Hallo wer kann helfen ? Frau Rentnerin, keine 35 Jahre erfüllt. Ich bekomme Grundsicherung für Erwerbsunfähige.2004 durch Gutachten bestätigt.
Keine 35 Jahre erfüllt, geht ja auch nicht geb. 64.Keine Freibeträge auf Wohngeld ? Ist das richtig? Muss jetzt Wohngeld zurück zahlen. Ist das richtig? MfG Elch
Und mit den Informationen erwartest du eine vernünftige Antwort?
Wie wärs wenn du den Grund angibst warum du WG zurück zahlen sollst. Am besten das Schreiben der WG-Stelle (anonymisiert) hier rein stellen.
So wäre das nur ein rumgerate.
Hallo ihr Lieben. Gesundes neues Jahr. Ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII. Wohngeld zählt als Einkommen. Darum soll ich es ja zurück zahlen. Richtig? MfG ELCH Das Wohngeld soll ich an das Sozialamt zahlen.
Zitat von: Sensoriker am 02. Dezember 2024, 12:17:06Und mit den Informationen erwartest du eine vernünftige Antwort?
Wie wärs wenn du den Grund angibst warum du WG zurück zahlen sollst. Am besten das Schreiben der WG-Stelle (anonymisiert) hier rein stellen.
So wäre das nur ein rumgerate.
Das ist immer noch genauso unverständlich wie vor 1 Monat.
Der Grund ist der , weil das Wohngeld als Einkommen zählt .Darum soll ich es ja zurück zahlen. Frau bekommt Rente, ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII. Jetzt alles klar ? Haben beide nicht die 35 Jahre Rentenpunkte erreicht. Was zählt zum Einkommen und reduziert die Sozialhilfe ? Wohngeld ? Auch wen man 24 Jahren nicht mehr arbeiten kann? Per Gutachten 2006 festgestellt.
:flag:
Stell doch einfach das Schreiben (anonymisiert) hier rein wo steht, dass du WG zurück zahlen sollst.
Zitat von: Sensoriker am 07. Januar 2025, 20:50:00:flag:
Stell doch einfach das Schreiben (anonymisiert) hier rein wo steht, dass du WG zurück zahlen sollst.
Zitat von: Elch am 07. Januar 2025, 20:02:25Der Grund ist der , weil das Wohngeld als Einkommen zählt .Darum soll ich es ja zurück zahlen. Frau bekommt Rente, ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII.
man sollte auch kein Wohngeld beantragen, wenn Sozialhilfe beantragt wurde, denn da gibt es auch die Miet und Heizkosten erstattet die KDUH deshalb wird dein Wohngeld auch zum Einkommen gerechnet.
Dir steht nur der Regelsatz, Kosten deiner KK, Versicherungen und deine Mietkosten zu, alle andere Einkünfte werden dir abgezogen.
Zitat von: Elch am 02. Dezember 2024, 12:04:26Hallo wer kann helfen ? Frau Rentnerin, keine 35 Jahre erfüllt. Ich bekomme Grundsicherung für Erwerbsunfähige.2004 durch Gutachten bestätigt.
Keine 35 Jahre erfüllt, geht ja auch nicht geb. 64.Keine Freibeträge auf Wohngeld ? Ist das richtig? Muss jetzt Wohngeld zurück zahlen. Ist das richtig? MfG Elch
Warum kann man, geb. 64, keine 35 Jahre erfüllen, versteh ich nicht. Aber wenn die Wohngeldbehörde entschieden hat, dass etwas zurück zu zahlen ist, und es deshalb ist, weil zu viel Einkommen, was ist denn jetzt die Frage? :scratch: