Hallo,
ich werfe mal ein paar einfache Frage in das Forum:
1. Kann/Darf man alles z. B. mündlich und formlos gegenüber dem Jobcenter machen (Antragstellung/Mitteilungen etc.)
2. Wie verhält sich das Jobcenter hierbei...
3. Kostenerstattung bei Aufforderung zur Mitwirkung wie z.B. Porto oder Fahrtkosten zur Zustellung/Kopien etc...
4. Was reagiert das Jobcenter, wenn die überwiegende Mehrheit Ihre Rechte hierzu wahrnimmt...
Ich kenne hierzu durchaus die Gesetzeslage, mich würde nur Eure Meinung hierzu interessieren!
Mfg
nuru
1. Ja, darf man. Allerdings darf die Behörde nach einer z. B. mündlichen Antragstellung die Verwendung von Vordrucken verlangen. Zur Fristwahrung reicht aber ein mündlicher oder formloser Antrag.
2. Siehe 1.
3. Kosten der Mitwirkungspflichten sind durch dich zu tragen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie z. B., wenn die Behörde die persönliche Vorsprache verlangt oder du zu einer ärztlichen Untersuchung erscheinen sollst (§ 65a SGB I).
4. Hä?!
Zitat von: nuru am 01. Dezember 2024, 17:52:01Ich kenne hierzu durchaus die Gesetzeslage,
Da habe ich gerade so meine Zweifel.
Zitat von: TripleH am 01. Dezember 2024, 18:34:554. Hä?!
Verstehst Du etwa nicht den Unterschied zwischen einer überwiegenden Mehrheit und anderen? Und wie meine/Deine Rechte von der übergewichtigen (?) Mehrheit wahrgenommen werden können?
Ist das jetzt Satire? Welche der genannten Rechte werden denn der überwiegenden/übergewichtigen Mehrheit nicht gewährt?
Zitat von: nuru am 01. Dezember 2024, 17:52:01wenn die überwiegende Mehrheit Ihre Rechte hierzu wahrnimmt
Ich lese, wenn die überwiegende Mehrheit (ein Ausdruck, den ich nicht so ganz verstehe) meine Rechte wahrnimmt. Nimmt sie mir die dann weg? Oder werden meine Rechte dann zu Mehrheitsrechten? Das kann sicherlich @nuru beantworten.