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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17

Titel: 100 Eur Zuverdienst
Beitrag von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17
 :smile:
Hallo,

wer kennt die genaue Auslegung der Zuverdienstgrenze ?

Wenn man 98 Eur als "Springer" zum Bürgergeld dazu
verdient hat, ist man dann wieder Aufstocker oder
nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung ?

Gruss aus Hamburg

 :ok:
Titel: Aw: 100 Eur Zuverdienst
Beitrag von: Harald53 am 08. November 2024, 21:07:58
Es gibt keine Zuverdienstgrenze.

Wieviel vom Verdienst angerechnet wird findest du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
Titel: Aw: 100 Eur Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 09. November 2024, 08:42:07
Zitat von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17ist man dann wieder Aufstocker oder nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung

Es gibt diese Klassifizierungen nicht. Man ist Bürgergeldempfänger, egal ob mit oder ohne Einkommen und/oder mit oder ohne Weiterbildung.