Hallo:
Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?
Ist damit ZUERST ein Antrag an den Rentenversicherungsträger gemeint oder ist damit die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit gemeint?
Das wäre für das Land Berlin.
Es wäre leichter zu beantworten mit einem vollständigen Satz.
Meinst du das aus §45 SGBVII (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html)?
ZitatDer jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken.
übersetzt: .... fordert zur Prüfung auf ....
Danke erstmal
vollständiger Satz ist so wie im Schreiben der Behörde, dort steht es genauso:
Ersuchen §45 SGB XII
Ich vermute, das ist es, was in der Antwort im Rahmen steht.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 13:58:21übersetzt: .... fordert zur Prüfung auf ....
Wer fordert WEN zu Prüfung auf?
Welche Behörde fortdert welche Behörde auf zu prüfen?
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 14:02:54vollständiger Satz ist so wie im Schreiben der Behörde, dort steht es genauso: Ersuchen §45 SGB XII
Das ist kein vollständiger Satz.
in Ihrer Aufenthaltsangelegenheit werden Sie gebeten, unter Vorlage dieses Schreibens
am xx.xx.2025 um 13:30 Uhr vorzusprechen
Ich bitte Sie, folgende Unterlagen mitzubringen (bitte beachten Sie auch die Folgeseite):
� Ihren Pass
� Aufenthaltstitel
... weiter siehe das angehängte Bild:
WELCHE BEHÖRDE ERSUCHT WELCHE BEHÖRDE?
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:09:31WELCHE BEHÖRDE ERSUCHT WELCHE BEHÖRDE?
Brauchst nicht schreien, ich kann gut lesen.
Ich würde mal raten, das Jobcenter oder das Sozialamt ersuchen den Rentenversicherungsträger auf zur gutachterlichen Feststellung.
Du sollst also den Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers ODER wenigstens das Ersuchen an denselben vorlegen.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:17:21ODER wenigstens das Ersuchen an denselben vorlegen
Würde das Ersuchen also auch genügen, wenn man es zum Termin zur Ausländerbehörde mitnimmt?
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?
Das ist Ersuchen nach §45 SGB XII
Was heißt das?
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:22:41dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?
Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
Ehrlich gesagt, weiß ich zu wenig über deine Hintergründe um da eine zuverlässige Aussage treffen zu können. Du solltest vielleicht mal bei der Stelle nachfragen, die diese Nachweise haben will.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:22:41dann ist das Ersuchen DIE AUFFORDERUNG vom Jobcenter einen Antrag beim Träger der Rente zu stellen, richtig?
Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
Ehrlich gesagt, weiß ich zu wenig über deine Hintergründe um da eine zuverlässige Aussage treffen zu können. Du solltest vielleicht mal bei der Stelle nachfragen, die diese Nachweise haben will.
Erst mal Danke!!!
zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)
Vielleicht ist es so, dass ein Antrag bei der Rente, den man selber stellt, nicht den gleichen Wert hat, als wenn man zu einem solchen Antrag vom Jobcenter aufgefordert wird, das ist so mein Gefühl.
Eine Aufforderung vom Jobcenter, wenn deine Vermutung stimmt, ist hier wichtiger. Das ist so deine Vermutung, leider kannst du es nicht genau sagen.
Vielleicht kann jemand anders hier antworten, der eine Ahnung hat.
Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ???
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:57:23Erst mal Danke!!! zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)
weil du keinen deutschen Pass besitzt sind die da zuständig und prüfen, wenn du selbst den Antrag gestellt hast, werden auch kosten auf dich zukommen.
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 16:57:23zum 200. Mal, das ist die Ausländerbehörde Berlin :-)
Du bist ja niedlich ..... ich lese das jetzt zum 1. Mal, wo sind die anderen 199 Erwähnungen der Ausländerbehörde?
Mit welchem Recht du patzig wirst entzieht sich mir, du lässt mich bzw. uns hier dumm rumraten.
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 17:39:48Mit welchem Recht du patzig wirst entzieht sich mir, du lässt mich bzw. uns hier dumm rumraten.
Du hast alle Infos.
Aber wahrscheinlich ist das deine Art und Weise, wenn du mal keine Antwort kennst :-)
hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt?
Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ???
Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.
