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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: bambini am 05. November 2024, 22:39:14

Titel: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: bambini am 05. November 2024, 22:39:14
Hallo!
Neulich bekam ich einen Vermittlungsvorschlag ohne RFB.

Dieser passte nicht zu einem bestimmten beruflichen "No-Go" (Einschränkungen) und das ist lange bekannt. Ich war erst Mal irritiert...trotzdem ohne RFB sowas zu erhalten... man fühlt sich irgendwie nicht respektiert und verstanden. :weisnich:

Dann las ich den Ersteller und den Ort. Dieser VV ohne RFB kam von einer völlig anderen Arbeitsagentur, aus einem anderen Ort und nicht von meiner hiesigen Agentur oder meinem Jobcenter.

Ich antwortete sofort mit kurzer Erklärung, der VV passt nicht auf mich und das ist eigentlich schon bekannt.

Und jetzt noch folgendes - trotz meines anonymisierten Profils der BA-Jobbörse, schrieb mir diese Zeitarbeitsfirma eine Einladung zu - obwohl ich mich nicht darauf bewarb. Woher kennen die meine Adresse?

Also kann man doch meinen, dass der Datenschutz beim VV nicht eingehalten wurde?
Soll ich mich dann beim Datenschutzbeauftragten beschweren, was meint ihr dazu?
Titel: Aw: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: Sheherazade am 06. November 2024, 08:44:27
Zitat von: bambini am 05. November 2024, 22:39:14Ich antwortete sofort mit kurzer Erklärung, der VV passt nicht auf mich und das ist eigentlich schon bekannt.

Du hättest nicht antworten müssen, ohne RFB kannst du das ignorieren.

Zitat von: bambini am 05. November 2024, 22:39:14Und jetzt noch folgendes - trotz meines anonymisierten Profils der BA-Jobbörse, schrieb mir diese Zeitarbeitsfirma eine Einladung zu - obwohl ich mich nicht darauf bewarb. Woher kennen die meine Adresse?

Vom Jobcenter. Und die dürfen deine Adresse im Zuge ihres Vermittlungsauftrages herausgeben.
 
Titel: Aw: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: bambini am 06. November 2024, 11:43:58
Wenn ich nicht antworte, werde ich immer wieder mit Zeitarbeit konfrontiert.
Titel: Aw: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: Sheherazade am 06. November 2024, 11:49:06
Das wird man sowieso, wenn man antwortet erst recht.
Titel: Aw: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:53:21
bambini

Glaube es
Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 08:44:27Du hättest nicht antworten müssen, ohne RFB kannst du das ignorieren.
und bei der ZAF brauchst du dich erst recht nicht zurückmelden wenn es
Zitat von: bambini am 05. November 2024, 22:39:14Dieser passte nicht zu einem bestimmten beruflichen "No-Go" (Einschränkungen) und das ist lange bekannt.
sich so verhält. Dabei gehe ich davon aus das du das nicht aus Versehen geschrieben hast sonst wäre es ja kein No-Go.

Zitat von: bambini am 06. November 2024, 11:43:58Wenn ich nicht antworte, werde ich immer wieder mit Zeitarbeit konfrontiert.
Vllt ist es dann einfacher wenn du wieder nachfragst denn es könnte ja beim nächsten Mal rechtsmäßig sein, oder eben wieder nicht. Die AfA darf dich eh nicht vermitteln wenn deine Leistungen vom JC kommen.

MfG FN
Titel: Aw: Seltsames. Wie soll man handeln?
Beitrag von: bambini am 06. November 2024, 18:52:50
OK, jetzt bin ich quasi geimpft, Danke für eure Hilfe :sehrgut: