�Hallo Community,
mal der umgekehrte Fall. Darf man als Bürgergeldempfänger (Vermögen unter der Freigrenze) einen kleinen Privatkredit an Familienangehörige geben. Habe einem Familienmitglied in der Not einen kleinen Geldbetrag geliehen (1100 Euro) und dieses nun wiederbekommen. Hatten auch keinen schriftlichen Vertrag. War dies rechtens? Das Jobcenter möchte nun wissen wofür das war und einen Vertrag sehen.
Danke schonmal für die Antworten!!!
Warum habt ihr das denn nicht in Bar gemacht, gerade in der Familie, sondern übers Konto? oder wie hat das JC davon Wind bekommen?
Einfach ein Vertrag schnell machen mit dem Datum von damals wo drin steht um was es geht, aber gibt hier auch Leute die mehr Plan davon haben was du am besten jetzt machst.
Ging halt über das Konto. War natürlich nicht so smart, da hast du recht.
Hattest du nicht im Mai nur ne Bewilligung bis Oktober erhalten weil dein Vermögen zu hoch war?
Und ausgerechnet im Folgemonat überweist dir jemand 1.100 Euro zurück, die du ihm geliehen hast? Ich kann mir vorstellen, dass das JC hier prüfen will, ob du das Geld absichtlich verliehen hast um Ende Oktober unter der Grenze des Schonvermögens zu kommen.
Holstein
Mal reinreichen:
Beispiele für einen Darlehensvertrag (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947)
Natürlich vorausgesetzt das dass:
Zitat von: Holstein am 13. November 2024, 17:07:07Das Jobcenter möchte nun wissen wofür das war und einen Vertrag sehen.
im Thema erwähnte alles ist und nicht noch etwas wichtiges dabeisteht das hier nicht ersichtlich ist.
MfG FN
Ende Oktober hatte ich das Geld schon zurück. Mit oder ohne Geld - ich bin unter der Vermögensfreigrenze.
Dann leg dem Jobcenter den Darlehensvertrag vor, damit die sehen, dass du nicht von Dritten Unterstützung oder Geldgeschenke erhalten hast.
alles klar, danke euch