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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: rdx am 16. November 2024, 01:12:25

Titel: Bürgergeld rückwirkend erhalten?
Beitrag von: rdx am 16. November 2024, 01:12:25
Beispiel:

Jemand beantragt am 20.08.2024 Wohngeld. Später erfährt er, dass er keinen Anspruch auf Wohngeld hat, aber im August 2024 einen Anspruch auf Bürgergeld gehabt hätte.
Am 10.09.2024 beantragt er Bürgergeld und erhält dieses auch. Er erhält Bügergeld aber erst ab dem 01.09.2024.

Es ist ja so, dass wenn man Sozialleistungen bei einer unzuständigen / falschen Behörde gestellt hat, dass dann bis zu 6 Monate rückwirkend auch Bürgergeld gewährt werden kann.

Also in diesem Beispiel:

Da im August 2024 bei einer unzuständigen Behörde (Wohngeldstelle) Leistungen beantragt wurden, kann auch für August Bürgergeld bewilligt werden.

Man muss das Jobcenter natürlich darauf hinweisen. Wie heißt der Paragraf / Gesetzestext, auf den man sich dabei bezieht?
Also was müsste man dem Jobcenter sagen?
Titel: Aw: Bürgergeld rückwirkend erhalten?
Beitrag von: DerGreif am 16. November 2024, 05:09:58
§28 SGB X

Bürgergeld muss dann ab 1.8.24 gezahlt werden