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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: RoboRobotnik am 26. November 2024, 08:09:02

Titel: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: RoboRobotnik am 26. November 2024, 08:09:02
Hallo, ich war die letzten 2 mal krank als ich eigentlich Termin hatte. Irgendwie nur so, angenommen ich würde mich bei jedem Termin krankschreiben lassen, was wäre deren nächster Schritt?
Titel: Aw: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: Sheherazade am 26. November 2024, 08:37:17
Zitat von: RoboRobotnik am 26. November 2024, 08:09:02Irgendwie nur so, angenommen ich würde mich bei jedem Termin krankschreiben lassen, was wäre deren nächster Schritt?

Das man eine AU nur noch in Verbindung mit einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert.
Titel: Aw: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. November 2024, 16:49:15
RoboRobotnik

Das in der nächsten Einladung steht dass du dich nach Genesung beim JC melden sollst (steht ja in der AU bis wann und voraussichtlich)
und kommt wieder eine AU
dann kann das selbe wieder passieren oder s. erste Antwort.

Übrigens kannst du von Glück reden wenn (noch) keine Anhörung mit Sanktionsandrohung gekommen ist. Normal nach dem zweiten Fehlen.

MfG FN
Titel: Aw: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: GoetzB am 26. November 2024, 19:28:21
Kann mal wer eine Statistik aufstellen,
wie viele Termine nicht nur zur "
Lebendkontrolle" dienen ?

Titel: Aw: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: terrier am 27. November 2024, 08:39:22
woherr
 die nötigen Daten nehmen?  :wand:
Titel: Aw: Nicht zum Termin erschienen
Beitrag von: GoetzB am 27. November 2024, 18:16:02
Einfach die Termine berücksichtigen, wo es klar ist das eine Vermittlung nicht möglich ist.
Schon hat man ein Teil des zu berücksichtigenden Datenbestandes, wo die Termine nur Selbstzweck sind.