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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Daniel90 am 21. November 2024, 14:34:54

Titel: Unterkunftskosten nicht angemessen
Beitrag von: Daniel90 am 21. November 2024, 14:34:54
Hallo liebe Community,

meine Bekannte benötigt dringend eure Hilfe. Sie ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern und hat vom Jobcenter die Aufforderung erhalten, ihre Wohnung innerhalb von sechs Monaten zu verlassen, da diese angeblich nicht mehr angemessen sei. Wie wir alle wissen, ist der Wohnungsmarkt – insbesondere bei großen Wohnungen – äußerst angespannt.

Im Schreiben (grün markiert) steht, dass die ,,tatsächlichen Unterkunftskosten" 810 € betragen sollen. Auf der Rückseite (ebenfalls grün markiert) wird jedoch angegeben, dass die ,,aktuellen Unterkunftskosten" 1.060 € betragen.

Meines Wissens nach sind die Betriebskosten in der Warmmiete enthalten. (rot markiert). Falls die Betriebskosten in der Bruttokaltmiete enthalten sein sollen, ergibt das für mich wenig Sinn.

Nach den aktuellen KdU-Obergrenzen für Mülheim beläuft sich die zulässige Bruttokaltmiete auf 950,40 €. Somit wäre meine Bekannte mit ihrer Miete lediglich um 29,70 € über dem Limit.

Habe ich etwas falsch verstanden, oder könnte es sein, dass hier ein Rechenfehler vorliegt?

Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung!
Titel: Aw: Unterkunftskosten nicht angemessen
Beitrag von: Sensoriker am 21. November 2024, 15:01:16
Erstens wurde sie nicht aufgefordert ihre Wohnung zu verlassen. Ihr wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt wird ihre KDU auf die angemessenen zu senken.

Ich wurde sagen, dass es ein Tippfehler ist mit den 1060,-

Es wäre, aber gut zu wissen wie hoch die tatsächlichen Kosten genau sind. Aufgeschlüsselt nach Grundmiete, BK/NK und Heizkosten. Und womit geheizt wird.

Hat sie auf die Anhörung reagiert?
Titel: Aw: Unterkunftskosten nicht angemessen
Beitrag von: Daniel90 am 21. November 2024, 15:20:59
Da steht:"Wohnungswechsel oder auf andere Weise". Da der Vermieter ihr nicht entgegen kommt, wird sie wohl ausziehen müssen. Es sei denn, der Herr hat sich verrechnet.

Kaltmiete beträgt: 810€
Nebenkosten betragen: 350€
Warmmiete beträgt: 1.160€
Titel: Aw: Unterkunftskosten nicht angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 21. November 2024, 16:32:17
Zitat von: Daniel90 am 21. November 2024, 15:20:59Kaltmiete beträgt: 810€ Nebenkosten betragen: 350€ Warmmiete beträgt: 1.160€

Also sind in den 350€ Betriebskosten die Heizkosten bereits enthalten?
 
Titel: Aw: Unterkunftskosten nicht angemessen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2024, 16:33:19
Daniel90

Zuerst die Bruttokaltmiete hat nicht mit den HK zu tun.
Die gehen extra und sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen solange nicht verschwenderisch geheizt wird.

Dann
https://www.harald-thome.de/informationen.html

https://www.harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU%20M%C3%BChlheim%20a.d.R.%20-%2001.08.2021.pdf
stellt sich die Frage ob das nach den veralteten Angaben von oberhalb handelt oder ob das JC etwas aktuelleres zur Berechnung hergenommen hat. Oberer Link müsste in der Zwischenzeit schon zwei Mal aktualisiert worden sein.

Das solltest du bzw. die Bekannte beantworten, ich rechne das nicht nach da bin ich eher ungeeignet dafür.

Zitat von: Daniel90 am 21. November 2024, 15:20:59Da der Vermieter ihr nicht entgegen kommt, wird sie wohl ausziehen müssen. Es sei denn, der Herr hat sich verrechnet.
Oh nein nicht unbedingt. Da gibt es uU verschiedene Möglichkeiten.
Kläre doch bitte zuerst wie alt die Angaben zur Angemessenheit sind (und die Fragen der anderen Helfer) dann kann man gezielter weiterhelfen.

MfG FN