Du pampst hier die Leute an die versuchen dir zu helfen und wunderst dich dann wenn du keine Antworten mehr bekommst.
"pumpst"?
Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.
Siehe zweite Bedeutung unter folgendem Link:
https://www.duden.de/rechtschreibung/pampig
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 11:31:44Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.
schreibt der , der.....
Zitat von: Rotti am 04. November 2024, 17:23:59keinen deutschen Pass besitzt
:wand:
Zitat von: Bundspecht am 05. November 2024, 14:48:44Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 11:31:44Lerne erst mal normal zu sprechen und das in deiner eignen Muttersprache.
schreibt der , der.....
Zitat von: Rotti am 04. November 2024, 17:23:59keinen deutschen Pass besitzt
:wand:
@Bundspecht ich bin da raus verstehe nicht den Zusammenhang um was es überhaupt geht.Ausländerbehörde Jobcenter ?
:lol:
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 20:12:35hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt? Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ??? Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.
Da dir die Antwort
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
nicht reicht wäre es am einfachsten wenn du die Antwort auf deine Frage
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 13:37:10Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?
selber nachliest.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:38:56:lol:
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 20:12:35hat einer der anderen Experten Ahnung, was das "Ersuchen" heißt? Was ist Ersuchen nach §45 SGB XII ??? Heißt das, wenn man vom Jobcenter zum Antrag auf Rente aufgefordert wird, damit die Erwerbsfähigkeit geprüft wird, dann ist diese Aufforderung des Jobcenters das, was die Ausländerbehörde meint? siehe das Schreiben der Ausländerbehörde in dem Scann.
Da dir die Antwort
Zitat von: Sheherazade am 04. November 2024, 16:51:34Das Ersuchen sollte die Aufforderung des Jobcenters an den Rentenversicherungsträger sein, damit der RVT die Erwerbsfähigkeit feststellt. Solltest du beim Rentenversicheurngsträger bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, kannst du auch diesen Nachweis verwenden.
nicht reicht wäre es am einfachsten wenn du die Antwort auf deine Frage
Zitat von: Goran1 am 04. November 2024, 13:37:10Was heißt Ersuchen §45 SGB XII?
selber nachliest.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__45.html
MfG FN
Ja, danke - Sehr gut.
Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
Keine Ahnung :weisnich:
Haben die dich angeschrieben und es verlangt.
MfG FN
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Ja, danke - Sehr gut.
Den selben Link in Beitrag #1 hast du nicht verstanden?
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 17:25:16Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
Keine Ahnung :weisnich:
Haben die dich angeschrieben und es verlangt.
MfG FN
Ja, im Beitrag #5 ist der Brief der Ausländerbehörde, dort steht das mit Ersuchen.
Goran1
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 17:25:16Haben die dich angeschrieben und es verlangt.
Wenn der Teilausschnitt des Schreibens aus #5 von der Ausländerbehörde stammt und darin ein Termin vergeben wurde
was du ja bejahst
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 22:31:58Ja, im Beitrag #5 ist der Brief der Ausländerbehörde, dort steht das mit Ersuchen.
dann verstehe ich nicht warum du diese Frage
Zitat von: Goran1 am 05. November 2024, 17:04:48Dann verlangt die Ausländerbehörde AUCH diese Aufforderung? Richtig?
stellst.
Ist ja offensichtlich aufgelistet dass die die Feststellung + die anderen aufgelisteten Sachen wollen.
Also zum Verständnis du hast nur von der Ausländerbehörde die Post bekommen dich nach
§45SGB 12 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung beim Rentenversicherer eben diese Feststellung zu beantragen?
Da der Termin ja am xx.xx.2025 um 13:30 Uhr ist könntest du uU schon eine Antwort bis dahin haben.
Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?
Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.
Ein möglicher Hintergrund der Frage könnte sein, dass der TE einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt und diesen nun verlängern lassen möchte.
