Hallo
Ich habe die Erwerbsminderungsrente beantragt, leider wurde sie abgelehnt. Weil mir noch 3 Jahre Einzahlung(Wartezeit) der Beiträge fehlen.
Für einen Teil davon, war das Arbeitsamt schuld, da ich in Maßnahmen war. Und die mich wohl, nicht bei der Rentenversicherung gemeldet haben.
Leider kann ich, denen die Schuld nicht beweisen. Und der Beweis, den ich von einer der 2 Maßnahmen mit geschickt habe, gilt anscheinend nicht.
Da ich wegen meinen starken Depressionen und dem Ärger vom Jobcenter krank geschrieben bin, kann ich mir leider, die Beiträge, nicht selbst erarbeiten.
Deshalb hat mir ein Bekannter gesagt, das ich zum Sozialamt gehen soll und nicht zum Jobcenter, damit die meine Beiträge übernehmen können.
Gibt es hier irgendwo eine Beratungstelle und oder jemand der sich auskennt? Ich wohne in Mannheim.
Gruß Heidi
Das Sozialamt übernimmt keine Beiträge, das AA meldet das schon bei deiner RV.
Mache eine Kontenklärung, gibt es Unstimmigkeiten, dann lass es ändern.
Hallo Kopfbahnhof
Wenn du den Versicherungsverlauf meinst? Den habe ich schon vor der Beantragung schicken lassen.
Dies wurde mir auch bei, der Bentragung der Erwerbsmindersungsrente nochmal geschickt. Die Beweise schickte ich denen dann hin. Aber die wurden nicht anerkannt.
Leider ist das sehr viele Jahre her, deshalb weis ich nicht, ob die Arbeitsagentur mir das schicken würde.
Ich habe sogar bei denen, meinen Vermittlungstatus beantragt. Der nie gekommen ist.
Aber ich weis nicht ob die bei Hartz4, noch für mich zuständig sind.
Gruß Heidi
Nachtrag: Das mit dem Sozialamt, hat mir auch eine Frau von der Rentenstelle gesagt, als ich eine Beratung per Telefon hatte. Deshalb hatte ich danach den Bekannten um Rat gefragt.
Und ob das gut ist, das Jobcenter darum zu bitte, weis ich leider nicht. Meine Sachbearbeiterin hat dieses Jahr schon 2 Sachen gefordert, wo ich ihr dann noch mal alles schreiben musste, wie es wirklich ist.
Zitat von: Heidi1978 am 25. Oktober 2024, 20:50:21Leider ist das sehr viele Jahre her, deshalb weis ich nicht, ob die Arbeitsagentur mir das schicken würde.
Doch, machen die. Ich hatte im Zuge der Rentenkontoklärung für meinen Mann Belege angefordert, die von 1992 und 1995 waren.
Eine Rentenkontoklärung findet i.d.R. direkt bei der DRV statt. Dazu vereinbart man einen Termin, da wird dann der Versicherungsverlauf gemeinsam überprüft. Dabei hat der MA auch Zugriff auf deutlich mehr Daten. Wenn du nachweisen kannst, dass du damals von der AfA Geld bekommen hast (Bescheide, Kontoauszüge, o.ä.), wird die DRV diese Rentenzeiten nachtragen.
Hallo Sheherazade
Dann werde ich alles nochmal anfordern und meinen Vermittlungsstatus. Hoffentlich, tun die es dann auch.
Hallo Ottokar
Danke, dann werde ich doch mal, einen persönlichen Termin vereinbaren. Weil der Telefonische hat nicht viel geholfen. Leider wird das länger dauern, denn ich wollte einen, aber sie sagten, das sie keinen haben.
Gruß Heidi
Zitat von: Heidi1978 am 26. Oktober 2024, 15:15:46Dann werde ich alles nochmal anfordern und meinen Vermittlungsstatus. Hoffentlich, tun die es dann auch.
Ich habe das damals gemacht, weil mein Mann sehr viele wichtige Unterlagen ganz einfach verschlurrt/vernichtet hatte UND die Agentur für Arbeit die Zeiten teils nicht erfasst hatte (als Bauarbeiter war er sehr oft kurzzeitig arbeitslos). In deinem Fall wäre es wahrscheinlich ratsamer, du überlasst das der RV bei dem persönlichen Termin, nimm einfach die vorhandenen Belege mit, die nachweisen, was du damals über die Agentur für Arbeit so gemacht hast, irgendwas wirst du ja noch haben an Unterlagen.
Wenn du von der AfA den Versicherungsverlauf hast und dieser Anrechnungszeiten aufweist, die im Versicherungsverlauf der DRV fehlen, kannst du den Antrag auf Kontenklärung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kontenklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=5) auch Online stellen, bzw. dort die Forumlare V0100 (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html) und V0410 (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0410.html) herunterladen und entsprechend ausfüllen.
Wenn du den Versicherungsverlauf (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/informationen_anfordern.html) der DRV nicht hast, kannst du den online anfordern.
Hallo
Sheherazade
Ich schaue alles nach.
Ottokar
Danke, das werde ich machen.
Gruß Heidi