag auch ausreichend?
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2024, 12:13:45
Da du keinen Hauptwohnsitz hast, musst du dich schon an deinem Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmelden. Und dafür brauchst du eine Vermieterbescheinigung.

Wo liegt denn das Problem, dass der Mieter sich mit Erstwohnsitz da nicht anmelden kann?
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Goran1 am 29. September 2024, 12:16:33
Zitat von: Sheherazade am 29. September 2024, 12:13:45Da du keinen Hauptwohnsitz hast, musst du dich schon an deinem Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmelden. Und dafür brauchst du eine Vermieterbescheinigung.

Wo liegt denn das Problem, dass der Mieter sich mit Erstwohnsitz da nicht anmelden kann?
Also das weiß ich nicht, welche Gründe er hat.
Die Frage ist, ist ein neuer Antrag auch OHNE Anmeldung möglich?
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2024, 12:45:03
Nein, in der Regel wird eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt verlangt vom Jobcenter.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Ottokar am 29. September 2024, 15:26:02
Zitat von: Goran1 am 29. September 2024, 12:16:33Die Frage ist, ist ein neuer Antrag auch OHNE Anmeldung möglich?
Einen Antrag kannst du stellen, ohne Meldebescheinigung von der Meldebehörde wird der vermutlich abgelehnt, oder zumindest deine Miete verweigert, denn solange du nicht gemeldet bist, giltst du als OFW.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter dem Mieter eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt.
Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Mieter sich bei der Meldebehörde anmelden muss.
Das gilt sowohl für den Haupt- als auch den Zweitwohnsitz.
Verstöße gegen diese Regelungen werden jeweils mit Bußgeld bestraft.
Angesichts dessen sollte man sich hier schon die Frage stellen, was der Vermieter hier für ein "linkes Ding" abzieht.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Goran1 am 29. September 2024, 16:20:28
Der Vermieter hat in seiner Anzeige geschrieben, dass die Wohnung nur Hauptwohnsitz nicht vermietet werden kann.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Ottokar am 29. September 2024, 16:36:38
Die Formulierung ergibt keinen Sinn.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Goran1 am 29. September 2024, 16:47:21
Zitat aus Anzeige:
- Kein Erstwohnsitz möglich, nur als Zweitwohnsitz geeignet

Ist eine Wohnung die nur Zweitwohnsitz vermietet werden kann, weil keine Anmeldung möglich ist, für das Jobcenter in Ordnung?
Der Preis stimmt.

Muss für das Jobcenter die Wohnung  NUR als Erstwohnsitz sein?
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2024, 17:49:21
Zitat von: Goran1 am 29. September 2024, 16:47:21Muss für das Jobcenter die Wohnung  NUR als Erstwohnsitz sein?

Das Problem ist, dass du ohne Hauptwohnsitz keinen Zweitwohnsitz anmelden kannst.

Ich kenne diese merkwürdige Regelung nur von Studentenwohnheimen.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Ottokar am 30. September 2024, 12:31:12
Zitat von: Goran1 am 29. September 2024, 16:47:21Zitat aus Anzeige: - Kein Erstwohnsitz möglich, nur als Zweitwohnsitz geeignet
So etwas gibt es nicht.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldung als Erst- oder Zweitwohnsitz sind im Bundesmeldegesetz festgelegt (§§ 21 und 22 BMG), darüber kann kein Vermieter nach Gutdünken selbst bestimmen.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Tami am 30. September 2024, 14:17:07
Doch, so etwas gibt es in Form von Wochenendgrundstücken mit Bungalows oder Gartenparzellen. Die dürfen nicht als Dauerwohnsitz vermietet oder benutzt werden.

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter sich darauf bezieht.
Titel: Aw: Frage nach Vermeidung von Anmeldung einer Wohnung
Beitrag von: Ottokar am 01. Oktober 2024, 10:31:01
Diese können dann - aus eben jedem Grund - auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet werden.