Alle Bürgergeld-Bescheide der Jobcenter sind (soweit ersichtlich) in Bezug auf die Belehrung falsch. Das hat zur Folge, dass die Widerspruchsfrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr beträgt.
https://www.gegen-hartz.de/news/weitreichende-folgen-buergergeld-bescheide-in-diesem-jahr-nicht-bestandskraeftig