Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: BlackCat am 11. Oktober 2024, 09:05:09

Titel: Doppelte Anrechnung von Kindergeld?
Beitrag von: BlackCat am 11. Oktober 2024, 09:05:09
Guten Morgen, habe ein Problem wegen Kindergeld. Mein volljähriger Sohn macht eine Ausbildung. Da die Bescheinigung darüber erst im August vorlag, wurde uns im Juli schon mal das Kindergeld für August gestrichen. Wir beziehen aufstockend Bürgergeld und das Kindergeld wurde im August trotzdem angerechnet. Anfang August reichte ich die Bescheinigung bei der Familienkasse ein. Bis zur Nachzahlung dauerte es bis Anfang September.
Nun bekam ich einen Brief von Jobcenter mit der Aufforderung, einen Kontoauszug mit dem Eingang der Nachzahlung einzureichen. Stichwort Zuflussprinzip. Dürfen die das Kindergeld quasi doppelt anrechnen? Es war ja eine Nachzahlung, das Minus hatte ich im August ja trotzdem.
Titel: Aw: Doppelte Anrechnung von Kindergeld?
Beitrag von: Sheherazade am 11. Oktober 2024, 09:45:02
Dann erwähne die KG-Anrechnung im August ohne Kindergeldeingang, dann wird das entsprechend berücksichtigt werden müssen.