Hallo,
jemand ist im April d.J. in eine Wohnung gezogen und hat im Juli o.g. Versicherungen abgeschlossen. Können diese jetzt, also im Okt. rückwirkend angerechnet werden?
Würde das über einen Überprüfungsantrag laufen?
TG
Hausrat interessiert kein JC und bei Haftpflicht ist die Frage welche Haftpflicht und ob Erwerbseinkommen besteht.
MfG FN
Wenn jemand Einkommen hat, gibt es darauf 30 Euro Versicherungspauschale als Absetzung. Davon kann man Hausrat und Haftpflichtversicherung zahlen, wenn man möchte. Zusätzlich gibt es nichts. Hat man kein Einkommen, hat man Pech.
Danke für Antworten.
Sind diese 30 Euro Versicherungspauschale im Bürgergeld inbegriffen oder gibt es diese obendrauf?
Das ist ein Abzug vom Einkommen. Anstatt z. B. 300 Euro Alg1 werden dann nur 270 Euro als Einkommen angerechnet.