Hallo:
Würde man als Wohnungslose eine Wohnung in einer anderen Stadt, Gemeinde oder Bundesland finden, würde man vom Jobcenter Geld für die Fahrkarte dorthin bekommen?
Welche Kosten werden für diesen Umzug noch gewährt? Außer das, was bereits bekannt ist also das übliche
Bekommt Gutschein für die Wohnungssuche woanders auch? weil man hier als Wohnungslsoe pro Tag die Kosten für Unterbringung bezahlt bekommt, was ja höher ist als die Miete.
Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Außer das, was bereits bekannt ist also das übliche
Woher sollen wir wissen, was Dir bereits bekannt ist?
Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Bekommt Gutschein für die Wohnungssuche woanders auch?
Was meinst Du damit?
Zitat von: turbulent am 13. November 2024, 16:12:39Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Außer das, was bereits bekannt ist also das übliche
Woher sollen wir wissen, was Dir bereits bekannt ist?
Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Bekommt Gutschein für die Wohnungssuche woanders auch?
Was meinst Du damit?
Also für Leute, die Wohnung haben, werden die Kosten übernommen, die man bereits ja kennt, wenn sie umziehen. Hier ginge es um einen Fall ohne Wohnung, ofiziell wohnungslose
Ob man einen Gutschein für Wohnungssuche auch in einer anderen Stadt/ Bundesland bekomen würde, wenn man aus der eignen Stadt wegziehen muss.
Gibt es hierfür überhaput Gutscheine?
Was soll ein "Gutschein für Wohnungssuche" sein?
Goran1
Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Welche Kosten werden für diesen Umzug noch gewährt? Außer das, was bereits bekannt ist also das übliche Bekommt Gutschein für die Wohnungssuche woanders auch? weil man hier als Wohnungslsoe pro Tag die Kosten für Unterbringung bezahlt bekommt, was ja höher ist als die Miete.
Offensichtlich ist dir nicht allzuviel bekannt auch das Übliche nicht.
Was du unter Gutschein verstehst gibt es in dem Sinne nicht vom JC oder sonst wem.
Du kannst die Umzugskosten
nach einem bewilligten und zugesicherten Umzug im Rahmen der "Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten" beim JC beantragen.
Lies dir sehr aufmerksam den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0) durch das steht zuallererst mal das Übliche.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. November 2024, 17:24:05Goran1
Zitat von: Goran1 am 12. November 2024, 21:57:55Welche Kosten werden für diesen Umzug noch gewährt? Außer das, was bereits bekannt ist also das übliche Bekommt Gutschein für die Wohnungssuche woanders auch? weil man hier als Wohnungslsoe pro Tag die Kosten für Unterbringung bezahlt bekommt, was ja höher ist als die Miete.
Offensichtlich ist dir nicht allzuviel bekannt auch das Übliche nicht.
Was du unter Gutschein verstehst gibt es in dem Sinne nicht vom JC oder sonst wem.
Du kannst die Umzugskosten nach einem bewilligten und zugesicherten Umzug im Rahmen der "Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten" beim JC beantragen.
Lies dir sehr aufmerksam den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0) durch das steht zuallererst mal das Übliche.
OK, Danke
Er meint bestimmt einen Berechtigungsschein für Sozialwohnungen.