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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lektor am 10. November 2024, 18:00:45

Titel: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: Lektor am 10. November 2024, 18:00:45
Hallo liebes Bürgergeldforum,

meine Mutter ist  verstorben. Nun hat das Jobcenter von mir die Kontoauszüge, sowie alle Rechnungen, die ich ab Todestag von ihrem Konto beglichen habe verlangt. Diesem bin ich nachgekommen. Nach begleichen aller Rechnungen bleibt ein kleiner  € Betrag übrig. Jetzt konnte das Jobcenter aber sehen, dass meine Mutter Wohngeld bezogen hat.

Darf das Jobcenter jetzt die Akte meiner Mutter vom Wohngeldamt einsehen, um zu sehen was sie vor Jahren auf ihrem Konto hatte?

Danke für Antworten
Gruß Lektor
Titel: Aw: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: Sophiagirl am 10. November 2024, 21:26:21
Was sollten die dann da sehen wollen?
Titel: Aw: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: Lektor am 10. November 2024, 21:51:12
Das Jobcenter könnte dort die Kontoauszüge meiner Mutter der letzten 10 Jahre einsehen. Jährliche Einreichung mit Kontoauszügen von drei Monaten. Man darf ja nur 15.000 € anrechnungsfrei erben. Vor einigen Jahren hatte sie da aber mehr, und da könnten Fragen aufkommen, wo das Geld so hin ist.
Titel: Aw: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: 180 am 10. November 2024, 22:49:35
Zitat von: Lektor am 10. November 2024, 21:51:12Vor einigen Jahren hatte sie da aber mehr, und da könnten Fragen aufkommen, wo das Geld so hin ist.
Tote kann man nicht befragen.
So lange das Geld nicht auf dein Konto überwiesen wurde, kannst du einfach sagen "Ich weiß von nix" und schon ist es für das JC unmöglich etwas nachzuweisen - selbst wenn sie dir zig tausende Euro Bargeld zugesteckt hat.
Titel: Aw: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: Rotti am 10. November 2024, 22:52:18
Zitat von: Lektor am 10. November 2024, 18:00:45Darf das Jobcenter jetzt die Akte meiner Mutter vom Wohngeldamt einsehen, um zu sehen was sie vor Jahren auf ihrem Konto hatte?
nein die wollen nur sehen, wie viel du geerbt hast und die Ausgaben der Beerdigung abziehen. Wenn die Wohngeldstelle die Zahlungen der Mutter eingestellt sind ist da alles ok für dich.
Titel: Aw: Erbe von meiner Mutter, Einsichtsrechte des Jobcenters.
Beitrag von: Ottokar am 11. November 2024, 09:29:39
Tatsächlich ist es in Deutschland so, dass mit dem Tod sämtliche Schutzrechte für persönlichen Daten entfallen, da die DSGVO und alle zur Umsetzung erlassenen Gesetze nur für Lebende gelten. Für Tote hat der deutsche Gesetzgeber keine Regelung erlassen, obwohl die DSGVO dies ausdrücklich zulässt. Die Datenschutzrechte eines Verstorbenen gehen auch NICHT auf dessen Erben über, sie enden mit dem Tod.
Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt Verstorbene lediglich vor Verunglimpfung ihres Andenkens.
D.h. dass das Jobcenter durchaus die Möglichkeit hat, die bei der Wohngeldstelle gespeicherten Daten deiner verstorbenen Mutter einzusehen, wenn die Wohngeldstelle das zulässt. Regeln oder Gesetze, wann die Wohngeldstelle das zulassen darf und wann nicht, existieren nicht bzw. allenfalls in Form interner Vorschriften.