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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Peter_Lustig am 19. Oktober 2024, 17:23:18

Titel: Umzugskosten Sperrmüllentsorgung
Beitrag von: Peter_Lustig am 19. Oktober 2024, 17:23:18
Hallo,
ich bin umgezogen (von 70 auf 45qm). Der Umzug war zwar ohne Aufforderung, aber das JC hat diesen genehmigt (weil alte Wohnung zu teuer und zu groß).

Ich hatte viele alte Sachen, die auf dem Sperrmüll bzw. Recyclinghof kamen. Der hiesige Abfallentsorger schreibt vor, dass beim Sperrmüll maximal ein Zimmer mitgenommen wird. Es war aber mehr. Deswegen habe ich neben dem regulären Sperrmüll noch eienen zusätzlichen, kostenpflichtigen (40 €) Abholtermin bestellt. Dazu waren noch zwei Auto-Ladungen Säcke (Tapeten, Teppiche...) zum Recyclinghof je 10 € nötig. Diese 60 € habe ich nun zur Übernahmen beantragt... und wurde abgelehnt. Begrüundung: Ensorgungs- und Sperrmüllkosten können nicht übernommen werden.

Ist das rechtens? Beim googlen kommt, dass die Sperrmüllkosten (in Hamburg) übwernommen werden. Nun wohne ich in einer anderen Stadt (im Westen). Kann das jedes JC (Optionskommune) halten wie es will?

Danke
Titel: Aw: Umzugskosten Sperrmüllentsorgung
Beitrag von: TripleH am 19. Oktober 2024, 19:02:45
Nein. Es ist ja auch überall anders geregelt mit dem Sperrmüll. In der einen Kommune ist es x-mal im Jahr kostenlos, woanders halt nicht.

Ausschlaggebender in deinem Fall ist eher, wann der Antrag gestellt wurde. § 22 Absatz 6 SGB II schreibt vor, dass die Zusicherung vorab eingeholt werden muss. Wenn du also nur eine Zusicherung für die neuen Unterkunftskosten beantragt hast (§ 22 Absatz 4 SGB II), aber keinen Antrag für Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten (§ 22 Absatz 6 SGB II) gestellt hattest, sieht es schlecht aus.