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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sharky am 01. November 2024, 18:04:01

Titel: Thema Erwerbseinkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Beitrag von: Sharky am 01. November 2024, 18:04:01
Was bedeutet genau eigentlich "Erwerbseinkommen allgemein" Ist es Bruttobetrag oder Netto?
Titel: Aw: Thema Erwerbseinkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Beitrag von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:08:29
Immer Brutto, weil von dort die Freibeträge errechnet werden und vom Netto (beides nachzuweisen mit Lohnabrechnungen ODER Brutto mit Verdienstbescheinigung vom AG und Netto mit Kontoauszug über den Zufluss) abgezogen werden.
Titel: Aw: Thema Erwerbseinkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Beitrag von: Sharky am 01. November 2024, 18:18:29
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:08:29Immer Brutto, weil von dort die Freibeträge errechnet werden und vom Netto (beides nachzuweisen mit Lohnabrechnungen ODER Brutto mit Verdienstbescheinigung vom AG und Netto mit Kontoauszug über den Zufluss) abgezogen werden.
Danke für die schnelle hilfreiche Antwort.