Bezieher von Bürgergeld sind nicht verpflichtet, sich dauerhaft in ihrer Wohnung aufzuhalten bzw. nächtigen, so entschieden vom LSG BB, Beschluss v. 17.06.2024 – L 20 AS 364/24 B ER -.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-buergergeldbezieher-muessen-sich-nicht-staendig-in-eigener-wohnung-schlafen
ohh..auch mal vernünftig geurteilt man man..kommt ja mal selten vor.. :scratch: wirklich gute entscheidung...leider kommt das für viele zu spät..auch ich habe dieses durch..
:weisnich: was ist da jetzt neu dran?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2024, 13:44:46:weisnich: was ist da jetzt neu dran?
MfG FN
hier wird das gerne noch praktiziert..kenne einige denen das wieder fahren ist..und mir ist das vor parr jahren auch passiert..ich konnte die wg losigkeit aber abwenden..aber einige andere nicht..auch dieses jahr habe ich wieder eine hohes guthaben meiner jahresabrechnung..nur diesesmal wurde mir die leistung grund dessen für november eingestellt..im grunde ist das urteil für mv nicht von nutzen..da es ein landesgerichtsurteil ist..welches nur für das jeweilige land gild..für die die das alles aber nicht wissen..kann es durchaus sehr eng werden..
Zitat von: selbiger am 31. Oktober 2024, 10:14:05ohh..auch mal vernünftig geurteilt man man..kommt ja mal selten vor.. :scratch: wirklich gute entscheidung...leider kommt das für viele zu spät..auch ich habe dieses durch..
da hat das Kommunale Jobcenter aber erst 2 Instanzen verloren vielleicht gehts ja noch zum BSG
Zitat von: selbiger am 31. Oktober 2024, 10:14:05ohh..auch mal vernünftig geurteilt man man..kommt ja mal selten vor.. :scratch: wirklich gute entscheidung..
Anständige Herren schlafen zu Hause in ihrem eigenen Bett. :mocking: