:smile:
Hallo,
wer kennt die genaue Auslegung der Zuverdienstgrenze ?
Wenn man 98 Eur als "Springer" zum Bürgergeld dazu
verdient hat, ist man dann wieder Aufstocker oder
nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung ?
Gruss aus Hamburg
:ok:
Es gibt keine Zuverdienstgrenze.
Wieviel vom Verdienst angerechnet wird findest du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
Zitat von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17ist man dann wieder Aufstocker oder nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung
Es gibt diese Klassifizierungen nicht. Man ist Bürgergeldempfänger, egal ob mit oder ohne Einkommen und/oder mit oder ohne Weiterbildung.