Hallo ich wollte Nachfragen ob man zu einer Einladung vom JC ohne Rechtsfolgebelehrung gehen muss?
Ein Bekannter meinte das man auch seit neuestem Sanktioniert werden kann auch wenn keine beigefügt ist bei der Einladung.
Stimmt es das man ab 2025 einen zuschuss für das eigene Haustier bekommt oder ist das ein Fake?
Danke für das Lesen im voraus.
Zitat von: Andre am 13. November 2024, 14:06:43ich wollte Nachfragen ob man zu einer Einladung vom JC ohne Rechtsfolgebelehrung gehen muss?
Kein Jobcenter wird eine Einladung zu einem Meldetermin ohne Rechtsfolgebelehrung rausschicken.
Zitat von: Andre am 13. November 2024, 14:06:43Stimmt es das man ab 2025 einen zuschuss für das eigene Haustier bekommt
Nein.
Ich habe eine Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung bekommen.
Zitat von: Andre am 13. November 2024, 14:06:43Stimmt es das man ab 2025 einen zuschuss für das eigene Haustier bekommt oder ist das ein Fake?
bei uns bekommt man eine Ermäßigung bei der Hundesteuer beim Sozialamt das ist aber auch alles.
Zitat von: Andre am 13. November 2024, 14:22:27Ich habe eine Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung bekommen.
Eine Einladung zu was?
Zu einem Termin beim Jobcenter ich soll meinen Ausgedruckten Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen mitbringen.
Und da soll tatsächlich keine RFB enthalten sein? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ich habe es selber nicht geglaubt habe nochmal nachgesehen ob im Umschlag noch ein briefbogen ist war aber nicht so.
Da war halt noch das ANtwortschreiben drinne mit dem: ich kann nicht erscheinen weil.
Die RFB steht auch manchmal mitten in der Einladung oder hinten drauf, das muss kein separates Blatt sein.
Nein nichts habe peinlich genau drauf geschaut vorne hinten nichts im kleingedruckten.
Dann wirst du bestimmt von einer Optionskomune betreut. Manche arbeiten noch mit Kunden in dem sie auf Freiwilligkeit, Kooperation und Motivation setzen.
Ok danke ich denke es geht denen darum mich in eine Msnahme zu stecken schätze ich.
Heist auch wenn ich nicht hingehe keine Sanktion bekomme?
Zitat von: Andre am 13. November 2024, 15:12:54Heist auch wenn ich nicht hingehe keine Sanktion bekomme?
Da wird dir jetzt niemand was drauf antworten können oder wollen. Mir persönlich ist das Eis auch zu dünn, wenn ich solche Schreiben nicht selbst gelesen habe und auch nicht weiß, was du sonst so bei deinem Jobcenter unterschrieben hast. Deine Entscheidung ......
Ich habe hier den Brief eingestellt.
ich hoffe mann kann es lesen wegen der gröse.
Da es sich ganz offensichtlich um einen Termin in der Arbeitsvermittlung handelt, brauchst du bei Verhinderung nur rechtzeitig den Bogen ausfüllen und hinschicken. Einer der Gründe wird ja bei dir passen. Passt keiner der Gründe, wirst du da hin müssen.
Andre
Naja RFB ist da keine dabei also wäre es zumindest sanktionsfrei.
Es sei denn:
Zitat von: Sheherazade am 13. November 2024, 15:24:06ich solche Schreiben nicht selbst gelesen habe und auch nicht weiß, was du sonst so bei deinem Jobcenter unterschrieben hast.
Wie z.B.: das du mit der JC eAkte arbeitest und dabei unterschrieben hast das du .....
oder im KOOP steht entsprechendes drin.
Bei Bewerbungsunterlagen kommt es darauf an ob du Bewerbungen erstattet bekommst dann solltest du die dabei haben. Genau genommen reicht der Laufzettel wo drauf steht wann du dich bei wem und wie auf was beworben hast und das Ergebnis
Und der LL geht das JC nichts an den würde ich daheim vergessen aber die fragen eh nicht nach.
Und das Prozedere mit dem Maßnahmenverdacht solltest du zur Genüge kennen da habe ich dich schon öfter als einmal aufgeklärt!
MfG FN