hallöchen. ich hab vor kurzem einen beratungshilfeschein per einschreiben einwurf an meinen anwalt geschickt. jetzt stand in der sendungsverfolgung, dass der empfänger den brief an eine abweichende adresse liefern lassen hat. meinen anwalt habe ich gefragt, ob er den brief erhalten hat was er verneint. also kann das schon mal nicht bedeuten, dass er den brief an eine andere anschrift hat liefern lassen. in der sendungsverfolgung steht jetzt, dass die sendung das postfach des empfängers erreicht hat. das scheint mir irgendwie ziemlich merkwürdig zu sein. bekommt man in dem fall, wenn der brief verschollen bleibt einen ersatz oder ist man dann aufgeschmissen ?
Das mit der Weiterleitung an eine abweichenden Adresse steht auch in der Sendungsverfolgung, wenn ich nur eine Abstellverfügung erteilt habe. Dein Anwalt wird ein Postfach haben, an das die sämtliche Briefpost umgeleitet wird. Der Brief ist also nicht verschollen.
Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 15:47:25Das mit der Weiterleitung an eine abweichenden Adresse steht auch in der Sendungsverfolgung, wenn ich nur eine Abstellverfügung erteilt habe. Dein Anwalt wird ein Postfach haben, an das die sämtliche Briefpost umgeleitet wird. Der Brief ist also nicht verschollen.
aber der anwalt sagt ja, dass er den brief nicht erhalten hat und wenn in der mitteilung steht "die sendung wurde auf wunsch des empfängers an eine andere anschrift weitergeleitet" müsste das ja heißen, dass er den briefträger persönlich getroffen hat und ihm das gesagt hat. oder hat er dann am briefkasten eine meldung angebracht, dass die post an eine andere anschrift geliefert werden soll ?
Postfachinhaber können bestimmen, ob nur die an die Postfachnummer gerichtete Post ins Postfach kommt oder auch die Briefpost, die an die Anschrift geschickt wird. Letzteres hat mein Arbeitgeber auch so gemacht, weil unser Tor zum Betriebsgelände öfter geschlossen ist und wir keinen Briefkasten vor dem Tor haben wegen Vandalismus im Gewerbegebiet.