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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nimra am 25. November 2024, 16:58:27

Titel: Todesfall
Beitrag von: nimra am 25. November 2024, 16:58:27
Leider ist meine liebe Frau nach kurzer ganz schwerer Krankheit verstorben. Meine Frage ist, wie lange wird die Wohnung dann noch für 2 Personen bezahlt? Muss ich den Tod sofort beim JC anzeigen oder kann ich warten, bis die Sterbeurkunde da ist?
Titel: Aw: Todesfall
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. November 2024, 17:35:19
nimra

Zitat von: nimra am 25. November 2024, 16:58:27Leider ist meine liebe Frau nach kurzer ganz schwerer Krankheit verstorben.
Mein Beileid zu deinem Verlust.

Zitat von: nimra am 25. November 2024, 16:58:27Meine Frage ist, wie lange wird die Wohnung dann noch für 2 Personen bezahlt? Muss ich den Tod sofort beim JC anzeigen oder kann ich warten, bis die Sterbeurkunde da ist?
Das machst du erst wenn du die Sterbeurkunde hast.

Die Miete müsste das JC (glaube ich zumindest aus dem Gedächtnis heraus) noch für ein Jahr weiter zahlen.

Schau mal in den Anhang, da steht das mit Sicherheit drin. Ich würde es ja machen aber ich muss weg.

MfG FN
Titel: Aw: Todesfall
Beitrag von: Sheherazade am 25. November 2024, 17:42:19
@nimra: Auch von mir mein herzlichstes Beileid.

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. November 2024, 17:35:19Das machst du erst wenn du die Sterbeurkunde hast.

Ich würde schon vorher den Tod der Ehefrau dem Jobcenter mitteilen. Nicht wegen der Miete (die muss erstmal weiter bezahlt werden), sondern wegen des Regelsatzes für die verstorbene Ehefrau. Die Zahlung für Dezember geht jetzt raus.


 
Titel: Aw: Todesfall
Beitrag von: JensM1 am 25. November 2024, 18:42:02
Auch von mir herzliches Beileid.

"Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar (§ 22 Abs. 1 S. 9 SGB II)."
Titel: Aw: Todesfall
Beitrag von: Clyde R Schrank am 26. November 2024, 13:05:09
Ja, wenns ein fieses JC ist, bringt ein Einwurfschreiben nichts, außer Kosten.

Nachweisbar ist halt nur das Fax mit dem erweiterten Sendebericht.

Oder die persönliche Abgabe und auf der Kopie davon die Abgabe bestätigen lassen.

Oder das ganze mit (vielen) Zeugen in den Briefkasten des JC einwerfen.
Titel: Aw: Todesfall
Beitrag von: Sheherazade am 26. November 2024, 13:36:41
Zitat von: Clyde R Schrank am 26. November 2024, 13:05:09Oder das ganze mit (vielen) Zeugen in den Briefkasten des JC einwerfen.

Idealerweise nimmt man dann einen Fußballverein mit, dann hat man bestimmt genug Zeugen.  :wand: