Hallo,
ich habe schon so einiges dazu in verschiedenen Foren gelesen.
Einmal wird es als Einkommen vom "Amt" gewertet und manchmal nicht.
Kann jemand mit Gewissheit sagen, weil vielleicht er selbst es erlebt hat, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen berechnet wird ?
Denn ein direktes Gesetz konnte ich hierüber nicht finden.Allerdings ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts im Urteil vom 15.04.2015 - L 6 AS 828/12 , dass Sofortauszahlungen bei Verträgen (Handy, Telefonverträge usw.) nicht als Einkommen gelten.
Jedoch ist dieses Urteil keine Landesweite Gesetzgebung.
Hat jemand seine Gutschriften behalten können ?
Was soll daran ein Einkommen sein? Zu viel bezahlt = Geld zurück = kein Einkommen.
Zitat von: Xellos am 20. Oktober 2024, 18:30:47Zu viel bezahlt = Geld zurück = kein Einkommen.
Wo steht da was von zu viel bezahlt ???? Ich lese da nur was von einer Gutschrift.
Kann auch eine "Prämie" sein, ist auch eine Gutschrift
Einfach pragmatisch handhaben: Wenn bald ein WBA ansteht und du die Kontoauszüge einreichen musst, dem JC besser melden.
Wenn kein WBA ansteht, einfach Füße still halten. Das JC erfährt dann eh nichts davon.
Es steht eine WBA an. Ich muss die rechtliche Lage wissen, damit ich für mich dementsprechend handeln kann. Wenn ich die 120 €Gutschrift nicht behalten darf, dann würde ich einen anderen Weg einschlagen.(Vertrag 14 Tage Widerrufsrecht gebrauch machen und dann nochmal anders Vertrag verhandeln)
Ich muss in erster Linie immer den Weg des Gesetztes gehen, wenn ich auf diesem Weg den Vorteil, bzw.das Gesetz auf meiner Seite habe :-)
Von daher bin ich so fixiert darauf, zu erfahren, ob ich zu Recht die 120 € Gutschrift behalten darf oder nicht.
Hat jemand Erfahrungen selber machen können ?
Besser wäre es das es als Guthaben mit der Telefonrechnung verrechnet wird
"Besser wäre es das es als Guthaben mit der Telefonrechnung verrechnet wird"
Danke Tini911 für deine Antwort. Aber das hilft mir kein bischen weiter.
Ich habe diese Antwort auch schon oft gelesen.
Außerdem schrieb ich, ob es einer genau weiß, zbs. durch eigene Erfahrungen.
(Auch echtes Wissen) (Paragraph oder so wäre super :-)
Ich suche keine Ausweichmöglichkeiten, sondern den rechtlich korrekten Zustand (Gesetz, bzw.rechtliche Handhabung) dieser Angelegenheit.
Vielleicht hilft Dir das weiter...Geht zwar um einen Stromanbieter aber auch dort um einen Bonus/Gutschrift.
https://hartz.info/index.php/topic,134951.msg1616677/topicseen.html#msg1616677
@ Amare Das ist der verkehrte Link gewesen ;-)
Zitat von: Rehlein am 20. Oktober 2024, 21:28:48@ Amare Das ist der verkehrte Link gewesen ;-)
Upsi....hier der richtige :D
https://hartz.info/index.php/topic,128250.0.html
Danke Amare für den Link.
Es scheint so, als ob diese Gutschrift, wenn sie mir ausgezahlt werden würde,vom Jobcenter verrechnet werden dürfte (mir abgezogen), laut eines einzelnen Gerichts-Urteil vom Jahr 2020 (BSG, Urteil v. 14.10.2020, B 4 AS 14/20 R) Wobei ich hier anmerken muss, dass ein anderes Urteil noch im Jahr 2015 genau das Gegenteil verkündete (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts im Urteil vom 15.04.2015 - L 6 AS 828/12)
Ich habe deswegen nun bei der Telekom angerufen und mir hat der Mitarbeiter gesagt, dass diese Gutschrift nicht in Geld auf mein Girokonto ausgezahlt wird, sondern mir intern auf meinem Telekom-Kundenkonto gut geschrieben wird.
Somit wäre die Sache erledigt, da ich diese Gutschrift damit legal behalten darf, da es nicht als Einkommen, Geldeingang gezählt werden kann :yes: Hallelujaaa
Vielen Dank für eure Anteilnahme und eure Unterstützung.
MfG Rehlein
Rehlein
Zitat von: Rehlein am 21. Oktober 2024, 09:16:57Ich habe deswegen nun bei der Telekom angerufen und mir hat der Mitarbeiter gesagt, dass diese Gutschrift nicht in Geld auf mein Girokonto ausgezahlt wird, sondern mir intern auf meinem Telekom-Kundenkonto gut geschrieben wird.
Dann sei froh denn ansonsten wäre es angerechnet worden.
Zitat von: Rehlein am 21. Oktober 2024, 09:16:57(BSG, Urteil v. 14.10.2020, B 4 AS 14/20 R)
wobei es hier auch um Strom ging.
MfG FN
Zitat von: Rehlein am 20. Oktober 2024, 17:59:17ich habe schon so einiges dazu in verschiedenen Foren gelesen. Einmal wird es als Einkommen vom "Amt" gewertet und manchmal nicht. Kann jemand mit Gewissheit sagen, weil vielleicht er selbst es erlebt hat, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen berechnet wird ?
es heißt aber auch was du von deinem Regelsatz bezahlst, darf dir nicht angerechnet werden.
Ein Bonus für gute Führung wird da schon einkassiert vom JC.
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2024, 18:39:22es heißt aber auch was du von deinem Regelsatz bezahlst, darf dir nicht angerechnet werden.
Ein Bonus für gute Führung wird da schon einkassiert vom JC.
Ein Bonus ist keine Rückerstattung vom Bezahltem.
Und auch hier wird nicht "einkassiert". Halt verrechnet :empathy: