Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Thmas 345 am 21. Oktober 2024, 17:37:03

Titel: Jobcenter Gleichstellung/ 50% Schwerbehinderung
Beitrag von: Thmas 345 am 21. Oktober 2024, 17:37:03
Bin beim Jobcenter schon Gleichgestellt!Habe jetzt Antrage auf Schwerbehinderung gestellt!
Ändert eine Behinderung von 50% noch was beim Jobcenter.
Titel: Aw: Jobcenter Gleichstellung/ 50% Schwerbehinderung
Beitrag von: Sheherazade am 21. Oktober 2024, 17:42:48
Nein, was soll sich denn am Bürgergeldbezug ändern mit einem GdB?
Titel: Aw: Jobcenter Gleichstellung/ 50% Schwerbehinderung
Beitrag von: Oktavius am 22. Oktober 2024, 08:34:35
Zitat von: Thmas 345 am 21. Oktober 2024, 17:37:03Bin beim Jobcenter schon Gleichgestellt!Habe jetzt Antrage auf Schwerbehinderung gestellt!
Ändert eine Behinderung von 50% noch was beim Jobcenter.
Unter Gleichstellung sind alle Maßnahmen und Unterstützungen zusammengefasst, die Nachteile dieser Behinderung ausgleichen sollen.

Je nach Behinderung kann das bei Bürgergeld bedeuten, dass es etwas mehr Geld gibt, Mehrbedarf. Aber nur unter bestimmten Umständen.

Und beim Bewerben muss man Dich bei gegebener Qualifikation zum Vorstellungsgespräch einladen.