Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sharky am 01. November 2024, 18:16:55

Titel: Weiterbewilligung verstehe ich nicht so ganz!
Beitrag von: Sharky am 01. November 2024, 18:16:55
Hallo, ich habe gestern den neuen Weiterbewilligungsbescheid bekommen,und ein Absatz war bisher in keinem Bescheid.
Ich muss ehrlich sagen, das ich ihn nicht so ganz verstehe. Vielleicht kann mir hier jemand diesen Absatz mal auf einfach erklären.
Der Absatz ist mal als Bild eingefügt.(https://i.postimg.cc/593T9kXN/20241101-175043.jpg)
Titel: Aw: Weiterbewilligung verstehe ich nicht so ganz!
Beitrag von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:19:21
Du hast scheinbar schwankenden Lohn, jetzt wird dir ein Durchschnittseinkommen angerechnet im vorläufigen Bewilligungsbescheid und du sollst zu den genannten Fristen Lohnabrechnungen und Kontoauszüge einreichen, damit man den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachberechnen kann, so dass du ggf. eine Nachzahlung bekommst.
Titel: Aw: Weiterbewilligung verstehe ich nicht so ganz!
Beitrag von: Rotti am 01. November 2024, 18:32:31
Zitat von: Sharky am 01. November 2024, 18:16:55Hallo, ich habe gestern den neuen Weiterbewilligungsbescheid bekommen,und ein Absatz war bisher in keinem Bescheid.
wenn du kein Einkommen und nur vorläufige Bewilligung hast, dann mach einen Widerspruch.
Titel: Aw: Weiterbewilligung verstehe ich nicht so ganz!
Beitrag von: turbulent am 01. November 2024, 19:36:27
Zitat von: Sharky am 01. November 2024, 18:16:55Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!
Ich finde Rechtschreibfehler eigentlich überhaupt nicht verwerflich. Aber gleich zwei in einem doch relativ überheblichen Statement unterzubringen, entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Titel: Aw: Weiterbewilligung verstehe ich nicht so ganz!
Beitrag von: Sharky am 01. November 2024, 19:49:34
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2024, 18:19:21Du hast scheinbar schwankenden Lohn, jetzt wird dir ein Durchschnittseinkommen angerechnet im vorläufigen Bewilligungsbescheid und du sollst zu den genannten Fristen Lohnabrechnungen und Kontoauszüge einreichen, damit man den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachberechnen kann, so dass du ggf. eine Nachzahlung bekommst.
Danke für die Antwort