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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 14:41:44

Titel: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 14:41:44
Hallo: ich weiß nicht, ob ich das schon mal gefragt habe:
Wie ist es mit einem Pachtvertrag für ein Objekt zum Wohnen? Viele Gebäude wie Gartenhäuser oder Garten – Bungalows werden gegen Ablösesumme verpachtet.
Würde das Jobcenter die Ablösesumme bezahlen, wenn man am Anfang beim Kauf dem Jobcenter schriftlich versichern würde, dass man das Pachtobjekt nicht als sein Eigentum nach Auszug behalten möchte, sondern dem Jobcenter es gleich beim Kauf abtreten möchte, so dass das Jobcenter der Eigentümer ist. Wäre das möglich?
Dann: die monatlichen Pachtsummen sind viel geringer als Kosten der Unterkunft, würden sie übernommen werden?
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Ronald BW am 07. Oktober 2024, 14:53:44
Das JC ist keine Bank und kein Immobilienhändler
Was beinhaltet die Ablöse, sicher nicht das Grundstück.
Außerdem gibt es in vielen Städten eingeschränktes wohnen in Gartenhäusern
Also dauerhaftes wohnen höchstens geduldet.
Falls die Ablöse die Hütten beinhaltet kann es sein das wenn du die übernimmst
du der sein wird der die abreißen und entsorgen darf, kann sein die suchen einen cleveren.
Pacht ist auch anders wie Miete normal wird das auf 5-10 Jahre verpachtet oder länger.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 15:01:54
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 14:41:44Würde das Jobcenter die Ablösesumme bezahlen, wenn man am Anfang beim Kauf dem Jobcenter schriftlich versichern würde, dass man das Pachtobjekt nicht als sein Eigentum nach Auszug behalten möchte, sondern dem Jobcenter es gleich beim Kauf abtreten möchte, so dass das Jobcenter der Eigentümer ist. Wäre das möglich?

Definitiv Nein.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: TripleH am 07. Oktober 2024, 15:04:23
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 14:41:44Wäre das möglich?

Nein. Das Jobcenter finanziert keine Anschaffung von Vermögen. Und schon gar nicht, wenn du, so ich mich richtig erinnere, nur über einen (befristeten?) Aufenthaltstitel verfügst.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 15:22:40
Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2024, 15:04:23Das Jobcenter finanziert keine Anschaffung von Vermögen
Deswegen eine Abtretung an das Jobcenter, dass es nicht mir gehört, sondern dem Jobcenter.
Die Frage ist unabhängig vom Aufenthaltstitel gestellt
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: TripleH am 07. Oktober 2024, 15:32:24
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 15:22:40Deswegen eine Abtretung an das Jobcenter, dass es nicht mir gehört, sondern dem Jobcenter.

Was verstehst du an "Nein" nicht? Was soll das JC später mit der Hütte machen? Betriebsfeiern?!

Und natürlich muss man es auch im Zusammenhang mit deinem Aufenthaltsstatus sehen.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 16:11:10
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 15:22:40Deswegen eine Abtretung an das Jobcenter, dass es nicht mir gehört, sondern dem Jobcenter.

Zitat von: Ronald BW am 07. Oktober 2024, 14:53:44Das JC ist keine Bank und kein Immobilienhändler

Also frag deine Bank.
 
 
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 17:04:28
Ja, Ok.
Also ein Pachtvertrag mit Pachtobjekt WELCHER ART AUCH IMMER wird nicht übernommen. also diese Kosten der Unterkunft sind ausgeschlossen.

Der Aufenthalt könnte bald entfristet werden.

eine Übernahme von Pacht als Kosten der Unterkunft geht nicht, egal wie auch das aussehen mag.

Eine andere Frage: Wie sieht es aus mit Mietkauf?

Noch etwas: ich bin wohnungslos und in einer schweren Lage.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 17:41:26
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 17:04:28Also ein Pachtvertrag mit Pachtobjekt WELCHER ART AUCH IMMER wird nicht übernommen. also diese Kosten der Unterkunft sind ausgeschlossen.

Das hat niemand gesagt. Nur die Ablösesumme wird dir nicht vom Jobcenter bezahlt - aus genau diesem Grund wird auch Mietkauf nicht funktionieren.

 
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Ronald BW am 07. Oktober 2024, 17:57:28
Das Jobcenter ist keine Bank, kann also keine Anschubfinanzierung leisten.
Und auch keine Vermögensbildung.
Anders wenn du bereits Eigentümer bist, dann wird der Erhalt statt Miete bezahlt.
Natürlich alles auf niedrigem Niveau.
Und noch ist nicht bekannt was abgelöst werden soll.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Milla am 07. Oktober 2024, 19:52:56
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 17:04:28Eine andere Frage: Wie sieht es aus mit Mietkauf?

Noch etwas: ich bin wohnungslos und in einer schweren Lage.

Grundsätzlich ist ein Mietkauf nur sehr selten zu empfehlen und wird auch vom deutschen Mieterbund kritisch gesehen. Ein Mietkauf ist meist mit höheren Kosten verbunden als eine Immobilienfinanzierung, da die gezahlte Miete nicht zu 100 Prozent auf den Kaufpreis verrechnet wird.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: TripleH am 07. Oktober 2024, 20:06:15
Ah, der TE ist hier mit 2 Accounts unterwegs...

https://hartz.info/index.php/topic,134216.0.html
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 20:35:02
Zitat von: TripleH am 07. Oktober 2024, 20:06:15Ah, der TE ist hier mit 2 Accounts unterwegs...

https://hartz.info/index.php/topic,134216.0.html
Nein das bin ich nicht

Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2024, 17:41:26
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 17:04:28Also ein Pachtvertrag mit Pachtobjekt WELCHER ART AUCH IMMER wird nicht übernommen. also diese Kosten der Unterkunft sind ausgeschlossen.

Das hat niemand gesagt. Nur die Ablösesumme wird dir nicht vom Jobcenter bezahlt - aus genau diesem Grund wird auch Mietkauf nicht funktionieren.

 
Das ist eine Gute Antwort.
Weshalb ich fragte, ist dass es mal Ausnahmen gab und vielleicht würde man auch in diesem Fall eine Ausnahme machen. Deswegen die Frage.
Aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht.
Danke
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: TripleH am 07. Oktober 2024, 21:23:49
Zitat von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 20:35:02Nein das bin ich nicht

Oh, ein kleines Schwindelchen..
Du solltest dann aber keine wortgleichen Fragen in anderen Foren stellen, dort dann aber über nur eben einen Account, "FrauWohnungslos"...



Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: Goran1 am 07. Oktober 2024, 21:34:27
also deine Antworten sind nicht hilfreich, nicht nur hier, dafür bist du bei Unterstellungen wie eine Hure, die ihr Geld bekommen hat, aber behauptet, nichts bekommen zu haben.
mit deinen Unterstellungen werden deine Beiträge nicht besser.
Titel: Aw: Frage wegen Pachtvertrag und Übernahme
Beitrag von: TripleH am 08. Oktober 2024, 09:54:29
Du kennst dich wohl mit Huren gut aus, FrauWohnungslos? Da muss ich jetzt leider passen. Deine 2 Accounts bleiben trotzdem Fakt.