Hallo zusammen,
ausnahmsweise gehts mal nich tum mich sondern um meine Schwester.
Sie bezieht kein Bürgergeld, bekam aber heute Ihre Nebenkostenabrechnung und die Heizkosten liegen im vierstelligen Bereich. Mir ist bekannt das auch Sie für diese Nachzahlung nen Antrag stellen kann. Jetzt wohnt allerdings seit 2 Monaten Ihre Partnerin bei Ihr, wie siehts da aus, weil die Abrechnng fürs Jahr 22 ist (kann auch 23 sein weis ich grade nicht)? Da Ihre Partnerin ja jetzt erst eingezogen ist braucht man sie auch noch nich t erwähnen oder?!
Ich hab die suche bemüht und nichts passende dazu gefunden
Vielen Dank schon mal.
Zur Bedarfsfeststellung ist der Ist-Zustand erforderlich. Also: Doch, die Partnerin muss angegeben werden.
Lockenstab
Zitat von: Lockenstab am 23. Oktober 2024, 09:19:11weil die Abrechnng fürs Jahr 22 ist (kann auch 23 sein weis ich grade nicht)?
Das sollte geklärt werden, denn:
Für 22 darf keine Abrechnung mehr verlangt werden da ist am 31.12.2023 das letzte Datum.
MfG FN