Eine gute Freundin hat jetzt ca. 35 000€ von ihrer Oma geerbt. Die Auszahlung bzw. Eingang aufs Konto wird wohl im Dezember erfolgen. Dem gegenüber stehen zum einen eine medizinisch notwendige Zahnbehandlung die mit laut Kostenvoranschlag von rund 28 000€ zu Buche schlagen und zum anderen eine Autoreparatur von ca. 2000€.
Übrig blieben dann so ca. 5000€. Ist das dann Vermögen, so das sie weiter nahtlos BG beziehen kann oder wie läuft das Ganze ab?
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 10:13:16eine medizinisch notwendige Zahnbehandlung die mit laut Kostenvoranschlag von rund 28 000€
Bei der Krankenkasse das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz holen.
Zumal die 28k ja nicht die Summe ist, die sie bezahlen muss.
Die Kasse übernimmt ja schon 60%, bzw. 70/75% bei vollem Bonusheft.
Zitat von: Jennn am 07. November 2024, 14:43:38Die Kasse übernimmt ja schon 60%, bzw. 70/75% bei vollem Bonusheft.
Ja, der durchschnittlichen Regelversorgung. Ich nehme an, hier ist von all-in-4-Implantaten für Ober- und Unterkiefer die Rede, das ist bei weitem keine Regelversorgung.
Das wird eine Vollsanierung das sie immer wieder Probleme mit den Zähnen hatte und nun der Zahnarzt meinte alle Zähne raus und ein paar Implantate setzen, worauf dann die komplette Brücke befestigt wird.
Und das fällt nicht unter die Regelversorgung der Krankenkasse.
Zu deiner ursprünglichen Frage. Von den 35.000 bleiben erstmal 35.000 über. Die Ausgaben sind keine notwendigen Ausgaben die mit dem Erbe zu tun haben, die davon abgezogen werden könnten. (Beerdigungskosten etc.)
Erstmal ist das also komplett Einkommen. Erst im nächsten Monat wird es zu Vermögen.
Man mag mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege.
Auf jedenfall vorher erstmal mit der Krankenkasse sprechen.
Ob die das übernehmen oder nicht.
Denn falls nicht, gilt das ganze nicht mehr als medizinisch Notwendig.
Dann ist es nur noch kosmetisch, im Volksmund "Schönheitsoperation".
Und was da Jobcenter daraus macht, wenn du von 35k Vermögen, 28k in eine Schönheitsoperation steckst, wer weiß.
Auf den Spaß würde ich mich nicht einlassen wollen.
Milla
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 10:13:16Eine gute Freundin hat jetzt ca. 35 000€ von ihrer Oma geerbt.
Seit wann genau ist die Freundin denn im Bürgergeldbezug?
MfG FN
Zitat von: Sensoriker am 07. November 2024, 17:44:36Erstmal ist das also komplett Einkommen. Erst im nächsten Monat wird es zu Vermögen.
Da liegst du völlig richtig.
[/quote]
Seit wann genau ist die Freundin denn im Bürgergeldbezug?
MfG FN
[/quote]
Ich glaube seit Corona, nach ihrem Arbeitslosengeld 1 Bezug, weil sie sich nicht impfen lassen wollte. Sie hat im Krankenhaus in der Radiologie gearbeitet.
Völlig Off Topic....
Aber wie kann sie bei DEM Mangel an Fachkräften noch Arbeitslos sein!?!
Corona ja nun wirklich lange vorbei....
BTT: Nie im Leben wird eine solche "Sanierung" der Zähne vom Jobcenter anerkannt werden....
Zitat von: Verycold am 07. November 2024, 21:26:27Aber wie kann sie bei DEM Mangel an Fachkräften noch Arbeitslos sein!?!
Es gibt keinen Mangel an Fachkräften, es gibt lediglich einen Mangel an Menschen die sich gerne ausbeuten lassen.
Zitat von: Verycold am 07. November 2024, 21:26:27BTT: Nie im Leben wird eine solche "Sanierung" der Zähne vom Jobcenter anerkannt werden....
Das Jobcenter muss hier auch nichts anerkennen, da es entweder von der Krankenkasse oder aus eigner Tasche bezahlt wird.
Zitat von: Verycold am 07. November 2024, 21:26:27Völlig Off Topic....
