Schönen guten Morgen,
ich bin neu hier. Kurz zu mir: bin allerinerziehender Vater einer Tochter, die die 10. Klasse besucht. Ich bin im Oktober 2024 nach einer Umschulung ins BG gerutscht. Nun habe ich heute morgen ein Schreiben vom JC im Briefkasten. Eigentlich hat es meine 16-jährige Tochter bekommen, aber dem Ganzen lag ein Begleitschreiben für mich bei. Sie solle morgen zu einem Termin ins JC kommen, um ihre schulische Situation zu besprechen. Kopie des Zeugnisses und die Schulbescheinigung sind mitzubringen. Die Schulbescheinigung wurde bei Antragstellung schon mitgeschickt und darauf hingewiesen, dass meine Tochter ihr Abitur machen will. Ich möchte meiner Tochter das nicht antun und würde gerne den Termin absagen. Gibt es Meinungen dazu? Auf welcher rechtlichen Grundlage fusst das alles? Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.
Du kannst den Termin für deine Tochter auch absagen. Oder für sie wahrnehmen.
Ab dem 15. Lebensjahr sind Kinder in der Bedarfsgemeinschaft als erwerbsfähig eingestuft, da möchte das Jobcenter gerne über den weiteren Werdegang informiert sein und ggf. mit einer Berufsberatung unterstützen. Andere Kids im 10. Schuljahr wissen (oder sollten es zu mindest wissen) wie es danach weiter geht, Abitur oder Berufsausbildung ....
Aber mal eine Frage von mir als Mutter von 4 erwachsenen Kindern: Was bedeutet in dem Zusammenhang
Zitat von: BulaienWu am 29. Oktober 2024, 09:47:28Ich möchte meiner Tochter das nicht antun
? Das ist doch kein Termin beim Abdecker. Man könnte es doch auch als Lehrstunde für das spätere Erwachsenleben betrachten, es gibt schon mehr als genug junge Erwachsene mit gehobener Schulbildung, die im Umgang mit Behörden absolut unfähig sind.
Ich finde den Satz auch verwerflich
Warum glaubst du denn deine Tochter vor diesem Termin schützen zu müssen?
Geh mit ihr dahin und dann erklärt ihr höflich , dass sie nun ihr Abitur anstrebt
Vielen Dank für die Antworten.
Der Satz war vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich keinen Sinn in einem Gespräch sehe, wenn das Gegenüber weiss, dass sie noch zur Schule geht und das Abitur anstrebt.
Was an dem Satz aber verwerflich sein soll, erschliesst sich mir nicht.
Dann mach es entweder so
Zitat von: Sheherazade am 29. Oktober 2024, 10:51:26Du kannst den Termin für deine Tochter auch absagen. Oder für sie wahrnehmen.
oder gehe mit deiner Tochter zu dem Termin. Guten Tag sagen, Unterlagen vorzeigen soweit notwendig, 2-3 Sätze Smalltalk, verabschieden und das war es dann. Für die nächsten 2-3 Jahre reichen dann wieder die Schulbescheinigungen, im System ist dann alles hinterlegt.
Zitat von: BulaienWu am 29. Oktober 2024, 09:47:28schulische Situation
dürfte schon kein gültiger Meldezweck sein, Zeugnisse gehen die nichts an
hat die Einladung überhaupt eine Belehrung über die Rechtsfolgen?
Wenn ich das lese, geht mir die Hutschnur hoch. Warum ist unsere Jugend so unselbständig? Weil die Eltern ihnen alle Steine aus dem Weg räumen. Was ist nun daran so schlimm, zusammen mit der Tochter dahin zu gehen. Das ist ein Weg zu einer Behörde, den wird sie sicherlich in der Zukunft öfters tun müssen. Es muss ja nicht immer das JC sein. Es kann auch die Führerscheinstelle, das Bürgerbüro etc. sein. Ich persönlich finde es wirklich schlimm, dass der Jugend von heute überhaupt nichts zugetraut wird. Ihr müsst doch dort nur erklären, dass deine Tochter Abitur machen will und dann ist es gut.
dann geh einfach vorbei, die TE hat nicht nach einer Moralpredigt gefragt
scheinst wohl heute besonders viel Lust auf Schimpftiraden zu haben
Die einfachste Möglichkeit wäre das telefonisch zu klären. Bescheid sagen, dass sie noch Abitur macht und dass die Schulbescheinigung schon vorliegt.
Das ist, aber stark davon abhängig wie dein Verhältnis zum SB ist.
Ansonsten hinfahren. Freundlich darauf hinweisen, dass die Schulbescheinigung schon länger vorliegt und informieren, dass sie Abitur macht. Schulzeugnisse hat das Amt nicht zu interessieren.
Fragen ob noch was anliegt, Fahrtkostenerstattung für beide abgeben (falls nötig), freundlich verabschieden.
Es besteht gesetzliche Schulpflicht in Deutschland. Daher ist es NICHT möglich, während der Schulzeit zum Jobcenter zu gehen. Sollte der Termin innerhalb der Schulzeit liegen, auf jeden Fall diesen Termin ablehnen.
Zitat von: BulaienWu am 29. Oktober 2024, 09:47:28Gibt es Meinungen dazu?
eigentlich ist es die Entscheidung der Tochter, ob sie da hingeht aber alleine würde ich sie auch nicht lassen da sie eh nur ausgefragt wird beim JC.bestimmt auch über dich.
Zitat von: Rotti am 29. Oktober 2024, 18:33:13da sie eh nur ausgefragt wird beim JC.bestimmt auch über dich.
Ja, solche Schauermärchen braucht das Land .... nicht. :wand:
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2024, 08:21:12Ja, solche Schauermärchen braucht das Land .... nicht.
So abwegig ist das nicht. Ich wurde auch schon von "meinem" SB über meine Frau ausgefragt .... Bzw. er hat es versucht !
Jaja, schon klar.
Ausser @Rotti hat niemand dem TE vorgeschlagen, seine 16-jährige Tochter alleine zum Termin gehen zu lassen. Das ist eine genauso doofe Lösung wie den Teenager von allem abzuschotten.
Ich finde, es ist eigentlich eine ganz gute Übung.
1. ist sie nicht alleine.
2. will sie nichts/sie muss nicht "betteln", es geht "um nichts"
3. weiß sie, dass sie nur kurz Bescheid sagen muss, dass sie Schülerin ist
4. bestätigt sie es bestimmt darin, nie von Bürgergeld (oder wie auch immer das in drei Jahren heißen mag) abhängig sein zu wollen
Nun ja, sie muss ja eh nicht hingehen. Das Abitur ist ihr Recht und hat vom JC hingenommen zu werden. DANACH, wenn sie dann selbst Arbeitslos ist, DANN können die was wollen.
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2024, 08:54:42Ausser @Rotti hat niemand dem TE vorgeschlagen, seine 16-jährige Tochter alleine zum Termin gehen zu lassen. Das ist eine genauso doofe Lösung wie den Teenager von allem abzuschotten.
Ist jawohl ihre Entscheidung, vielleicht hat Sie ja auch bei der Europawahl alleine gewählt.
Mal reinreichen falls es interessiert:
https://hartz.info/index.php/topic,23346.0.html
Terminabsage an ARGE JC für schulpflichtiges minderjähriges Kind
MfG FN