Hierzu prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Verlängerung vorliegen. Nun kann ich nur vermuten, dass der TE nicht arbeitet und das schon etwas länger nicht und sein Lebensunterhalt seit langer Zeit ausschließlich oder überwiegend vom Jobcenter sichergestellt wird. Womöglich hat der TE der Ausländerbehörde als Grund für seine Beschäftigungslosigkeit, gesundheitliche Gründe angeführt. Unter Umständen sogar so große Einschränkungen, dass er sich als Erwerbsunfähig beschrieben hat. Nun möchte die Ausländerbehörde hierzu natürlich einen Nachweis haben. Die Ausländerbehörde weiß, dass an einem bestimmten Punkt der dauerhaften AU ein Leistungsbezieher entweder aufgefordert wird die EU-Rente zu beantragen oder dass das JC ein Feststellungsverfahren einleitet, mangels ausreichender Wartezeit (Beitragszeit) beim Rentenversicherungsträger.
Und genau diesen Nachweis über das laufende oder abgeschlossene Feststellungsverfahren möchte nun die Ausländerbehörde haben.
Sollte der TE nicht laut Rentenversicherungsträger voll erwerbsgemindert sein, sondern sich "nur" weiterhin krankschreiben lassen, könnte dies unter Umständen Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus dahingehend haben, dass der Titel nicht verlängert wird.
Das sind alles nur Mutmaßungen, da ich im Bereich des Ausländerrechts nicht fit bin. Und der Beitrag soll auch keine Unterstellung sein, sondern lediglich der Versuch einen möglichen Hintergrund der Frage zu erkennen um dann gezielt antworten zu können.
Edit:
Nachdem ich die alten Fäden des TE gelesen habe, liege ich mit meiner Vermutung richtig. Der TE hat eine Niederlassungserlaubnis beantragt und benötigt hierfür den Nachweis der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Diesen Nachweis hat er jedoch nicht. Das GA der BA/JC besagt, dass er zwar unter 3 Stunden täglich, jedoch nur bis 6 Monate als nicht leistungsfähig einzustufen ist. Mit diesem Gutachten wird das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, erst bei einer dauerhaften Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden.
Somit gibt es den geforderten Nachweis für die Ausländerbehörde nicht.
Zitat von: BigMama am 06. November 2024, 15:36:14Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Mit der Ausländerbehörde kenne ich mich nicht wirklich aus aber es wundert mich warum die für sich eine "Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung" brauchen.
Bekommst du von denen Geld das sie sich sparen wollen?
Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.
Ein möglicher Hintergrund der Frage könnte sein, dass der TE einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt und diesen nun verlängern lassen möchte.
Hierzu prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Verlängerung vorliegen. Nun kann ich nur vermuten, dass der TE nicht arbeitet und das schon etwas länger nicht und sein Lebensunterhalt seit langer Zeit ausschließlich oder überwiegend vom Jobcenter sichergestellt wird. Womöglich hat der TE der Ausländerbehörde als Grund für seine Beschäftigungslosigkeit, gesundheitliche Gründe angeführt. Unter Umständen sogar so große Einschränkungen, dass er sich als Erwerbsunfähig beschrieben hat. Nun möchte die Ausländerbehörde hierzu natürlich einen Nachweis haben. Die Ausländerbehörde weiß, dass an einem bestimmten Punkt der dauerhaften AU ein Leistungsbezieher entweder aufgefordert wird die EU-Rente zu beantragen oder dass das JC ein Feststellungsverfahren einleitet, mangels ausreichender Wartezeit (Beitragszeit) beim Rentenversicherungsträger.
Und genau diesen Nachweis über das laufende oder abgeschlossene Feststellungsverfahren möchte nun die Ausländerbehörde haben.
Sollte der TE nicht laut Rentenversicherungsträger voll erwerbsgemindert sein, sondern sich "nur" weiterhin krankschreiben lassen, könnte dies unter Umständen Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus dahingehend haben, dass der Titel nicht verlängert wird.
Das sind alles nur Mutmaßungen, da ich im Bereich des Ausländerrechts nicht fit bin. Und der Beitrag soll auch keine Unterstellung sein, sondern lediglich der Versuch einen möglichen Hintergrund der Frage zu erkennen um dann gezielt antworten zu können.
Edit:
Nachdem ich die alten Fäden des TE gelesen habe, liege ich mit meiner Vermutung richtig. Der TE hat eine Niederlassungserlaubnis beantragt und benötigt hierfür den Nachweis der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Diesen Nachweis hat er jedoch nicht. Das GA der BA/JC besagt, dass er zwar unter 3 Stunden täglich, jedoch nur bis 6 Monate als nicht leistungsfähig einzustufen ist. Mit diesem Gutachten wird das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, erst bei einer dauerhaften Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden.