Aber wie kann sie bei DEM Mangel an Fachkräften noch Arbeitslos sein!?!
Corona ja nun wirklich lange vorbei....
BTT: Nie im Leben wird eine solche "Sanierung" der Zähne vom Jobcenter anerkannt werden....
Sie hätte schon gerne wieder in der Radiologie gearbeitet, allerdings hätte sie dann einfach über 30 km zur Arbeit gehabt. Als Krankenschwester zur Patientenversorgung hätte sie sofort arbeiten können, wäre aber 1. durch ihr Medizin-Studium völlig überqualifiziert gewesen und 2. hätte sie dann 3 schichten machen müssen, was auf Grund ihrer 2 Kinder und alleinstehend nicht geht.
Ich glaube da wird was falsch verstanden. Das JC soll nicht die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Und wenn der Zahnarzt sagt es ist medizinisch notwendig, das alle Zähne raus müssen dann ist das keine Schönheits OP. Bei 35 000€ muss man ja eine bestimmte Zeit von Leben bis man wieder bedürftig ist und Leistungen bekommt. Wenn aber nach Abzug aller Kosten nur noch so 5000€ übrig bleiben, ist man dann nach einem halben Jahr wieder bedürftig.
medizinstudium? krankenschwester?
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 22:27:02Und wenn der Zahnarzt sagt es ist medizinisch notwendig, das alle Zähne raus müssen dann ist das keine Schönheits OP.
Wenn der Zahnersatz aber 28.000€ kostet anstatt in der Regelversorgung ca. 5-6000€ (wovon die Krankenkasse noch mehr als die Hälfte übernimmt), ist es eine Schönheits-OP. Dieser All-in-4-Zahnersatz ist die derzeit teuerste Versorgung mit Zahnersatz.
Wenn alle Zähne raus müssen, zahlt die Krankenkasse als Regelversorgung nur die Vollprothese. (Ich habe gerade das "
Vergnügen". Sch.... Provisorium hält nicht) Bei der Härtefallregelung sind da auch 100% Kostenübernahme möglich.
Will man was anderes zählt das als Privatvergnügen.
Zu den 35.000. Es bleibt erstmal bei den 35.000, da sie nichts vorab davon abziehen kann. Es ist also erstmal Einkommen. Erst im Folgemonat wird das zu Vermögen.
Da sie schon länger im Bezug ist sind davon (sollte kein anderes Vermögen vorhanden sein) 15.000 geschützt. Davon muss sie erstmal leben. Ob dann die teure Zahnsanierung als Ausgaben anerkannt wird vermag ich nicht zu sagen.
Ich muss auch mal OT.
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 22:27:023 schichten machen müssen, was auf Grund ihrer 2 Kinder und alleinstehend nicht geht.
Verständlich
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 22:27:02allerdings hätte sie dann einfach über 30 km zur Arbeit gehabt.
Ernsthaft! Wegen 30km
Erbe ist kein Einkommen mehr. Nur noch Vermögen.
Milla
Zitat von: Milla am 07. November 2024, 19:01:25Ich glaube seit Corona, nach ihrem Arbeitslosengeld 1 Bezug,
Das war wichtig zu wissen denn jetzt kann man auch sagen das Ihr Schonvermögen bei 15 000.- Euro liegt.
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatErbschaften
Im laufenden Leistungsbezug eintretende Erbschaften oder zufließende Pflichtteile oder Vermächtnisse sind ab dem Folgemonat als Vermögen zu berücksichtigen (§ 11a Abs. 1 Nr 7 SGB II) und stellen eine mitteilungspflichtige Änderung dar, wenn die dadurch eingetretene Vermögensänderung leistungsrelevant ist.
Leistungsrelevant ist eine Vermögensänderung immer dann, wenn dadurch Teile des Vermögens nicht mehr durch Freibeträge und/oder Privilegierungen geschützt sind.
ZitatGenerell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern oder zu verschenken, dies löst immer einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten aus (§ 34 SGB II).
Ob das JC nun die Ausgabe für diese Sanierung als korrekt oder als "verschleudern" (in dem Sinne als Hilfedürftiger muss die Mindestbehandlung ausreichen) wage ich nicht zu beurteilen bzw. hier im Thema zu schreiben mach es es kann nichts passieren.
MfG FN