Ist es identisch wie beim BG mit 15.000€?
Zitat von: börgie am 19. Oktober 2024, 17:37:27Ist es identisch wie beim BG mit 15.000€?
10 000
Zitat von: Oktavius am 19. Oktober 2024, 17:38:4510 000
+ das noch als Info dazu
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html
So komisch.. Zum Vermögen zählt Bargeld
Aber nicht zum Vermögen zählen kleinere Barbeträge bis 10.000 :D
Zitat von: börgie am 20. Oktober 2024, 18:16:35So komisch.. Zum Vermögen zählt Bargeld
Aber nicht zum Vermögen zählen kleinere Barbeträge bis 10.000 :D
Ja, halt Amtsdeutsch. :mail:
Gemeint ist: Bargeld ist Vermögen, aber bis 10 000 zählt es zu "kleineren Barbeträgen",die eben nicht angerechnet werden und daher nicht "zu Vermögen" gehören.
"Nicht zum Vermögen zählen:
Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 20.000 Euro)
Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
Angemessener Hausrat
Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt "
Zitat von: Oktavius am 20. Oktober 2024, 20:08:29Zitat von: börgie am 20. Oktober 2024, 18:16:35So komisch.. Zum Vermögen zählt Bargeld
Aber nicht zum Vermögen zählen kleinere Barbeträge bis 10.000 :D
Ja, halt Amtsdeutsch. :mail:
Gemeint ist: Bargeld ist Vermögen, aber bis 10 000 zählt es zu "kleineren Barbeträgen",die eben nicht angerechnet werden und daher nicht "zu Vermögen" gehören.
"Nicht zum Vermögen zählen:
Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 20.000 Euro)
Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
Angemessener Hausrat
Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt "
Da steht ja, dass das Pflegegeld nicht dazugehört.
Was wenn 12000€ an Pflegegeld auf dem Konto gespart wurde?
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 01:38:47Da steht ja, dass das Pflegegeld nicht dazugehört.
das monatlich kommt und damit klar als Pflegegeld erkennbar ist
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 01:38:47Was wenn 12000€ an Pflegegeld auf dem Konto gespart wurde?
Dann sind weiter 10 000 euro geschützt.
Die Quelle des Guthabens dürfte keine Rolle spielen, zumal es nicht überprüfbar oder trennbar ist, welcher Teil des Guthabens aus dem Pflegegeld und welcher aus anderen Quellen, Arbeitseinkommen oder Sozialgeld (Bürgergeld) stammt.
Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 08:44:17Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 01:38:47Da steht ja, dass das Pflegegeld nicht dazugehört.
das monatlich kommt und damit klar als Pflegegeld erkennbar ist
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 01:38:47Was wenn 12000€ an Pflegegeld auf dem Konto gespart wurde?
Dann sind weiter 10 000 euro geschützt.
Die Quelle des Guthabens dürfte keine Rolle spielen, zumal es nicht überprüfbar oder trennbar ist, welcher Teil des Guthabens aus dem Pflegegeld und welcher aus anderen Quellen, Arbeitseinkommen oder Sozialgeld (Bürgergeld) stammt.
Ah ok, also kann man die 10.000 auf diese Art und Weise nicht erhöhen.
Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 12:50:57Ah ok, also kann man die 10.000 auf diese Art und Weise nicht erhöhen.
10 000 sind 10 000
Woher das Guthaben stammt, ist bei Vermögen unrelevant.
Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:30:31Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 12:50:57Ah ok, also kann man die 10.000 auf diese Art und Weise nicht erhöhen.
10 000 sind 10 000
börgie
ist doch schon eine Verdoppelung seit Hartz4
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2024, 19:04:52Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:30:31Zitat von: börgie am 21. Oktober 2024, 12:50:57Ah ok, also kann man die 10.000 auf diese Art und Weise nicht erhöhen.
10 000 sind 10 000
börgie
ist doch schon eine Verdoppelung seit Hartz4
echt? war nur 5000? ich rede hier aber von grusi nicht h4 oder bg. war das nicht mit lebensjahren oder sowas?
Zitat von: börgie am 22. Oktober 2024, 00:43:54war nur 5000?
Ja, seit 2017, davor lag das Schonvermögen bei 2600€ und seit 1.1.2023 eben 10.000€.
Das mit den Altersstufen war im ALGII.