Somit gibt es den geforderten Nachweis für die Ausländerbehörde nicht.
Danke für die ausführliche Antwort.
Ja, das ist richtig.
Die Ausländerbehörde hat mir einen Termin zur Verlängerung geschickt, den Brief teilweise habe ich gescannt, siehe Beitrag 5.
Nur zu Einordnung und Verstehen: dieser Brief mit Termin der Ausländerbehörde ist nach den Beiträgen in diesem Forum gekommenm, nach allen anderen Beiträgen. Nachdem ich diesen Brief erhalten habe, habe ich diese Frage gestellt. Das zum Verstehen.
Dieser Brief ist aus meiner Sicht, kenne mich mit den Sachen nicht, etwas anders und verlangt mehr.
In dem Brief stehen diese beiden Sachen, die ich eigentlich als 3 Sachen sehe:
- Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
- Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen §45 SGB XII)
Ich verstehe das als 3 Sachen:
Erstens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen §45 SGB XII)
Zweitens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Drittens: (Ersuchen §45 SGB XII)
Ich versehe das so, wenn das Dritte in diesem Brief, also das Ersuchen nach §45 SGB XII einreiche, dass dann auch reichen würde und dass die Ausländerbehörde neben den beiden Sachen auch das Ersuchen verlangt hat.
Die Frage in diesem Brett bezieht sich also auf den 3. Punkt, ist das richtig so? habe ich das richtig verstanden? Allein das Ersuchen könnte auch von der Ausländerbehörde verlangt worden sein? Richtig?
Weil die Zeit nicht sehr viel ist.
Goran1
Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 16:58:11Danke für die ausführliche Antwort.
Das ist eine Vermutung und keine ausführliche Antwort.
Zitat von: BigMama am 06. November 2024, 15:36:14Da der TE nur sehr dürftig mit notwendigen Hintergrundinformationen rausrückt, bleibt nur die Möglichkeit von Vermutungen.
Die stimmt halt zufällig. Und hättest du schon vorher geschrieben was du erst jetzt geschrieben hast dann.....
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat von: Goran1 am 07. November 2024, 16:58:11Erstens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Ersuchen§45 SGB XII) Zweitens: Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Drittens: (Ersuchen §45 SGB XII)
Alles ist im Prinzip das selbe.
Wenn du noch keinen Bescheid über die ersten zwei Punkte hast dann liegt es wohl daran das du noch keinen Antrag gestellt hast und das wäre dann der dritte Punkt.
Oder kommt jetzt noch was wie "Ich habe das beim RV beantragt und ......"
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 15:16:55Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2024, 17:29:16Also musst du nur noch die Feststellung beantragen.
Danke!
Du meinst also die Feststellung beim Träger der Rente und den Nachweis dann zum Termin zu Ausländerbehörde mitnehmen. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.
Wenn der Antrag läuft, dann kann man die Bestätigung auch mitnehmen zu Ausländerbehörde?
Meines Wissens nach, kann die Aufforderung zur Feststellung nicht von der betreffenden Person beim Rententräger eingereicht werden, sondern nur durch das Jobcenter oder das Sozialamt.
Als Privatperson kann ein Antrag auf einen Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Der Rententräger prüft aber zuerst ob die Wartezeiten erfüllt sind. Sind sie das nicht, erfolgt eine Ablehnung, ohne Überprüfung des Gesundheitszustands. Hat das Jobcenter Zweifel an der Erwerbsfähigkeit, kann es ein Feststellungsverfahren beim Rententräger einleiten. Hierzu wird das JC häufig zuvor den ÄD einschalten um die Leistungsfähigkeit überprüfenzu lassen.
Erst bei einer festgestellten Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden täglich dauerhaft, wird das JC mit diesem Gutachten das Feststellungsverfahren einleiten.
Bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit über eine befristete Dauer, geht, meines Wissens nach, der ÄD davon aus, dass mit entsprechenden Behandlungen/Therapien eine Besserung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. In diesem Fall würde das JC kein Feststellungsverfahren einleiten, da der Rententräger ablehnen würde.
Danke und
Danke an FN.