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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gallowbraid am 04. Oktober 2024, 18:38:21

Titel: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Gallowbraid am 04. Oktober 2024, 18:38:21
Hallo und guten Abend zusammen,

meine Sachbearbeiterin meinte, ich soll mich selber abmelden. Nimmt sie sich doch einiges raus. Natürlich möchte das ich nicht und wollte daher fragen, wie ist die Rechtslage, kann sie mir die Leistungen einstellen komplett?
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Sheherazade am 04. Oktober 2024, 18:39:14
Sie kann, wenn du ihr die entsprechende Vorlage lieferst. Für mehr Antwort gibst du zu wenig Input.
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Gallowbraid am 04. Oktober 2024, 18:57:14
Zitat von: Sheherazade am 04. Oktober 2024, 18:39:14Sie kann, wenn du ihr die entsprechende Vorlage lieferst. Für mehr Antwort gibst du zu wenig Input.

Vielen Dank erstmal, uii was wäre denn die entsprechende Vorlage, wäre doch keinen Kontakt mehr aufzunehmen, oder? Der war bisher immer da, hab mich bei einem Termin krankgemeldet aber keine AU bekommen aber das sollte doch keine steile Vorlage sein für die komplette Einstellung, oder?
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Verycold am 04. Oktober 2024, 20:34:53
Vielleicht sagst Du uns erstmal wieso die Sachbearbeiterin das meint.
Grundlos wird das wohl kaum gesagt worden sein, ohne komplette Darstellung wirst Du hier keinen guten Rat bekommen können.
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Gallowbraid am 04. Oktober 2024, 22:09:14
Zitat von: Verycold am 04. Oktober 2024, 20:34:53Vielleicht sagst Du uns erstmal wieso die Sachbearbeiterin das meint.
Grundlos wird das wohl kaum gesagt worden sein, ohne komplette Darstellung wirst Du hier keinen guten Rat bekommen können.
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Zitat von: Verycold am 04. Oktober 2024, 20:34:53Vielleicht sagst Du uns erstmal wieso die Sachbearbeiterin das meint.
Grundlos wird das wohl kaum gesagt worden sein, ohne komplette Darstellung wirst Du hier keinen guten Rat bekommen können.

Der Grund ist einfach, das ich seit 2 Jahren seitdem ich bei ihr bin, keine Resultate hervorbringe für ihre Statistik. Ich selber bin dabei einiges aufzubauen in Richtung Selbstständigkeit, dazu fehlt mir noch der FS, muss erst eine MPU machen aber ich mache das in meinem Tempo mit klaren Vorstellungen. Noch bin ich nicht soweit, das ich mich selber abmelden möchte dort, daher meine Frage.
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Sheherazade am 05. Oktober 2024, 09:00:13
Zitat von: Gallowbraid am 04. Oktober 2024, 18:38:21meine Sachbearbeiterin meinte, ich soll mich selber abmelden.

Letztendlich spielt es keine Rolle, ob du mental soweit bist ohne Bürgergeld klarzukommen. Ist dein Einkommen aus der Selbständigkeit hoch genug, kann man dich auf Wohngeld verweisen bzw. den nächsten WBA wegen fehlender Hilfebedürftigkeit ablehnen. Ich interpretiere die Aufforderung der Sachbearbeiterin jetzt mal so, dass du dich bzw. dein Einkommen aus EKS der Grenze näherst.

Ein bißchen Kontext in der Fragestellung ist immer hilfreich.
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Ottokar am 05. Oktober 2024, 10:06:03
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum der SB eines JC einem Leistungsbezieher raten sollte, auf die ihm zustehende Leistung zu verzichten, denn eine "Abmeldung" ist genau das: eine Erklärung nach § 46 SGB I, dass man zukünftig auf die Leistung verzichtet, die einem zusteht.
Die Frage lautet also: Warum fordert dich der SB auf, auf das dir zustehende Bürgergeld zu verzichten?
Titel: Aw: Kurze Frage ihr lieben, bezüglich Einstellung des Bürgergeld's!
Beitrag von: Gallowbraid am 06. Oktober 2024, 10:58:00
Zitat von: Ottokar am 05. Oktober 2024, 10:06:03Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum der SB eines JC einem Leistungsbezieher raten sollte, auf die ihm zustehende Leistung zu verzichten, denn eine "Abmeldung" ist genau das: eine Erklärung nach § 46 SGB I, dass man zukünftig auf die Leistung verzichtet, die einem zusteht.
Die Frage lautet also: Warum fordert dich der SB auf, auf das dir zustehende Bürgergeld zu verzichten?

Guten Tag zusammen 🌞 und vielen Dank erstmal 🤗 ja eben das hat mich etwas stutzig gemacht, das sie das so geäußert hat. Quasi weil sie weiß, das sie mich sonst zu nicht's wirklich zwingen kann. Der Rechtliche Rahmen ist vorgelegt, da ich da nicht so direkt einen Überblick habe, wollte ich hier mal anfragen aber wie schon in anderen Beiträgen sind es immer die Staffelungen von 10%/20%/30% an Sanktionen, was ihnen am Werkzeugen zur Verfügung steht. Hatte bisher keine Sanktion und bleibe in Kontakt mit dem JC. Das bedingungslose Grundeinkommen würde da viel rausnehmen, finde jeder sollte seine Grundbedürfnisse in Ruhe decken dürfen. Hier wird ja auch viel mit "Angst" gespielt aber wie auch jemand anderes bei euch hier geschrieben hat. Vergiss erstmal "Was wäre wenn usw", solange das nicht greift, spiel deine Rolle einfach weiter entspannt und geh deinen Weg. Euch einen schönen Sonntag 🌞