Hallo,
ich befinde mich in der Situation, dass ich Bürgergeld beantragen muss.
Ich verfüge über ein Vermögen von ca. 10,000€ sowie ein Auto, das ca. 2000€ wert ist. Im ersten Jahr des Leistungsbezuges gilt ja während der Karenzzeit ein Vermögensfreibetrag von insgesamt 40,000€. Ich darf also mein Auto behalten und muss während dieses Zeitraumes auch nichts von meinem Vermögen abgeben, korrekt?
Ab dem zweiten Jahr gilt der Vermögensfreibetrag von 15,000€. habe im Forum hier aber von einem Fall gelesen, wo das örtliche JC einen Wert von 10,000€ ansetzt. Stimmt der Freibetrag für das zweite Jahr also, oder müsste ich da befürchten, mein Auto abgeben zu müssen?
LG
Nein, da musst du nichts befürchten. Lies mal den Ratgeber Vermögen (https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html) in Ruhe durch.
falke278
Zitat von: falke278 am 22. November 2024, 16:08:14Ich darf also mein Auto behalten und muss während dieses Zeitraumes auch nichts von meinem Vermögen abgeben, korrekt?
Dein Auto fällt nicht mal in die Berechnung ein da es sich um privilegiertes VM handelt.
Zitat von: falke278 am 22. November 2024, 16:08:14habe im Forum hier aber von einem Fall gelesen, wo das örtliche JC einen Wert von 10,000€ ansetzt.
Bin ja neugierig ob ich da drüber stolpere oder hast du einen Link?
MfG FN
Danke für die Infos an euch.
Hier der Link zum o.g. Beitrag:
https://hartz.info/index.php/topic,134653.msg1612753.html#msg1612753
Danke und schönes WE
Der andere Thread bezieht sich aufs SGB XII