Wenn der steuerfreie Zufluss durch die Renten kleiner ist als die versteuerten Rentenbeiträge, dann liegt eine (verfassungswidrige) Doppelbesteuerung vor.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-neue-regeln-zur-doppelbesteuerung-von-renten
ZitatDer Prozentsatz erreicht dann erst 2058, und nicht mehr 2040, die 100-Prozent-Marke.
Toll, dann stehe ich auch kurz vor der 100. :grins:
das deutsche rentensystem...das grösste schneeballsystem der welt..