Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: BlackCat am 03. November 2024, 18:29:40

Titel: Welche Unterlagen darf das JC verlangen bei Jobwechsel?
Beitrag von: BlackCat am 03. November 2024, 18:29:40
Hallo, ich habe zum 1.10. einen neuen Job angefangen, bekomme aber noch aufstockend Bürgergeld. Habe nun die Aufforderung bekommen, einen ganzen Wust Unterlagen einzureichen, u.A. der Aufhebungsvertrag mit meiner alten Firma und der neue Arbeitsvertrag. Dürfen die das überhaupt verlangen? Für die Finanzabteilung ist doch eigentlich wichtig, wann ich den ersten Lohn bekomme und in welcher Höhe, oder sehe ich das so falsch?
Titel: Aw: Welche Unterlagen darf das JC verlangen bei Jobwechsel?
Beitrag von: turbulent am 03. November 2024, 20:44:55
Zitat von: BlackCat am 03. November 2024, 18:29:40wann ich den ersten Lohn bekomme und in welcher Höhe
Brutto/Netto natürlich, wie immer
Außerdem, ob Du eine Abfindung bekommen hast, ggf. in welcher Höhe.
Ich würde keinen Arbeitsvertrag vorlegen, sondern schreiben, dass sie selbstverständlich über den Zufluss informiert werden und die Gehaltsabrechnung selbstverständlich bekommen, sobald sie vorliegt.
Titel: Aw: Welche Unterlagen darf das JC verlangen bei Jobwechsel?
Beitrag von: Rotti am 03. November 2024, 21:13:11
Zitat von: BlackCat am 03. November 2024, 18:29:40Hallo, ich habe zum 1.10. einen neuen Job angefangen, bekomme aber noch aufstockend Bürgergeld.
die wollen sehen ob du jetzt weniger Verdienst hast durch deinen Aufhebungsvertrag mit dem alten Ag.