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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31

Titel: Besteht Übernahme der Kosten der Unterkunft wenn man zum Aufstocker wird?
Beitrag von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31
Angenommen, jemand ist h4 und wohnt in einer Wohnung, welche vom Jobcenter als angemessen eingestuft wird, sodass deren Kosten übernommen werden. Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt? Ich bin aus meiner Recherche leider nicht schlau geworden, daher bin ich über Antworten sehr dankbar :))   
Titel: Aw: Besteht Übernahme der Kosten der Unterkunft wenn man zum Aufstocker wird?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2024, 17:38:45
Zitat von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?
Ja, so ist es nur dann eben womöglich nicht die kompletten Kosten.

Je nachdem, was der monatliche Verdienst ist.
Titel: Aw: Besteht Übernahme der Kosten der Unterkunft wenn man zum Aufstocker wird?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 18:49:01
Zitat von: FAX am 06. Oktober 2024, 17:08:31Wenn dieselbe Person beginnt, eine Tätigkeit auszuüben und ihr Gehalt mit h4 aufstocken muss. Ist es in diesem Fall zutreffend, dass das Jobcenter weiterhin die Kosten für dieselbe Wohnung übernimmt?   

Die Kosten der Unterkunft werden bei der Bedarfsberechnung genauso übernommen wie vorher.  Als Aufstocker sieht die Berechnung aus wie folgt: Regelsatz plus Kosten der Unterkunft (ergibt zusammen den Bedarf) minus anrechenbares Einkommen = Zahlbetrag.
Titel: Aw: Besteht Übernahme der Kosten der Unterkunft wenn man zum Aufstocker wird?
Beitrag von: Ottokar am 07. Oktober 2024, 10:02:23
Das anrechenbare Einkommen mindert zuerst die Regelleistung. Ist das anrechenbare Einkommen höher als die Regelleistung, werden im nächsten Schritt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) gemindert.
Je nach Einkommenshöhe kann es also dazu kommen, dass man noch anteilig etwas Regelleistung und die vollen KdUH bekommt, oder nur noch anteilig KdUH. Oder eben gar nichts mehr, wenn das Einkommen hoch genug ist.