Hallo,
meine Schwester hat vor einem Jahr Wohngeld zur Aufstockung beantragt. Noch vor der Erhöhung des Mindestlohns, das aber nicht weiter das Problem ist, denn es sind keine 15 % Erhöhung gewesen. In einem Monat gab es aber eine Überstundenauszahlung von mehr als 15 %, die sie nicht angegeben hat. Nun steht ein Weiterbewilligungsantrag bevor, in dem sie diese Lohnabrechnungen vorlegen muss, wie sieht es da aus?
Was passiert dann?
Da passiert nicht viel, der Wohngeldanspruch wird einfach mit den vorliegenden Einkommenszahlen neu berechnet.
Auf was wird denn diese Erhöhung berechnet? Auf das Bruttoeinkommen kann es nicht sein, auch nicht auf das verwertbare Einkommen...
Wie soll man denn überhaupt wissen, worauf 15 % berechnet werden? :weisnich:
Man kann alles hier (https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/)nachlesen.