Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht. Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-neuer-umzugszwang-fuer-leistungsbeziehende
wiedermal zeigen die wahren verbrecher ihre hässlichsten fratzen.. :teuflisch:
Das ist schon immer so gewesen. Die Zumutbarkeitsnorm dazu im SGB III lautet:
ZitatEin Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html
Und was für Empfänger von normalen Arbeitslosengeld zumutbar ist, war und ist auch schon immer für Empfänger von ALG2 / Bürgergeld zumutbar.
Genauso wie der Blödsinn mit "jetzt kann einmal im Monat eingeladen werden". Das konnte auch schon immer gemacht werden, solange es nicht gegen das Übermaßverbot verstößt, was bei einmal im Monat in weiter Ferne liegt.
Da erfinden ein paar Parteien etwas, was es schon lange gibt und es wird auf den Zug aufgesprungen ohne Nachzudenken. Lächerlich.
Da ist aber vieles wenn und aber drin und das Beispiel mit dem Vermiter sorry Aktuell wird wohl auf beiden Seiten Panik verbreitet.
Und selbst wenn so ein Fall mal kommen sollte mit dem Vermitter selbst bei der 100% Sanktion wird die Miete weiter bezahlt.
Sehe das wie TripleH und hab das auch schon gestern geschrieben einladen war auch jetzt schon jeden Monat möglich.
Am ende werden jetzt die Leute wo neu ins BG kommen öfters eingeladen odar sogar nur Angerufen, das können die JC ja selber entscheiden und bei denn meisten läuft so weiter wie bis jetzt auch.
Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Genauso wie der Blödsinn mit "jetzt kann einmal im Monat eingeladen werden".
Können schon
aber im Sommer war noch die Rede von "muß sich einmal monatlich persönlich melden"
Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Das ist schon immer so gewesen. Die Zumutbarkeitsnorm dazu im SGB III lautet:
Aber es lässt sich doch so schön eine reißerische Überschrift und einen völlig überzogenen Bericht daraus kreieren.
Zitat von: Marco1982 am 09. Oktober 2024, 14:39:57odar sogar nur Angerufen,
zum glück kann man niemandes zwingen ein telefon zuzulegen..zudem bin ich niemandes verpflichtet meine telefonummer herauszugeben..
Das mit dem Telfon ist ein Angebot was jetzt schon viele JC anbieten, wenn du das nicht willst, wirste halt eingeladen.
ZitatDiese Regelung kann zudem dazu führen, dass strukturschwache Regionen weiter Einwohnern im Erwerbsalter verlieren und die Metropolregionen, in denen es schon jetzt keinen verfügbaren angemessenen Wohnraum mehr gibt, weiter überfüllt werden.
Vor Jahren kam übrigens meines Wissens nach mal eine deutsche Doku in DE, wo Metropolregionen als eine Möglichkeit oder ähnliches als Bevölkerungsbremse verkauft oder so wurden.
Zitat von: selbiger am 09. Oktober 2024, 14:16:59wiedermal zeigen die wahren verbrecher ihre hässlichsten fratzen.. :teuflisch:
jedes Unternehmen auch die Deutschland AG will gut dastehen ohne Rücksicht auf Verluste der wenigen von den Reichen bekommen sie nix
Zitat von: TripleH am 09. Oktober 2024, 14:30:22Das konnte auch schon immer gemacht werden
Ü25 und U50 hatten schon das "Vergnügen".
Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht.
Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-neuer-umzugszwang-fuer-leistungsbeziehende-nov
Naja da ist sehr viel WENN drin und auch ein komisches Beispiel mit dem Vermiter, wenn dann könnte sowas vielleicht mal zu einem einzelfall werden.
Als ob jeder Vermiter ein Freund in einer andern Stadt hat, der dann auch noch eine Firma hat so das er einstellen könnte.
Und selbst dann ist erstmal nur der Regelsatz weg 2 Monate und die Miete wird weiterbezahlt, also nicht sofort Entmietet.
Finde langsam wird auf beiden Seiten Panik verbreitet.
Umzug im SGB gabs schon immer für eine Arbeit, allerdings reicht ja nicht nur ein Job in einer anderen Stadt sondern es muss ja auch erstmal eine Wohnung gefunden werden.
Hat schon ein Grund warum ein Umzug selbst bei Hartz 4 damals sehr wenig zum einsatz gekommen ist.
Zitat von: Marco1982 am 27. November 2024, 22:00:09Finde langsam wird auf beiden Seiten Panik verbreitet.
Ja
https://www.focus.de/finanzen/man-fuehlt-sich-ausgeliefert-buergergeld-empfaenger-fuerchten-sich-auch-wegen-wahlkampf_id_260509284.html
Kürzungen drohen,,Fühlt sich ausgeliefert": Bürgergeld-Empfängerin fürchtet sich - auch wegen Wahlkampfes bleibt abzuwarten
Zitat von: selbiger am 09. Oktober 2024, 14:16:59Nach den mit der "Wachstumsinitiative" geplanten Änderungen im Bürgergeld soll Beziehern zumutbar sein, für einen Job umzuziehen – egal ob sie selbst dies wollen oder nicht. Bei Ablehnung könnte die 100% Sanktion greifen.
Für meinen Traumjob würde ich auch ohne wenn und aber umziehen sogar nach Berlin.
Was hier überhaupt nicht beachtet wurde sind die Umzugskosten. Ein Bekannter ist letztens umgezogen 30km entfernt vom alten Wohnort. Das günstigste Umzugsunternehmen schlug mit 1700€ zu Buche. Das könnte sehr teuer werden für die JC wenn da jetzt 250km zwangsumziehen muss.
Ich denke mal, es geht weniger darum, dass wir umziehen, es geht wohl eher darum, vor Ort minderbezahlte, Sklavenjobs zu besetzen.
Bringt Quote bei denen und spart eben die Umzugskosten.
Bei wem spart das die Umzugskosten?
Da dieser faktische Umzugszwang schon seit 2005 gilt, diese Frage.
Gibt es überhaupt Fälle, wo Unternehmen in Kauf nahmen, das ein "Zugewiesener" von weit her kam und es sich um eine einfache unqualifizierte Tätigkeit handelte ? Denn was will eine Firma mit so einen anfangen, vor allen im Kontext der Erpressung der totalen Kürzung ?
So eine Firma würde doch zurecht die Quittung in Form von schlechter Arbeitsleistung bekommen, auch aus psychischen Gegebenheiten heraus. Pförtner und Co ist zwar ein beliebtes Argument, dem was entgegenzusetzen, aber nicht wirklich relevant.
Zitat von: Milla am 30. November 2024, 12:33:18Bei wem spart das die Umzugskosten?
Na, das JC spart Kosten.
Wenn das JC dich zwingt umzuziehen wegen eines neuen Jobs muss das JC auch alle anfallenden Kosten tragen. Übernahme der Kosten für die alte Wohnung, 6Monate wenn man 5-8 Jahre darin wohnt. 9Monate wenn man länger darin wohnt. Dazu kommen noch die vollen Umzugskosten je nach Entfernung können das mehrere tausend Euro betragen.
Wie kommst du darauf das die JC die Kosten sparen? Wer trägt dann deiner Meinung nach die Kosten?
Zitat von: Milla am 30. November 2024, 16:48:26Wie kommst du darauf das die JC die Kosten sparen? Wer trägt dann deiner Meinung nach die Kosten?
Lese bitte nochmal meinen Beitrag.
Der Sinn ist doch, dass viele wahrscheinlich nicht umziehen wollen, und dann lieber unterbezahlte Jobs vor Ort (Zeitarbeitsbuden o.ä.) annehmen statt umzuziehen.
Ergo - das JC spart sich die Umzugskosten.
Und bekommt noch eine tolle Vermittlungsquote für die Presse.
Ja ok, jetzt hab ich verstanden was du meinst. Ich sag mal so, Leihbuden zahlen mittlerweile alle über Mindestlohn. Dazu kommen noch die Verpflegungspauschale von täglich 12€ für die ersten 3 Monate plus die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30€ für Hin und Rückfahrt zum erreichen des Einsatzortes.
Naja - trotzdem bist du der Spielball derer.
Aber ich will gar nicht mal so negativ sein - ich hatte auch schon gute Erfahrungen mit Zeitarbeit.
Zitat von: Milla am 30. November 2024, 18:04:33Ja ok, jetzt hab ich verstanden was du meinst. Ich sag mal so, Leihbuden zahlen mittlerweile alle über Mindestlohn. Dazu kommen noch die Verpflegungspauschale von täglich 12€ für die ersten 3 Monate plus die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30€ für Hin und Rückfahrt zum erreichen des Einsatzortes.
Falls der LA-Arbeitnehmer allerdings noch Bürgergeld benötigt, nutzt ihm, weder Verpflegungspauschale noch Kilometerpauschale etwas, DENN
Weder die Verpflegungspauschale noch das Kilometergeld darf er anrechnungsfrei behalten!!!!!!!
VP: Erst ab 12 Stunden Wohnort-abwesend darf 6€ behalten werden, alles darüber wird angerechnet
KM: Nur 20Cent je Entfernungskilometer d.h. 10Cent je gefahrener KM darf behalten werde, alles darüber wird angerechnet
übrigens, für 10Cent je gefahrener KM kann NIEMAND einen PKW betanken, er muss es vom Bürgergeld!!! bezahlen
Selbstbehalt: Gesetzlich wird so getan, als ob man für 1.200€ im Jahre 2024 genauso viel kaufen kann wie 2005, da alles über 1.200€ auf das Bürgergeld angerechnet wird. Diese Grenze ist NIE!!! angepasst worden.
Versicherungspauschale: Hier verhält es sich exakt gleich, 30€ Im Jahre 2005 wie 2024, auch hier NIE eine Anpassung!
Seit Regierung Schröder, also auch 16 Jahre Merkel, leben unsere Regierungen für arme Leute im Jahre 2005
Ja mit den Anpassungen hat man es nicht so. Bestes Beispiel ist die Wöchentliche Arbeitszeit. Die 40 Stundenwoche stammt noch aus den 70ern und auch die Einführung der 38,5 Stundenwoche gibts schon seit 1984. Dabei gibt es doch durchaus positive Beispiele wie VW. Dort beträgt seit 1994 die wöchentliche Arbeitszeit in den westdeutschen Stammwerken 28,8 Stunden.
Dein Beispiel, Leiharbeit + BG bezieht sich eher auf Familien mit 2-3 Kindern. Da würde man sich bei einem Alleinverdiener mit BG besser stellen.
Zitat von: GoetzB am 30. November 2024, 14:51:51Da dieser faktische Umzugszwang schon seit 2005 gilt, diese Frage.
da gibt es bestimmt viele die freiwillig umziehen würden um aus ihrem Dorf heraus zukommen und das JC auch noch den Umzug zahlt.