Hallo ,ab 01.07 muss ja jeder wer Rtl und co weiterhin sehen will weil im Mietvertrag nicht mehr ein extra paket anschließn.
Was ist wenn Vertrag abgeschlossen wurde aber monatlich die 4;90 von Wilhelm Tel nicht angebucht wird seit 01.07.2024
Hat der Anbieter immer noch das recht dann nachträglich die 4;90 abzubuchen wenn er den Fehler bemerkt obwohl man monatlich kündigen kann und nichts gekündigt wurde?
Man guckt seit 01.07 umsonst wird nichts abgebucht trotz vertrag
Weiß das jemand ob man das denn alles nachzahlen muss bzw die einfach die 4 Monate abbuchen dürfen?
Soweit ich weiß gilt auch in diesem Fall eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Ich würde auf jeden Fall damit rechnen, das noch nachzahlen zu müssen.
Wurde denn mal in die Vetragsbedingungen reingeguckt, vielleicht sind die ersten Monate kostenlos? Die Bankverbindung ist korrekt angegeben worden? Was wurde denn gebucht, Glasfaser oder Kabelanschluß? Edit: Hab es gesehen, das TV-Basispaket.
Wenn die Bankverbindung stimmt, erstmal abwarten.
Zitat von: Bimimaus5421 am 16. Oktober 2024, 10:28:50Hat der Anbieter immer noch das recht dann nachträglich die 4;90 abzubuchen wenn er den Fehler bemerkt obwohl man monatlich kündigen kann und nichts gekündigt wurde?
Wenn es aus Versehen nichts abgebucht wurde, ja, natürlich.
Dass man monatlich kündigen kann und nicht gekündigt hat oder doch gekündigt hat, hat mit der Frage überhaupt nichts zu tun
Zitat von: Bimimaus5421 am 16. Oktober 2024, 10:28:50Man guckt seit 01.07 umsonst wird nichts abgebucht trotz vertrag
Weiß das jemand ob man das denn alles nachzahlen muss bzw die einfach die 4 Monate abbuchen dürfen?
ist doch super :clever:
Und wenn es nicht so ist, dass vielleicht die ersten Monate kostenlos sind und jemand den Fehler bemerkt, dann wird ja nur das abgebucht, was sowieso abgebucht werden müsste. Natürlich muss man dann alles nachzahlen.
Zitat von: Bimimaus5421 am 16. Oktober 2024, 10:28:50obwohl man monatlich kündigen kann
Wenn dem so ist, ist der Anbieter aber kulant.
Sollte alles in deinem Vertrag stehen.
Gibt es einen Vertrag, muss man das natürlich auch bezahlen, sollte der Anbieter es fordern.
Hier kenne ich nur Mindestlaufzeiten von 12 bzw. bei mir sogar 24 Monate. (erst danach monatlich)
Habe aber keinen Vertrag gemacht, weil eh SAT, aber Kabel geht immer noch obwohl schon seit Januar 2024 raus aus der Miete.
Wenn dem so ist, ist der Anbieter aber kulant.
Das hat nix mit Kulanz zu tun ,sondern die Vetragslaufzeit ist monatlich und monatlich kündbar
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 11:17:49Das hat nix mit Kulanz zu tun ,sondern die Vetragslaufzeit ist monatlich und monatlich kündbar
Dann macht das dein Anbieter eben so, bei den allermeisten ist das nicht so.
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 11:17:49ZitatWenn dem so ist, ist der Anbieter aber kulant.
Das hat nix mit Kulanz zu tun ,sondern die Vetragslaufzeit ist monatlich und monatlich kündbar
Es bleibt ein kundenfreundlicher und damit kulanter (=entgegenkommend, gewisse Erleichterungen gewährender) Vertrag.
Über den man sich freuen könnte, aber man kann natürlich alles positive als selbstverständlich ansehen und sich nur über das negative extrem aufregen.
Wobei die Art des Vertrags hat mit der Frage/dem Thema "nachträgliche Abbuchung" immer noch nichts zu tun- P.S. nur insofern, dass man prüfen könnte, ob die ersten Monate vielleicht kostenfrei sind. Das wäre noch kulanter.