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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31

Titel: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31
Ich weiss nicht, ob das schon mal hier Thema war.
Aber in einigen Anzeigen zu Angeboten für Mietwohnungen, steht drin (oder so ähnlich): "Nur an Personen mit geregeltem Einkommen und Einkommensnachweis der letzten 3 Monate" und zusätzlich in Klammer "Kein Jobcenter", um vermutlich Bürgergeld oder Grundsicherungsempfänger auszuschliessen/abzuhalten....
Ist das statthaft? Kann man das dem Immobilienportal als "Unseriös" melden? Oder auch dem Ordnungsamt, wegen Abmahnung?
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 12:37:41
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Ich weiss nicht, ob das schon mal hier Thema war.

Ja, war es. Zum Beispiel hier (https://hartz.info/index.php/topic,134039.msg1604901.html#new)

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Ist das statthaft?

Ja, ist es.

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 11:50:31Kann man das dem Immobilienportal als "Unseriös" melden? Oder auch dem Ordnungsamt, wegen Abmahnung?

Kann man machen, bringt aber nichts. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
 
 
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45
Ja in der heutigen Zeit liest man immer wieder von Wohnungen, die durch Bürgergeld Beziehende dermaßen verwohnt werden, dass sie hinterher renovierungsbedürftig sind. Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen. Es gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war. Die anderen sahen furchtbar schlimm aus. Da kann ich die Vermieter schon verstehen, dass sie Steuerzahler als Mieter haben wollen, weil die mit der Wohnung pfleglich umgehen, weil sie die Miete aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 14:02:13
Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Da kann ich die Vermieter schon verstehen, dass sie Steuerzahler als Mieter haben wollen, weil die mit der Wohnung pfleglich umgehen, weil sie die Miete aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.

Kann man aber auch nicht pauschalieren, ich habe schon genug Wohnungen gesehen, die von "Steuerzahlern" gemietet waren und die nach deren Auszug eine Grundsanierung brauchten. Frei nach dem Motto "Ist ja nicht meins". Die heutige Erziehung scheint nicht mehr den Ratschlag zu beinhalten, dass man mit anderer Leute Eigentum noch pfleglicher umgeht als mit seinem eigenen.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 17:31:05
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2024, 14:02:13Kann man aber auch nicht pauschalieren
Absolut nicht!

Mit dem Einkommen hat das in den wenigsten Fällen was zu tun.

Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war
Jetzt gucke ich das nicht mehr, aber bei den Benz Baracklern hatte ich nicht den Eindruck.
Für die Allgemeinheit taugen solche Formate eh nichts, um sich eine echte Meinung bilden zu können.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Ronald BW am 03. Dezember 2024, 22:42:08
Vor allem ist es nicht nur der Mieter.
Auch Vermieter ziehen sich oft aus der Verantwortung ihrer Pflichten.
Da findet sich von Schrottimmobilie, bis Baustelle alles was vermietet wird.
Viele Mieter haben keine bis fast keine Auswahl.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 22:46:59
Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf.
Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?
Das kommt zu der allgemeinen Wohnungsnot (erst recht bei den Sozialwohnungen) hinzu...
Der Gesetzgeber sieht auch hier, keinen Handlungsbedarf, wegen Marktwirtschaft?
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Rotti am 03. Dezember 2024, 22:54:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2024, 17:31:05Jetzt gucke ich das nicht mehr, aber bei den Benz Baracklern hatte ich nicht den Eindruck. Für die Allgemeinheit taugen solche Formate eh nichts, um sich eine echte Meinung bilden zu können.
Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen.

na ja wer sucht der findet es gibt auch Wohnungen von Animal Hoarding oder Suchtkranken das hat nichts mit Herkunft ausschließlich zu tun.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2024, 08:29:38
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 22:46:59Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf. Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?

Richtig. Aber  das könntest du auch sehen, wenn du deine Gedanken, warum du dich diskriminiert fühlst und dazu das GG zur Hilfe nimmst, nicht mit "usw" beendet hättest.
ZitatEine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von ,,Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.
Quelle (https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/schutz-vor-diskriminierung)

Man kann keine Verträge für Darlehen oder Autoverkauf oder Autovermietung oder Wohnungsvermietungen oder Immobilienverkauf oder ähnliches, wobei Bonität Voraussetzung ist, mit der Diskriminierungskeule erzwingen.
 
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: kleine unruh am 17. Februar 2025, 18:00:46
Zitat von: Birgit63 am 03. Dezember 2024, 13:03:45Ja in der heutigen Zeit liest man immer wieder von Wohnungen, die durch Bürgergeld Beziehende dermaßen verwohnt werden, dass sie hinterher renovierungsbedürftig sind. Dazu tragen auch die vielen Hartz IV-Sendungen bei. Neulich war ich krank und habe mir mal ein paar Sendungen angesehen. Es gab wirklich nur ein paar Einzelfälle, bei denen die Wohnung sauber und ordentlich war. Die anderen sahen furchtbar schlimm aus. ...
Soweit ich weiß, sind die Sendungen mit ihren Themen und Darstellern komplett gescriptet. Der Zuschauer soll ja schließlich emotionalisiert werden. M.a.W.: Das ist ausgedachte Realität.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Bundspecht am 17. Februar 2025, 18:38:25
Zitat von: Schwerbehinderter01 am 03. Dezember 2024, 22:46:59Ich empfinde das als Diskriminierung und es gibt ein Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso ein GG, worin auch festgelegt ist, dass es keine Ungleichbehandlung nach Abstammung, Religionszugehörigkeit usw. geben darf. Aber hier scheint das bei Vermietung von Wohnungen nicht zu greifen?

Tja, der VM kann es sich eben aussuchen, an "wen" er vermietet . Punkt aus !

Da kannst Du noch solange mit dem GG wedeln
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57
Solche Wohnungsanzeigen kenne ich auch, in denen sich der Passus findet "keine Zahlung über das Amt". Damit ist aber nicht nur das Jobcenter gemeint, sondern auch Sozialamt etc., das bedeutet dann ja auch, dass ein Rentner der mit Grundsicherung aufstockt, diese Wohnung dann auch nicht bekommt.

Die Wohnungsbaugesellschaft, hat drei von den 10 Häusern, in dem Ort in dem ich wohne, vor einiger Zeit verkauft (aus der Sozialbindung herausgefallen) an einen Privatvermieter. Bei dem hatte ich mich auch einmal um eine Wohnung beworben, ich hatte sie mir auch angesehen. Die Wohnung war kleiner als meine jetzige und sollte mehr kosten (ist bei Privatvermietern ja immer so). Er nimmt nur solche Verbesserungen an den Häusern vor, mit denen er ordentlich die Miete erhöhen kann.

Der Vermieter vermietet die Wohnungen nur an Berufstätige, alle anderen sind ausgeschlossen, also auch Rentner. (Das hatte ich erst bei der Wohnungsbesichtigung erfahren, es stand nichts davon in der Wohnungsanzeige) :sad:
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. April 2025, 16:38:46
Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57es stand nichts davon in der Wohnungsanzeige
Machen die extra so, um keine Anzeige zu riskieren.

Grundsätzlich hat der VM aber das Recht sich seine Mieter auszusuchen.
Er muss eine Absage Nicht Begründen.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Rotti am 10. April 2025, 17:37:10
Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57"keine Zahlung über das Amt"
das ist richtig wer seine Miete früher nicht gezahlt, bekommt dann über das Amt bezahlt, da wird der VM sicher schon auch mit seinem Mieter Sorgen gehabt haben. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Bürgergeld Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.Macht das Jobcenter von dieser Möglichkeit Gebrauch und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, entsteht daraus jedoch kein Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Vertragspartner bleibt der Mieter.
Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Medea am 10. April 2025, 18:59:50
Zitat von: Rotti am 10. April 2025, 17:37:10
Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57"keine Zahlung über das Amt"
das ist richtig wer seine Miete früher nicht gezahlt, bekommt dann über das Amt bezahlt, da wird der VM sicher schon auch mit seinem Mieter Sorgen gehabt haben. Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Bürgergeld Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.Macht das Jobcenter von dieser Möglichkeit Gebrauch und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, entsteht daraus jedoch kein Anspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Vertragspartner bleibt der Mieter.

Auch, wenn man immer pünktlich die Miete gezahlt hat, bietet das Jobcenter Marburg einem auch an, den Mietzins direkt an den Vermieter zu überweisen (Antrag auf Weiterbewilligung). Ich ziehe es jedoch vor die Miete immer selber zu zahlen. Dann sehe ich wenigsten auf meinen Kontoauszügen, dass sie bezahlt ist. Mein Vertrauen in das Jobcenter ist begrenzt.

Ich selber habe das Glück gehabt, 8 Wochen später nach der Wohnungsbesichtigung bei dem von mir oben erwähnten Privatvermieter, eine Sozialbauwohnung bei dieser Wohnungsbaugesellschaft zu bekommen. Es hat sich für mich angefühlt, als hätte ich einen Sechser im Lotto. :sehrgut:

Titel: Aw: Wohnungsangebote: Beschränkung auf Mieter mit Einkommen?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 10. April 2025, 21:23:31
Zitat von: Rotti am 10. April 2025, 17:37:10
Zitat von: Medea am 09. April 2025, 17:12:57"keine Zahlung über das Amt"
das ist richtig wer seine Miete früher nicht gezahlt, bekommt dann über das Amt bezahlt, da wird der VM sicher schon auch mit seinem Mieter Sorgen gehabt haben.
 

Bei den meisten Vermietern ist aber nicht diese "Definition" gemeint, sondern sie wollen keine Mieter, die allgemein "vom Amt" Geld bekommen. Auch wenn sie die Miete selbst einzahlen.
Habe es selbst auch schon erlebt bei der Wohnungsbesichtigung ...